Wie viel BAföG kann es geben?BAföG-Höchstsatz 2024
1. Kurz & knapp
Der BAföG-Höchstsatz für Studierende liegt ab Wintersemester 2024/25 bei 992 €, sofern nicht bei den Eltern gewohnt wird und keine Familienversicherung mehr möglich ist. Bei den Eltern wohnend liegt er bei lediglich 664 €. Vorher waren es seit Wintersemester 2022/2023 934 € bzw. 633 €.
Bei Schülern kommt es auf die Schulart an, wie viel BAföG möglich ist (und ob überhaupt). Wird nicht bei den Eltern gewohnt und ist keine Familienversicherung möglich, liegen die BAföG-Höchstsätze für Schüler ab August 2024 zwischen 803 € und 957 €. Bei den Eltern wohnend sind es lediglich 413 € bis 635 €.
Dazu muss überhaupt ein BAföG-Anspruch dem Grunde nach bestehen. Den haben viele, trotzdem werden die wenigsten den BAföG-Höchstsatz bekommen. Denn dieser ist vor allem eine rechnerische Größe, manche haben nicht auf alle Bestandteile Anspruch und bei den meisten werden noch Abzüge gemacht, insbesondere auf Grund des Einkommens der Eltern. Eine Abschätzung erlaubt der BAföG-Rechner.
Der BAföG-Höchstsatz unterscheidet nicht zwischen elternunabhängiger oder elternabhängiger Förderung. Bei elternunabhängigem BAföG spielt jedoch das Einkommen der Eltern keine Rolle, so dass es keine Abzüge dadurch gibt. Bei Studierenden können es dann bis zu 992 € BAföG sein.
Leider steigt das BAföG nach wie vor nicht automatisch. Auch mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz wird sich das nicht ändern.
2. Was ist der BAföG-Höchstsatz?
Mit BAföG-Höchstsatz wird in der Regel die Summe aus Grundbedarf, Wohnpauschale für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende und der Zuschlag zu Kranken- und Pflegeversicherung bezeichnet. Der Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung ist allerdings meist ein durchlaufender Posten: Wer jünger als 25 ist, kann meist ohne extra Kosten über die Eltern versichert sein (und bekommt daher auch keinen Zuschlag), wer über 25 ist, bekommt den Zuschlag, muss aber auch ungefähr diesen Betrag selbst bezahlen.
BAföG-Höchstsatz für Studierende bisher und ab WiSe 2024/25 | ||
---|---|---|
Anteil | bis SoSe 24 | Ab WiSe 24/25 |
1 Wenn du noch bei den Eltern oder in einer Wohnung/Haus, die deinen Eltern gehört, wohnst, erhälst du nur 59 € Wohnpauschale (leider auch zukünftig unverändert). 2 KV = Krankenversicherung; PV = Pflegeversicherung; den Zuschlag gibt es nur, wenn ihr selbst beitragspflichtig versichert seid. In den meisten Fällen sind Studierende noch familienversichert. | ||
Grundbedarf | 452 € | 475 € |
+Wohnpauschale für gemietete Unterkunft1 | 360 € | 380 € |
=BAföG-Höchstsatz ohne KV/PV2 | 812 € | 855 € |
+Zuschlag KV/PV2 | 122 € | 137 € |
=BAföG-Höchstsatz mit KV/PV2 | 934 € | 992 € |
Und was ist der BAföG-Bedarf?
Für den einzelnen Auszubildenden ist eher der BAföG-Bedarf relevant – der nur dann dem Höchstsatz entspricht, wenn sie oder er nicht bei den Eltern wohnt und selbst kranken- und pflegeversichert sein muss. Der Bedarf ergibt sich aus Grundbedarf, der passenden Wohnpauschale sowie je nach Fall weiterer Zuschläge. Neben dem für Kranken- und Pflegeversicherung gibt es – aber eben nur für diejenigen, die entsprechende Kriterien erfüllen – noch den Kinderbetreuungszuschlag und diverse Zuschläge bei einem BAföG-gefördertem Auslandsstudium.
Der Bedarfsbetrag ist zunächst nur eine Rechengröße. Auf ihn werden ggf. noch dein Einkommen als AuszubildendeR, Einkommen deines Ehepartners, Lebenspartners und/oder deiner Eltern angerechnet. Es kommt also fast immer zu Abzügen. Bei dir als Auszubildendem kann es außerdem zu einer Vermögensanrechnung kommen.
Im folgenden Artikel erklären wir dir im Detail, wie hoch der BAföG-Höchstsatz der einzelnen BAföG-Typen ist und wie sich der Bedarfssatz zusammensetzt und berechnet. Schneller abschätzen kannst du deinen individuellen Bedarf – und die zu erwartenden BAföG-Höhe nach den möglichen Abzügen – mittels unseres BAföG-Rechners.
3. Wie setzt sich das BAföG zusammen?
Das BAföG besteht im wesentlichen aus Grundbedarf und Wohnpauschale. Dazu kommen bei Bedarf diverse Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung, Kinderbetreuung und Auslandsaufenthalte.
a. Grundbedarf
Die Höhe des Grundbedarfs ist nur von der Art der Ausbildung und der Ausbildungsstätte abhängig, die du besuchst.
Bei bestimmten Schülergruppen gibt es keine Wohnpauschale. Stattdessen enthält der Grundbedarf einen Beitrag zu den Wohnkosten, der allerdings im Gesetzestext nicht gesondert ausgewiesen ist. Bemerkbar macht sich dies jedoch insofern, als SchülerInnen ein und derselben Schulform mehr BAföG bekommen können, wenn sie während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen, als wenn sie bei ihren Eltern wohnen.
b. Wohnpauschale
Die Wohnpauschale gibt es nur für Studierende an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien sowie für bestimmte Schülergruppen (an den fraglichen Stellen ist die Wohnpauschale in den Bedarfstabellen ausgewiesen).
Der Beitrag zu den Mietkosten ist eine Pauschale, deren Höhe allein davon abhängt, ob du während des Studiums bei deinen Eltern wohnst oder nicht.
Wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst, musst du dies z. B. durch einen Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung nachweisen (VwV 12.2.20). Unerheblich ist, wie weit deine eigene Unterkunft vom Elternhaus entfernt ist. Du kannst also auch in unmittelbarer Reichweite deiner Eltern wohnen und die höhere Wohnpauschale für eine auswärtige Unterbringung erhalten.
Wichtig allerdings: Du wohnst sehr wohl bei deinen Eltern, wenn die Wohnung, die du bewohnst, deinen Eltern gehört. Es spielt dabei keine Rolle, ob du Miete zahlen musst oder nicht. Sind deine Eltern (oder ein Elternteil) lediglich Miteigentümer der Wohnung, gilt die Regelung nur dann, wenn der Miteigentumsanteil mindestens 50% beträgt (VwV 12.3a.1 bzw. 13.3a.1).
c. Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung
Beide Zuschläge erhaltest du nur dann, wenn du selbst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen musst. Dies ist nicht der Fall, wenn du über deine Eltern familienversichert bist. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn zusätzlich eine beitragspflichtige Privatversicherung vorliegt (VwV 13a.1.1). Bist du (ohne Familienversicherung) beitragspflichtig privat krankenversichert, solltest du ebenfalls die genannten Zuschläge bekommen. Es gibt einige Ausnahmen, vor allem wenn die Leistungen der Versicherung die der gesetzlichen unterschreiten – siehe für Details die Verwaltungsvorschrift VwV 13a.1.2. Bei gesetzlich Versicherten genügt eine Bescheinigung der Krankenkasse über die bestehende Versicherung.
Der Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird u.U. nicht gewährt, wenn die Familienversicherung nur deshalb nicht mehr greift, weil du durch umfangreiches Jobben die Einkommensgrenze überschritten hast und dich deshalb selbst versichern musst. Wenn du dich für die genauere Begründung interessiert, kannst du diese in einem Foren-Beitrag nachlesen.
Alle Details: BAföG und Zuschlag für Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung
d. Kinderbetreuungszuschlag
Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt seit Wintersemester 2022/23 160 € für jedes Kind unter 14. Zum Wintersemester 2024/2025 bleibt der Zuschlag unverändert. Genaue Details zu Bedingungen, Antrag und Sonderfällen im Artikel Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG.
e. Auslandszuschläge
Noch mehr BAföG kann es bei einem Auslandsaufenthalt geben. In EU-Staaten kann sogar das komplette Studium verbracht werden. Den Fahrtkostenzuschuss bekommt man aber nur einmal, egal wie lange man im Ausland ist. Für ein Jahr können auch Studiengebühren bis 5.600 € vom BAföG gefördert werden. In einigen nicht-EU-Ländern gibt es einen landesspezifischen Zuschlag.
Es gibt auch Schüler-BAföG für einen Auslandsaufenthalt, wobei SchülerInnen lediglich den Zuschlag zu den Fahrtkosten erhalten können.
4. Wie viel BAföG können Studenten bekommen?
Der BAföG-Bedarf für Studenten setzt sich seit Wintersemester 2024/25 wie folgt zusammen und ergibt somit einen BAföG-Höchstsatz von 993 €:
1 KV = Krankenversicherung; PV = Pflegeversicherung; den Zuschlag gibt es nur, wenn ihr selbst beitragspflichtig versichert seid. In den meisten Fällen sind Studierende noch familienversichert. | ||
Bei den Eltern | Nicht bei den Eltern | |
---|---|---|
Grundbedarf | 475 € | 475 € |
Wohnpauschale | 59 € | 380 € |
BAföG-Höchstsatz ohne KV/PV1 | 534 € | 855 € |
KV-Zuschlag1 | 102 € | 102 € |
PV-Zuschlag1 | 35 € | 35 € |
BAföG-Höchstsatz mit KV/PV | 671 € | 992 € |
Wie schon oben erwähnt: Hast Du ein Kind (oder mehrere) und betreust es, gibt es zusätzlich noch den Kinderbetreuungszuschlag von 160 € pro Kind unter 14 und Monat. Bei einem BAföG-förderungsfähigem Auslandssemester (oder -studium) gibt es Auslandszuschläge.
Nur wer verheiratet ist, Kinder hat oder Schulgeld / Studiengebühren zahlen muss, bekommt dafür weitere Freibeträge.
Wohnst du bei deinen Eltern, beziehst BAföG oder beziehst es nur deshalb nicht, weil nach der Einkommens- und/oder Vermögensanrechnung kein Förderbetrag verbleibt, kannst du im Falle der Hilfebedürftigkeit Bürgergeld beantragen. Mehr dazu im Bürgergeld-Artikel.
5. Wie viel BAföG können Schülerinnen und Schüler erhalten?
Schüler-BAföG unterteilt sich in drei Kategorien. Der BAföG-Höchstsatz liegt bei einigen Schularten ab August 2024 bei 959 €/Monat, bei anderen leider nur bei 803 €. Jeweils inklusive der Pauschale für eigene Kranken- und Pflegeversicherung. Solange du familienversichert sein kannst, gibt es die genannte Pauschale nicht, der Höchstsatz fällt um 137 € niedriger aus.
Übrigens: Aus Sicht der BAföG-Paragraphen sind Auszubildende an Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs eher wie Studierende anzusehen – jedenfalls werden sie in § 13 „Bedarf für Studierende“ zusammen mit den „normalen“ Studierenden abgehandelt. Bei ihnen gibt es auch eine gesondert ausgewiesene Wohnpauschale, während die anderen SchülerInnen in § 12 „Bedarf für Schüler“ unterschiedliche Grundbedarfe abhängig von der Wohnsituation bekommen.
Wenn du SchülerIn bist und wissen willst, zu welcher Kategorie du zählst und ob dafür BAföG überhaupt möglich ist, informiere dich bitte im Artikel Schüler-BAföG. Dort wird im dritten Abschnitt genau eingegangen, an welchen Schulen Schüler-BAföG möglich ist und auch der Höchstsatz für Nicht-bei-den-Eltern-Wohnende (ohne Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag – da dieser für SchülerInnen nur selten in Frage kommt) aufgelistet. Hier im Folgenden schlüsseln wir den Höchstsatz inkl. KV/PV-Zuschlag genauer auf, auch für diejenigen, die noch bei den Eltern wohnen.
a. BAföG-Bedarf für SchülerInnen an Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, an Abendgymnasien und Kollegs
Er setzt sich ab Schuljahr 2024/25 wie folgt zusammen:
Bei den Eltern | Nicht bei den Eltern | |
---|---|---|
Grundbedarf | 442 € | 442 € |
Wohnpauschale | 59 € | 380 € |
Höchstsatz ohne KV/PV | 501 € | 822 € |
KV-Zuschlag1 | 102 € | 102 € |
PV-Zuschlag1 | 35 € | 35 € |
BAföG-Höchstsatz mit KV/PV | 638 € | 959 € |
1 KV = Krankenversicherung; PV = Pflegeversicherung; den Zuschlag gibt es nur, wenn du selbst beitragspflichtig versichert bist.
Beziehst du BAföG oder beziehst es nur deshalb nicht, weil nach der Einkommens- und/oder Vermögensanrechnung kein Förderbetrag verbleibt, kannst du im Falle der Hilfebedürftigkeit Bürgergeld beantragen. Ob du bei deinen Eltern wohnst oder nicht, spielt keine Rolle. Mehr dazu im Bürgergeld-Artikel.
b. BAföG-Bedarf für SchülerInnen an Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
Er setzt sich ab Schuljahr 2024/25 wie folgt zusammen:
Bei den Eltern | Nicht bei den Eltern | |
---|---|---|
Grundbedarf= Höchstsatz ohne KV/PV | 498 € | 775 € |
KV-Zuschlag1 | 102 € | 102 € |
PV-Zuschlag1 | 35 € | 35 € |
BAföG-Höchstsatz | 635 € | 912 € |
1 KV = Krankenversicherung; PV = Pflegeversicherung; den Zuschlag gibt es nur, wenn du selbst beitragspflichtig versichert seidbist.
Beziehst du BAföG oder beziehst es nur deshalb nicht, weil nach der Einkommens- und/oder Vermögensanrechnung kein Förderbetrag verbleibt, kannst du im Falle der Hilfebedürftigkeit Bürgergeld beantragen. Ob du bei deinen Eltern wohnst oder nicht, spielt keine Rolle. Mehr dazu im Bürgergeld-Artikel.
c. BAföG-Bedarf für SchülerInnen an Berufsfachschulen und Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
Nur wenn auswärtige Unterbringung notwendig: SchülerInnen an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (ab Klasse 10) und an Berufsfachschulen, sowie in Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
Er setzt sich ab Schuljahr 2024/25 wie folgt zusammen:
Bei den Eltern | Nicht bei den Eltern | |
---|---|---|
Grundbedarf= Höchstsatz ohne KV/PV | 276 € | 666 € |
KV-Zuschlag1 | 102 € | 102 € |
PV-Zuschlag1 | 35 € | 35 € |
BAföG-Höchstsatz | 413 € | 803 € |
1 KV = Krankenversicherung; PV = Pflegeversicherung; den Zuschlag gibt es nur, wenn du selbst beitragspflichtig versichert bist.
Beziehst du BAföG oder beziehst es nur deshalb nicht, weil nach der Einkommens- und/oder Vermögensanrechnung kein Förderbetrag verbleibt, kannst du im Falle der Hilfebedürftigkeit Bürgergeld beantragen. Ob du bei deinen Eltern wohnst oder nicht, spielt keine Rolle. Mehr dazu im Bürgergeld-Artikel.
6. BAföG-Höchstsatz bei weiteren Konstellationen
BAföG-Höchstsatz bei Auslands-BAföG
Die Beantragung von Auslands-BAföG lohnt sich für deutlich mehr Auszubildende. Denn zusätzlich zum BAföG-Höchstsatz entsprechend der Ausbildungsart im Inland gibt es weitere Zuschläge. Das führt dazu, dass auch diejenigen, die während des Studiums oder Schulausbildung im Inland (knapp) kein BAföG bekommen können, im Ausland durchaus Förderung erhalten.
Folgende Zuschläge kann es für dich bei Auslandsaufenthalt ab August 2024 geben (bist du Schüler:in kann es leider nur den Zuschlag für die Fahrtkosten geben; seit August 2022 waren die Beträge gleich, nur die KV lag lediglich bei 94 €):
Zuschlag für die Fahrtkosten
Innerhalb Europas gibt es für Hin- und Rückfahrt insgesamt 500 €, außerhalb Europas sogar 1.000 €.Studiengebühren im Ausland
Bis zu 5.600 € für maximal ein Studienjahr können übernommen werden, wenn du von den Studiengebühren nachweislich nicht befreit werden kannst.Auslands-Krankenversicherung
Auf Antrag werden bis zu 102 € pro Monat für eine Auslands-Krankenversicherung berücksichtigt.Landeszuschlag
Für bestimmte Länder außerhalb der EU gibt es einen extra Zuschlag. Diese Beträge ändern sich halbjährlich und müssen auch noch an die BAföG-Erhöhung zum WiSe 24/25 angepasst werden. In den meisten Ländern gibt es aber leider nichts. Eine vollständige Liste findest du hier.
Unser BAföG-Rechner kann natürlich auch Auslands-BAföG berechnen!
Den Kinderbetreuungszuschlag gibt es übrigens selbst dann, wenn du ohne Kind(er) ins Ausland gehen solltest.
Höchstsatz bei elternunabhängigem BAföG
Kannst du elternunabhängiges BAföG erhalten, so spielt das Einkommen deiner Eltern keine Rolle. Die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich den BAföG-Höchstsatz zu erhalten, ist also deutlich höher. Abzüge kann es nun nur noch durch dein eigenes Einkommen und Vermögen geben. Und für den Fall, dass du verheiratet/verpartnert bist.
Manche glauben, dass sie bei elternunabhängiger Förderung in jedem Fall den BAföG-Satz für nicht-bei-den-Eltern-Wohnende bekommen. Dem ist jedoch nicht so: Selbst bei elternunabhängigem BAföG gibt es weniger Förderung, wenn du noch zu Hause wohnst. Ganz egal, ob du deinen Eltern Miete zahlst oder nicht.
Und noch etwas: Wenn du verheiratet bist, heißt das keineswegs automatisch, dass du elternunabhängig gefördert werden könntest. Stattdessen ist es meist so, dass sowohl das Einkommen des Ehepartners und dann auch noch das Einkommen der Eltern angerechnet werden.
Welcher Höchstsatz konkret drin ist, findest du oben beim BAföG-Höchstsatz für ein Studium bzw. BAföG-Höchstsatz für Schülerinnen und Schüler
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