BAföG-DatenabgleichKritik am Datenabgleich
In einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 1.5.2003 äußerte sich Bernhard Mann, Referatsleiter der Landesdatenschutzbeauftragten in Nordrhein-Westfalen:
... bestand unter den Datenschutzbeauftragten aller Länder Einigkeit darüber, dass ein solcher Abgleich, wie er jetzt vorgenommen wird, aufgrund der mangelhaften Rechtslage derzeit nicht möglich sein dürfte. (...)
Wichtig ist natürlich, herauszustellen, dass Datenschutz kein Tatenschutz ist. Das heißt: Es gibt keinen Datenschützer, der sich schützend vor jemanden stellen würde, der bewusst und gewollt im Rahmen seines BAföG-Antrags - gerade, wenn es um sein Vermögen und Zinseinkünfte geht - bewusst und vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Das ist nicht das Anliegen des Datenschutzes. Das Anliegen des Datenschutzes kann nur sein, dass unabhängig davon, welches Verfahren gewählt wird, dieses Verfahren rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt. Und einer dieser Grundsätze ist eben, dass für eine Datenverarbeitung immer eine ausreichende Rechtsgrundlage vorhanden sein muss.
Deutliche Kritik am Vorgehen im Zusammenhang mit dem Datenabgleich äußerten bspw. auch der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg in seinem Jahresbericht 2003. Interessant nebenbei: Zunächst war als „kritische Schwelle“ bei Zinseinnahmen 350 DM angesetzt worden. Inzwischen sind es ja allgemein 100 Euro, also doch deutlich weniger. Der saarländische Datenschutzbeauftragte hatte bereits in seinem 19. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2000/2001 kritische Worte zum Vorgehen beim Datenabgleich gefunden.
Offenbar war auch mindestens eine Klage zum Thema Datenabgleich und Verletzung des Datenschutzes anhängig. Diese ist aber inzwischen obsolet, da das Gesetz geändert wurde (siehe zur Entstehung Entwurf eines BAföG-Änderungsgesetzes von Anfang April 2004). Da in Deutschland auch rechtswidrig erlangte Beweisstücke (in diesem Fall Kontostände durch Datenabgleich, als er eigentlich noch nicht gesetzlich geregelt war) verwendet werden können und für die Zukunft er nun geregelt ist - war's das leider, es kann niemand mehr verklagt werden. Wurde uns auch von einem Rechtsanwalt bestätigt, der sich intensiv damit beschäftigt hat. Unbefriedigend, aber offenbar leider so :-/
Unsere Meinung
Grundsätzlich sollte das BAföG-Gesetz eher dahin gehend geändert werden, dass Vermögen keine Rolle mehr spielt. Der Glaube, „Gerechtigkeit“ durch ausufernde Kontrollen zu erreichen, ist zweifelhaft. Egal wie kompliziert die Regelungen sind, es werden immer welche trotzdem BAföG bekommen, obwohl man meinen könnte, sie verdienten es nicht. Und andere bekommen keines, obwohl es angebracht erschiene, Förderung zu gewähren.
Einfacher (damit auch mittel/langfristig kostengünstiger, weil Verwaltungsaufwand gespart werden kann) und auch auf eine Weise gerecht wäre, wenn einfach alle BAföG bekommen würden und stattdessen Kindergeld oder -freibeträge wegfallen und auch das Unterhaltsrecht dementsprechend verändert würde.
Einzige Bedingung wäre der Nachweis regelmäßer Leistungsnachweise. Werden keine erbracht, wird die Zahlung ausgesetzt, kann aber wieder aufgenommen werden, sobald die fehlenden Nachweise nachgereicht werden.
In Dänemark gibt es ein entsprechendes Modell. Die Eltern haben keinerlei Unterhaltsverpflichtung nach dem 18. Lebensjahr, der Staat übernimmt den Unterhalt.