BAföG for beginnersWarum sich ein BAföG-Antrag lohnt – und wie du es bekommst!
Wir erklären dir hier,
und wo du bei Unklarheiten und Problemen Hilfe bekommst.
Wir gehen hier vereinfachend vor und knöpfen uns vor allem das BAföG für ein Studium vor. Für die meisten reicht das – zu den Ausnahmeregelungen und Details findest du in unseren verlinkten BAföG-FAQ-Artikeln mehr Infos.
5 gute Gründe, BAföG zu beantragen
Dir wird die Hälfte des Geldes vom Staat geschenkt
Die eine Hälfte des monatlichen BAföGs bekommst du komplett fürs Studieren „geschenkt“ – der Rest ist ein zinsloses Darlehen. (Nur wer eines der rar gesäten Stipendien ergattert, bekommt mehr geschenkt.) Und da du nur die Hälfte zurückzahlen musst, wäre es unklug, einen BAföG-Anspruch nicht zu nutzen. (Rückwirkend bekommst du BAföG nämlich nicht mehr sondern erst ab dem Monat der Antragstellung!)
Die maximale Verschuldung ist auf 10.010 Euro gedeckelt
Wenn du ein Studium mit Bachelor und Masterabschluss machen willst, kommst du normalerweise auf 10 Semester Regelstudienzeit. Falls du nicht aus wichtigen Gründen dein Studium verlängern musst, würdest du bei einem BAföG-Satz von 855 Euro auf über 50.000 Euro kommen. Zwar musst du davon nur die Hälfte zurück zahlen, das wären aber dennoch fast 25.000 Euro. Aber zum Glück greift hier die Deckelung der maximalen Verschuldung auf 10.010 Euro (streng genommen: 77 Raten à die aktuelle Ratenhöhe – Erhöhungen dieses sind aber sehr selten) – selbst mit Bachelor und Master zusammen! Somit wird einigen mehr als die Hälfte des BAföGs geschenkt!
Du zahlst keine Zinsen – anders als bei Studienkrediten & Co.
Das Darlehen ist zudem unverzinst – somit wächst der Schuldenberg nicht noch unnötig und du weisst immer, wieviel noch abbezahlt werden muss.
Die Rückzahlung beginnt erst Jahre später
Nicht alle HochschulabsolventInnen steigen mit einem super Gehalt ins Berufsleben ein und bezahlen ihr BAföG-Darlehen schnell ab. Musst du auch nicht – die Pflicht der BAföG-Rückzahlung beginnt erst 5 Jahre nach der Förderungshöchstdauer (meist die Regelstudienzeit) des ersten Studienabschluss (bei Bachelor/Master also nach dem Bachelor). Und selbst wenn du dann noch nicht genügend Geld zur Verfügung hast, kannst du auf Antrag bei der Rückzahlung die Pause-Taste drücken.
Du hast ab Beginn der Rückzahlung Kohle zur Verfügung? Super! Dann kannst du das Ganze auch einfach vorspulen und alles auf einen Schlag abbezahlen – dann schenkt dir der Staat sogar noch zusätzlich etwas. Boni für einen guten oder schnellen Studienabschluss gibt es dagegen nicht.Du musst weniger Jobben – und hast mehr Zeit zum Studieren!
Viele Studis müssen im Studium jobben, um über die Runden zu kommen – das ist jedoch nicht immer einfach. Besonders, wer sein komplettes Studium alleine finanzieren muss. Immerhin müsst du ja Zeit fürs Studium einplanen, was ja irgendwie logisch sein sollte 🤓.
Übrigens: Bei den meisten Formen von Schüler-BAföG musst du gar nichts von der Förderung zurückzahlen!
Überzeugt? Oder immer noch nicht…?
„Ich möchte doch nicht mit Schulden nach dem Studium starten!“
BAföG lohnt sich! – Aber … – Doch!
Aber dafür lieber einen Studienabbruch riskieren? Immerhin gab jede:r fünfte Studienabbrecherin im Jahr 2008 an, dass sie wegen Finanzierungsproblemen ihr Studium frühzeitig aufgegeben haben (Quelle, S.24). Sie haben es nicht geschafft, Studium und Job unter einen Hut zu bekommen.
Wer trotz BAföG-Anspruch denkt, dass er oder sie keine Schulden aufnehmen möchte, vergisst vielleicht, dass mindestens die Hälfte ein Geschenk ist. Und rückwirkend bekommst du kein BAföG, wenn du erst „kurz vor 12“ merkt, dass es eng wird, sondern erst ab dem Monat des Antrags.
Zudem hast du die Möglichkeit, auch während dem Studium zu jobben: bis zu durchschnittlich 556 Euro im Monat (bei neuem Bewilligungszeitraum ab August 2024, sonst spätestens ab Oktober 2024, mehr dazu hier). So kannst du ein wenig praktische Luft schnuppern – und wenn's reicht bis zum Vermögens-Freibetrag von mindestens 15.000 Euro (genaueres hier; insbesondere 45.000 € Freibetrag, wenn du bei Antragstellung schon über 30 bist) noch Geld ansparen, welches du zwecks Tilgung aufsparen kannst.
Insbesondere sogenannte „Arbeiterkinder“, aus deren Familie noch niemand studiert hat, lassen sich von den Studienkosten und BAföG-Schulden abschrecken. Hierbei vergessen manche, dass HochschulabsolventInnen in der Regel ein höheres Einkommen erzielen. Wenn du StudienpionierIn bist, kannst du dich bei einer Regionalgruppe von ArbeiterKind.de wenden. Diese können dich zum Thema Finanzierung beraten – aber auch zur Studienwahl, der Bewerbung und wie ein Studium angegangen wird.
„Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich das richtige Studienfach gewählt habe – ich spare mir den Anspruch lieber auf.“
Das geht gar nicht: Wer keinen Antrag stellt, bekommt später trotzdem nicht länger BAföG. Es gibt also keinen Grund, mit der Antragstellung zu warten – du verlierst definitiv geschenktes Geld vom Staat!
Nicht warten solltest du dagegen mit dem Wechsel des Studienfachs, falls du merkst, das aktuelle Studium ist nicht das richtige: Selbst wenn du noch kein BAföG beantragt hast und zu spät wechselst (konkret: erst nach Beginn des fünften Semester oder später), so bekommst du wahrscheinlich bis zum ersten erfolgreichen Studienabschluss kein BAföG mehr (Details hier).
Artikeltipp: Förderung nach Fachrichtungswechsel bzw. Studienabbruch
Wenn du vor einem Wechsel des Studiengangs oder gar einem Abbruch stehst, musst nicht nur eine wichtige Entscheidung treffen. Wenn du BAföG bekommst, solltest du dich am besten auch über die Folgen für das BAföG ausreichend informieren. weiter
✅ Checkliste: Wer kann als Studienanfänger*in BAföG bekommen
Prüfe mit dem BAföG-Check schnell und einfach, ob du berechtigst bist!
Bevor du dich zu früh freust – leider können nicht alle BAföG erhalten. Nutze unseren BAföG-Check – oder schaue in die folgende Checkliste, ob du berechtigt bist:
Studiere ich das richtige? Zumindest aus BAföG-Sicht …
Förderungsfähig über das klassische BAföG ist ein Studium an einer Hochschule – am bekanntesten: Uni und FH. Und zwar in Deutschland, der gesamten EU und der Schweiz. Soll es gleich – oder später – zum Studium ins Ausland gehen, kannst du Auslands-BAföG erhalten. Zum Studienstart aber nur in der EU und der Schweiz.
Zudem sind nur grundständige Studiengänge und konsekutive Master – nicht jedoch weiterbildende Master (mehr zum Thema BAföG im Master).
Zusätzlich muss das Studium in Vollzeit gemacht werden, Teilzeit-Optionen kommen mit BAföG nicht in Betracht. Wenn du unsicher bist, fragt bei der Hochschule nach oder einem Studentenwerk deines Vertrauens.
Und wenn du noch Schüler bist, schau am besten in unseren Artikel Schüler-BAföG.Staatsangehörigkeit?
Auch Leute ohne deutschen Pass können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten. Schau hier nach, wer dazu gehört.„Kann ich mal deinen Ausweis sehen?“
Das leidige Thema Alter ist beim BAföG seit 2022 deutlich entschärft, denn solange du ein Studium mit unter 45 Jahren anfängst, hast du keinerlei Probleme, am BAföG-Türsteher vorbei zu kommen. Dazu gibt es sogar noch eine Reihe von begründeten Ausnahmen für späteren Beginn, wie ein Studium auf dem zweiten Bildungsweg oder persönliche oder familiäre Hinderungsgründe. Genaueres für alle Ü45.Sehr hungrig auf Bildung?
Wenn du nach dem Schulabschluss oder einer maximal dreijährigen Ausbildung (auch mit theoretischem BAföG-Anspruch) ein Erststudium beginnst, sollte alles im Lot sein. Auch für den konsekutiven Master danach kannst du BAföG beantragen.
