BAföG-DatenabgleichTagessätze, Strafbemessung usw.
Wer sich zum BAföG-Datenabgleich erst mal allgemein informieren will, sollte zunächst unsere Übersichtsseite zum Thema Datenabgleich lesen. Konkrete uns bekannt gewordene Fälle in einzelnen Bundesländern sind hier aufgelistet.
In allen Bundesländern wurden von den Studentenwerken in schwereren Fällen Bußgelder verhängt. Ob allerdings auch noch ein Strafverfahren eröffnet wird (also die Staatsanwaltschaft vom BAföG-Amt oder auf eigene Initiative sich einschaltet), da hat es zumindest in der Anfangszeit starke Unterschiede von Bundesland zu Bundesland gegeben zu haben – aber natürlich auch von Staatsanwalt zu Staatsanwalt. So kann – selbst wenn die Staatsanwaltschaft ins Spiel kommt – das ganze Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes als Ordnungswidrigkeit (Owig) eingestellt werden. Insbesondere in Bayern wurde aber sogar wegen Betrugs vor Gericht angeklagt.
Auch nach vielen Jahren habe sich die Handlungsweisen nicht absolut angeglichen, aber wenn, dann eher in Richtung „streng“ (auch nach dem Motto: Inzwischen sollte jedeR wissen, dass ein BAföG-Antrag kein Spaß ist und alles richtig angeben).
Tipp: Wenn man bei der Antragstellung unter 21 war, kann – falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt – versucht werden, dass das Verfahren unter Jugendstrafrecht gestellt wird.
Was sind Tagessätze? Ab wann ist man vorbestraft?
Grundsätzlich ist im Zusammenhang mit dem Datenabgleich – wenn man nicht bereits wegen anderer Delikte bestraft worden ist – nicht mit mehr als Tagessätzen zu rechnen. Und natürlich auch nur, wenn die Staatsanwaltschaft sich eingeschaltet hat, Ihr Euch im Sinne des Gesetzes tatsächlich nachweislich „falsch“ verhalten habt und dieses vor Gericht so festgestellt wird. Je nach Höhe der Schadenssumme und des verschwiegenen Vermögens bleibt die Strafe nach unseren Erfahrungen jedenfalls unter 240 Tagessätzen. Der Vollständigkeit halber hier aber eine ausführlichere Darstellung.
Die Höhe des Tagessatzes hängt von der aktuellen Einkommens/Vermögenssituation ab. Wobei diese nicht unbedingt genau geprüft wird, solange man studiert, kann man von 20-30 Euro pro Tag ausgehen. Ist man schon mit dem Studium fertig und verdient gut, wird der Tagessatz höher liegen, je nach Verdienst auch 100 Euro.
Bis einschließlich 90 Tagessätzen (TS) wird umgangssprachlich davon geredet, dass man „nicht vorbestraft“ sei. Es gibt keinen Eintrag im kleinen Führungszeugnis, allerdings wird die Zahl der Tagessätze 5 Jahre im Bundeszentralregister (BZR) gespeichert. Vor Gericht – wenn man selbst angeklagt ist – muss man Tagessätze, die man in den letzten 5 Jahren aufgebrummt bekommen hat, angeben. Sollte man also innerhalb dieser Zeit noch mal „auffällig“ werden, wird das berücksichtigt. Im juristischen Sinne ist man also vorbestraft. Aber wie gesagt: Das muss man außer vor Gericht nicht angeben! Zugriff auf diese Daten haben jedoch einige Behörden, näheres siehe § 41 des Bundeszentralregistergesetz.
Bis einschließlich 180 TS (also ca. 6 Monaten) gibt es praktisch nur Geldstrafen. Eine Freiheitsstrafe (zur Bewährung) kommt in solchen Fällen nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht. Geldstrafen kann es bis 720 TS geben, faktisch dürfte über 180 TS aber so langsam der Staatsanwalt/Richter auch an eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) denken.
Freiheitsstrafe bis 1 Jahr wird regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt (theoretisch auch ohne Bewährung, dann muss der Richter aber genau begründen, warum der Angeklagte ins Gefängnis muss – und auf diese Mehrarbeit hat er in der Regel keine Lust).
Freiheitsstrafen bis 2 Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden (und werden es regelmäßig auch, wenn keine erschwerenden Umstände vorliegen).
Welche Folgen für das Berufsleben hat eine Vorstrafe?
Es kommt auf den Job und den Arbeitgeber an, ob überhaupt nach einem Führungszeugnis (und damit nach Vorstrafen) gefragt wird. Bei der Höhe der Strafen, wie sie im BAföG-Fall höchstens möglich sind, würden sie normalerweise nach 5 Jahren aus dem Führungszeugnis gelöscht.
Problematisch kann es werden, wenn es um den öffentlichen Dienst oder Berufe im Bereich Jura oder Steuerprüfung geht. Aber selbst dort ist nicht alles vorbei. Man sollte - bei Nachfrage - offen damit umgehen. Grundsätzlich ist es sogar so, dass unsere Recherchen zum Thema ergeben haben, dass man in einem Bewerbungsgespräch nur Vorstrafen angeben muss, die „einschlägig“ sind, also mit dem künftigen Job zu tun haben. Ein Biologe muss demnach kaum was zum Datenabgleich sagen - ein BWLer wohl schon. Solange die Ermittlungen noch laufen, darf man dazu noch schweigen (Stand 6/2004, keine Gewähr!).
Strafbemessung bei mehreren Bewilligungszeiträumen
a) Einzelstrafen für jeden Bewilligungszeitraum werden gebildet. Hier spielen dann alle Umstände: Schadenshöhe, planmäßiges Vorgehen, direkter Vorsatz, mglweise auch Kombination aus Falschangaben bei Vermögen UND Einkommen etc. eine Rolle. Eine feste Grenze von 90 TS gibt es hier nicht (!) (die wirklich feste Grenze für die Einzelstrafen liegt bei fünf Jahren Freiheitsstrafe). Rein faktisch wird bei einem Durchschnittsfall bei Höchstförderung wohl keine Einzelstrafe von > 90 TS verhängt. Das ist aber wirklich abhängig von der Wertung des damit befaßten StA/Richters.
b) Die höchste Einzelstrafe wird genommen und erhöht – daraus ergibt sich dann die Gesamtstrafe –, wobei die Summe aller Einzelstrafen nicht erreicht werden darf. Wie hoch der einzelne Abschlag von den Einzelstrafen in der Summenbildung ist, ist wieder eine Wertungsfrage, die jeder einzelne StA/Richter selbst beantwortet. Dabei kann ein Abschlag von 50% herauskommen, aber auch nur ein Abschlag von 1/3. – Das ist eben die „Freiheit“ des Richters/der Richterin.
Freiheitsstrafe? Auf Bewährung?
Wenn man eine Strafe auf Bewährung erhalten hat und wieder etwas anstellt, wird es kritisch. Das gilt auch dann, wenn man zwar nicht vorbestraft ist (das Führungszeugnis also „sauber“ ist), aber die Tagessätze noch im Bundeszentralregister stehen (i.a. 5 Jahre!). Man muss dann mit einer höheren Strafe rechnen.
Hinweis: Alle Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, Beiträgen in unseren BAföG-Foren und Mails, die uns erreichten. Eine Garantie für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden, auch wenn ich mich bemüht habe, alles zu checken. Grundsätzlich kann und soll diese Sammlung von Informationen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen.