Auch der Bundesrat hat nichts dagegenBAföG-Änderungen 2024
Der Beschluss des 29. BAföG-Änderungsgesetzes ist im Bundestag am Donnerstag, den 13. Juni erfolgt. Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 grünes Licht gegeben (also keinen Einspruch eingelegt). Am 24. Juli 2024 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt somit wie geplant in Kraft.
Bundestag beschließt BAföG-Reform
Ein paar Hintergründe zur Bundestagsdebatte zum 29. BAföG-Änderungsgesetz am 13. Juni 2024 im Bundestag. Wie so oft will die Opposition Dinge, die sie als Regierung selbst nicht gemacht hat und die Regierung lobt sich über alle Maße, obwohl sie ihre eigenen Vorhaben gar nicht ganz umgesetzt hat. weiter
1. Wann kommen die BAföG-Änderungen?
Die BAföG-Änderungen kommen zum Wintersemester 2024/2025 (manches schon ab August 2024). Hier nochmals zusammengefasst:
Erhöhung der Bedarfssätze um 5%
Im Detail weiter unten. Der Höchstsatz für Studierende zur Miete mit eigener Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 992 Euro.Studienstarthilfe
Damit hatten manche schon bei der 2022er-BAföG-Anpassung gerechnet. Es gibt ihn nur für Studierende unter 25 Jahre, die vor dem Studium Bürgergeld beziehen oder – die Eltern – für sie den Kinderzuschlag erhalten und so knapp kein Bürgergeld bekommen. Mit der Hilfe soll beim Studienstart und den damit verbundene Ausgaben (Wohnungsumzug etc.) geholfen werden. Sie soll einmalig 1.000 Euro betragen.Förderhöchstdauer erhöhen („Flexibilitätssemester“)
Das stand so im Koalitionsvertrag, ohne verbale Einschränkungen und soll nun in Form eines „Flexibilitätssemesters“ kommen. Ein Semester – allerdings nur insgesamt für Bachelor und Master zusammen! – soll es über die Förderhöchstdauer mehr BAföG geben, einfach auf Antrag und ohne Angabe von Gründen.Studienfachwechsel erleichtern
Soll noch bis Anfang des fünften Semesters bei wichtigem Grund möglich sein. Und in der Regel sogar ohne Begründung bis Anfang des vierten Semesters. Jeweils also ein Semester länger als bisher.Höhere Freibeträge auf Einkommen der Eltern (+5%)
Ohne diese Anpassung würden alle, deren Eltern jährlich Lohnerhöhungen erhalten, weniger BAföG erhalten. Verdienen die Eltern gleich viel (oder nur wenig mehr – weniger als 5%), wirkt das für diejenigen, die nicht den Höchstsatz beziehen, wie eine leichte BAföG-Erhöhung.Anpassung des Freibetrags für eigene Einkünfte der BAföG-Empfänger:innen
Damit wieder so viel verdient werden kann, wie bei einem Minijob möglich. Immerhin wird gleich die Grenze so erhöht, dass 556 € (Minijobgrenze ab Januar 2025) monatlicher Verdienst möglich sind ohne BAföG-Kürzung. Bis einschließlich des Sommersemesters 2024 sind nur 522,50 € möglich, jeder Euro darüber wird zu ca. 80% vom BAföG abgezogen.
Vom Bildungsausschuss wurde noch ein Passus aufgenommen, der künftig Anpassungen des Freibetrags bei Änderungen der Minijob-Grenze ohne Gesetzesänderung erlaubt – das BMBF muss dazu lediglich eine Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt machen.Erhöhung der Zuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherung
In letzter Minute hat der Ausschuss die Erhöhung statt um 8 sogar um 15 Euro vorgesehen – wohl ahnend, dass es sonst schon sehr schnell zu wenig wird. Für über 30-jährige fällt die Erhöhung entsprechend höher aus, die müssen aber auch deutlich mehr an die KV/PV zahlen.Einkommen minderjähriger Geschwister spielt keine Rolle mehr
Für (Halb-)Geschwister, die dem Grunde nach kein BAföG/BAB-beziehen können, gibt es Freibeträge auf das Elterneinkommen. Die Freibeträge werden jedoch um ihre Einkünfte gemindert. Zumindest bei minderjährigen Geschwistern fällt diese Anrechnung weg. Ab 18 bleibt aber alles wie gehabt.
Übrigens: Im ersten Entwurf sollte die Schuldenobergrenze erhöht werden – das wurde zum Glück wieder gestrichen
Seit der 2019er-Gesetzesfassung des BAföG ist keine feste Schuldenobergrenze mehr im Gesetz, sondern die Grenze sind 77 Monatsraten. Die Höhe für eine Monatsrate beträgt schon länger 130 € (oder bei nur geringem Überschreiten der Einkommensgrenze, ab der zurückzuzahlen ist, sogar weniger). Folglich lag die Grenze mit den 77 Raten bei 10.010 € – bei gleichbleibender Ratenhöhe. Diese Ratenhöhe sollte ursprünglich ab Oktober 2025 auf 150 € steigen. Damit wäre die Schuldenobergrenze auf bis zu 11.550 € gestiegen. Diese ursprünglich geplante Änderung wurde glücklicherweise wieder gestrichen.
2. Wie hoch fällt die BAföG-Erhöhung 2024 aus?
Letztendlich (inklusive der letzten Änderungen des Bildungsausschusses) sieht es wie folgt aus. Unverständlicherweise wurde die „kleine Wohnpauschale“ für die Studierenden, die bei den Eltern wohnen, nicht erhöht. Auch die BAföG-Sätze für Schüler:innen wurden um jeweils ca. 5 % erhöht.
BAföG-Höchstsatz für Studierende ab WiSe 2024/25 | ||
---|---|---|
Bestandteil | WiSe 24 | Bisher |
1 Wenn du noch bei den Eltern oder in einer Wohnung/Haus, die deinen Eltern gehört, wohnst, erhälst du 59 € Wohnpauschale (unverändert). 2 KV = Krankenversicherung; PV = Pflegeversicherung; den Zuschlag gibt es nur, wenn ihr selbst beitragspflichtig versichert seid. In den meisten Fällen sind Studierende noch familienversichert. | ||
Grundbedarf | 475 € | (452 €) |
+Wohnpauschale für gemietete Unterkunft1 | 380 € | (360 €) |
=BAföG-Höchstsatz ohne KV/PV2 | 855 € | (812 €) |
+Zuschlag KV/PV2 | 137 € | (122 €) |
=BAföG-Höchstsatz mit KV/PV2 | 992 € | (934 €) |
Das BMBF wollte ursprünglich keine Erhöhung. (Auch wenn sie natürlich die anderen Verbesserungen, die durchaus schön sind, fast wie eine Erhöhung verkaufen wollen. Fakt ist aber: für die Masse gibt es nicht mehr BAföG und durch die Inflation bedeutet das real eher weniger …) Vergleiche auch Stark-Watzinger allein gehen alle: BAföG-Reform 2024 im Bundestag (14.05.2024).
3. Was die Koalition eigentlich noch alles beim BAföG machen wollte
Es gibt noch einiges, was SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten oder zumindest prüfen wollten. Davon abgesehen, dass die Erhöhung diesmal auch einfach zu niedrig ausfällt.
Offen bleibt noch:
Automatismus für Anpassungen
Wäre extrem wichtig, ist aber vollkommen unklar, ob sich die Koalition dazu durchringen wird. Im Koalitionsvertrag steht lediglich „Freibeträge und Bedarfssätze werden wir künftig regelmäßiger anpassen.“ Dazu wäre ein Automatismus nicht nötig – besser wäre er aber.Absenkung des Darlehensanteils
Das wurde im Koalitionsvertrag lediglich „angestrebt“ – kann also gut sein, dass da nichts weiter passiert.Öffnung des zinsfreien BAföG-Volldarlehens für alle Studierenden
Auch das ist nur optional – wäre aber eine gute Sache. Doch auch hier kommt es natürlich auf die Details an, wie das angeboten wird – wenn überhaupt.
Um so mehr wäre es nötig, dass das Bundesverfassungsgericht für einen Paukenschlag sorgt (hier zum Hintergrund) und die Berechnung der BAföG-Höhe für verfassungswidrig (weil zu niedrig) erklären würde. Und eine Regelung wie beim Bürgergeld fordert (Automatismus! Berechnung an Hand der Inflation bezogen auf die Gruppe der BAföG-beziehenden Studis!). Schön wäre es.