Du möchtest einen zweiten Bachelor oder zweiten Master machen? Dies wird sehr schwierig, da eigentlich nur eine Ausbildung gefördert wird – informiere dich hier, welche Ausnahmen es gibt.Bist du auch immer ordentlich? Beim Studium?
Gefördert werden nur Studierende, welche ordentlich studieren. Dies heißt, dass du auch zur Hochschule gehen und Veranstaltungen besuchen musst. Spätestens nach dem vierten Semester wird ein Leistungsnachweis vom BAföG-Amt gefordert.
Wenn diese Fragen positiv geklärt sind, steht folgende – nicht ganz uninteressante – Frage im Raum:
Wieviel Geld gibt's denn nun?
Kassensturz
„Wieviel BAföG bekomme ich denn nun?“
Zum Glück musst du für diese Berechnung kein Mathestudium vorher absolvieren ...
Dies hängt davon ab, wieviel Einkommen und Vermögen du hast – und (außer in Ausnahmefällen) vor allem vom Einkommen deiner Eltern. Die Eltern sind rechtlich dazu verdon– äh, verpflichtet, deine erste berufsqualifizierende Ausbildung zu finanzieren.
Beim eigenen Einkommen geht es nicht um „alte Kammellen“ – ausschlaggebend ist nur das Einkommen in der Zeit des BAföG-Erhalts. Beim Vermögen sieht dies jedoch wieder anders aus: hier zählt sämtliches dir zur Verfügung stehende Hab und Gut am Tag der Antragstellung. Und seid hier genau! Falsche oder unvollständige Angaben können bei einem Datenabgleich auffliegen.
Vielleicht hast du auch schon etwas vom sogenannten „elternunabhängigen BAföG“ gehört – hier sind die Eltern aus dem Spiel raus. Die meisten aus dieser Gruppe haben vor dem Studium eine Berufsausbildung gemacht und gearbeitet. Prüfe hier, ob elternunabhängiges BAföG für dich möglich ist.
Da du und deine Eltern auch wiederum Freibeträge geltend machen können, gilt es nun auf die Jagd auf viele Zahlen zu gehen. Weisst du schon, ob du weiter bei deinen Eltern wohnen wirst? Auch dies hat einen Einfluss auf deinen Bedarfssatz.
Du hast alle Zahlen zusammen? Prima! Diese kannst du nun in unseren BAföG-Rechner eingeben – und erfährst deinen voraussichtlichen monatlichen BAföG-Anspurch!
Da wir (leider?!) kein BAföG-Amt sind, war's das aber noch nicht – wenn du Aussicht auf BAföG hast, müsst du dann zu gegebener Zeit den Antrag stellen.
How to make the BAföG-Antrag
Wann kann ich meinen BAföG-Antrag stellen?
Empfohlen wird frühzeitig – aber wichtiger noch ist die Vollständigkeit! So wird ein Antrag ohne Immatrikulationsbescheinigung nicht bearbeitet – und wenn wichtige Unterlagen fehlen auch nicht.
Falls der Monat des Studienbeginns noch weit weg ist und du noch nicht immatrikuliert bist, kannst du die Zeit bereits nutzen, um die erforderlichen Unterlagen und insbesondere Nachweise zu sammeln und zurecht zu legen. Auch kannst du schon mal die Formulare ausfüllen, so ersparst du dir später den Stress.
Wenn die Studienplatzzusage sehr knapp kommt – was oft bei „Nachrückern“ passiert – sehr wichtig: stellt zumindest einen formlosen BAföG-Antrag noch in dem Monat des Studienbeginns.
Das BAföG wird niemals für Monate vor Antragstellung gewährt. Und hier auch wichtig: Tag der Antragstellung ist der Tag, an dem der Antrag beim Amt eingeht und nicht ein Poststempel!
Wo kann ich meinen BAföG-Antrag stellen?
Da es kein zentrales BAföG-Amt gibt, musst du die für dich zuständige Stelle selbstständig suchen – stellst du einen Online-Antrag über bafoeg-digital.de wird dir das Amt „nebenbei“ herausgesucht an Hand der Hochschule, an der du studierst. Beim Studierenden-BAföG ist das Amt meist beim für die Hochschule zuständige Studentenwerk zu finden.
Wie stelle ich meinen BAföG-Antrag?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, den Antrag online zu stellen. Was dabei zu beachten ist, liest du hier.
Nach wie vor kannst du den Antrag auch ganz klassisch auf Papier ausfüllen. Seit 2021 gibt es dafür neue, besser gestaltete Formulare. Siehe unseren Artikel BAföG-Antrag stellen.
Kopier deine Anträge sowie Belege und dokumentiere, was du wann wohin geschickt hast! Lege hierfür am besten einen eigenen Ordner an, wo auch deine Kontoauszüge für die Studienzeit reinwandern sollten.
Und wie bereits oben erklärt, wenn es knapp ist: Reicht einen formlosen Antrag beim zuständigen BAföG-Amt ein!
Wo bekomme ich Hilfe?
In unserem BAföG-FAQ findest du viele Antworten auf deine Fragen. Alle unsere Informationen auf Studis Online und auch unser stark genutztes Forum dienen der ersten Information. Insbesondere bei juristischen Fragen kann und soll unsere Webseite aber nicht eine Rechtsberatung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt ersetzen.
Natürlich können und sollten auch die MitarbeiterInnen im BAföG-Amt umfassend informieren, wozu sie rechtlich verpflichtet sind. Eine unabhängige Beratung bieten dazu auch die BAföG/Sozial-Referate der Studierendenvertretungen an
Du schaffst das!
Wir wissen, dass wir hier Vieles vereinfacht dargestellt haben. Aber für viele sollte das tatsächlich ausreichen. Für alle anderen haben wir viele weitere Details in unseren vielen BAföG-FAQ-Artikeln zusammengestellt.
Lass dich jedenfalls nicht vom bürokratischen Aufwand entmutigen bei deinem Erstantrag!
„Ach, muss ich etwa nochmal so einen Antrag stellen???“
Ja. Und leider einmal jedes Jahr – aber wenn du den Erstantrag gemeistert hast, werden die Folgeanträge sicherlich leichter (seit einiger Zeit gibt es für viele Fälle sogar ein vereinfachtest Antragsformular!). Du schaffst das!
BAföG – alles nur happy shiny Sonnenschein?
Auch wenn das BAföG vielen ein Studium ermöglicht oder leichter macht: Perfekt ist es nicht. Darauf wollen wir ganz kurz auch eingehen – Verbesserungen kommen ja nicht von allein, irgendwer muss sich auch dafür einsetzen. Und das kannst du nur, wenn du Bescheid weist. Wir greifen – neben vielen – die zwei größten Punkte heraus, die am BAföG verbessert werden könnten:
Die aktuelle BAföG-Anpassung 2024/25 ist im Angesicht der hohen Inflation und der vorherigen Versäumnisse (zu geringe Anpassungen) einfach nicht genug. Daher fordern diverse Organisationen (u.a. das Deutsche Studentenwerk oder der studentische Dachverband fzs) schon seit längerem eine dynamische, „automatische“ Anpassung des BAföGs an die Lebenshaltungskosten. Mehr dazu kannst du im Artikel Dynamische Erhöhung des BAföG nachlesen.
Die Tatsache, dass das BAföG bis auf wenige Ausnahmen nur elternabhängig gewährt wird, hat seine Nachteile. Denn auch wenn man seine Eltern verklagen (bzw. das Amt das erledigen) kann, wenn sie keinen oder zu wenig Unterhalt leisten – die wenigsten machen das. Ein elternabhängiges BAföG wäre die Lösung. Allerdings müssten dann auch diverse andere Leistungen zugunsten des elternunabhängigen BAföGs gestrichen werden – z.B. das Kindergeld und die Kinderfreibeträge. Sonst käme es zu neuen Ungerechtigkeiten. An derart große Umbauten am Sozialstaat traut sich die Politik leider nur selten. Vorbilder gäbe es: Schweden und Finnland haben schon lange ein elternunabhängiges Fördersystem.
Hier plant die aktuelle Regierung immerhin eine Änderung – wegen der Komplexität wird diese aber frühestens Ende 2023 kommen.
Wer sich mit der Hochschulpolitik vertraut machen möchte, findet hier einiges zum Lesen – oder hat viele Möglichkeiten vor Ort, sich in Hochschulgruppen, dem AStA oder der Fachschaft zu engagieren.
Die wichtigsten Artikel zum BAföG auf Studis Online
- Ermittel mit dem BAföG-Rechner deinen Anspruch
- Du bist noch Schüler*In? Dann schau hier nach: Schüler*Innen-BAföG
- Finde hier dein zuständiges BAföG-Amt
Noch Fragen?
- Das große BAföG-FAQ auf Studis Online
- Forum – Stelle hier deine Fragen, wenn du nicht weiter kommst.
Hinweis der Redaktion: Der Artikel wurde ursprünglich am 17.7.2017 veröffentlicht, letzte kleine Änderungen wurden am oben angegebenen Datum vorgenommen.