Ausbildung an SchulenBAföG für Schüler und Schülerinnen
Die staatliche Ausbildungsförderung BAföG können neben Studentinnen und Studenten auch Schülerinnen und Schüler beantragen, die für ihre weiterführende Ausbildung eine Schule besuchen. Der BAföG-Höchstsatz für Schüler (ohne Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung) liegt abhängig vom Wohnsitz und Schulart zwischen 276 € und 855 € pro Monat.
Wer Schüler/in und wer Student/in im Sinne des BAföG ist, wird im Gesetz selbst nicht definiert. Fest steht lediglich, dass Auszubildende an allgemeinbildenden Schulen zu den Schülern zählen und Auszubildende an Hochschulen zu den Studierenden. Lass dich aber nicht von umgangssprachlichen Bezeichnungen täuschen – das BAföG kann da ganz anderer Ansicht sein …
Ab August 2024 gibt es mehr BAföG – auch für Schüler:innen. Hier im Artikel sind die entsprechenden BAföG-Sätze schon eingebaut, auch alle anderen Regelungen (z.B. Freibetrag Einkommen als Schüler:in) sind schon aktualisiert.
Zunächst kommt es auf die Schulart an. Je nach Schultyp gelten beim BAföG-Antrag unterschiedliche Regelungen. Setzt deine gewählte Schule zum Beispiel eine berufliche Ausbildung voraus, wird sie anders behandelt als eine Schule, die ohne berufliche Ausbildung besucht werden kann. Auch beim Anerkennen eines eigenen Haushalts während der Ausbildungszeit gibt es je nach Schultyp Unterschiede. Dein Alter sollte bei Ausbildungsbeginn unter 45 sein. BAföG über der Altersgrenze ist in wenigen Lebenssituationen möglich. Besitzt du nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, solltest du den Artikel BAföG für Ausländerinnen und Ausländer lesen. Erfüllen die Schule und deine Lebenssituation die Bedingungen für den Erhalt von Schüler-BAföG, kommt es auf das Einkommen deiner Eltern oder eines eventuellen Ehegatten/Lebenspartners an, ob du bei einem Antrag tatsächlich BAföG erhältst und wieviel es sein wird. Außer du hast Anspruch auf elternunabhängiges Schüler-BAföG. Hast du eigenes Einkommen und Vermögen, sinkt das BAföG, wenn dein Einkommen und Vermögen die gesetzlich festgelegte Höhe übersteigt. Am meisten dürfte sich das Einkommen deiner Eltern oder eines Ehegatten/Lebenspartners auswirken. Bei einem BAföG-Antrag wird nach gesetzlich festgelegten Regelungen geprüft, ob es wirklich zu niedrig ist, um die Kosten für die Zeit deiner Ausbildung (voll) zu tragen. Hast du Geschwister, die auch zur Schule gehen, studieren oder eine Ausbildung machen, gibt es für diese beim Eltern-Einkommen zusätzliche Freibeträge. Lies dazu Wie Geschwister die BAföG-Förderung beeinflussen. Schulden, die deine Eltern vielleicht für den Kauf eines eigenen Hauses oder für andere Dinge aufgenommen haben, reduzieren die Unterhaltsverpflichtung deiner Eltern beim BAföG nicht. Es gibt aber für Lebens- und Wohnkosten deiner Eltern Freibeträge, die in die Berechnung der BAföG-Höhe einfließen. Eigenes Einkommen wirkt sich nur auf das BAföG aus, sofern dauerhaft mehr als die Minijobgrenze pro Monat (Durchschnitt im Bewilligungszeitraum) verdient werden. Diese liegt ab Januar 2025 bei 556 Euro/Monat, beim BAföG wird das aus Gründen der Vereinfachung ab August 2024 bereits als Freibetrag genommen. In den Ferien darf es auch mal mehr sein, jedoch 6.680 Euro im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten. Dieser beginnt und endet in der Regel mit dem Schuljahr, nicht dem Kalenderjahr. Andere Regeln gibt es bei in der Schule vorgeschriebenen Praktika und bei Gewinn aus Selbstständigkeit. Hast du ein Kind oder bist du verheiratet, kann sich der Freibetrag erhöhen. Vermögen im Wert von 15.000 € darfst du selbst besitzen, ohne dass es sich auf die BAföG-Höhe auswirkt. Weitere Details im Artikel BAföG und Vermögen. Wer darüber liegt, dessen BAföG wird um die Euros über dem Freibetrag gekürzt. Vermögen der Eltern spielt keine Rolle, was aber auch heißt, dass Schulden der Eltern nicht berücksichtigt werden. 45.000 € Vermögensfreibetrag gibt es für alle, die bei Antragstellung des Erst- bzw. Weiterförderungsantrages bereits 30 Jahre oder älter sind. Beispiel: Bei 16.000 € Vermögen, einem Alter von unter 30 und einem (normalen) Bewilligungszeitraum von 12 Monaten wird das BAföG beim aktuellen Freibetrag von 15.000 € um insgesamt 1000 €, also 83,33 € pro Monat, gekürzt.1. Welche Voraussetzungen müssen für Schüler-BAföG erfüllt sein?
Einkommen
Vermögen
2. Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz je nach Schulart?
BAföG-Höchstsätze ab Schuljahr 2024/25, nicht bei den Eltern wohnend | ||
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Alle Beträge ohne Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung (insgesamt 137 €; bist du über 30 Jahre alt, gibt es mehr), da dies durchlaufende Posten sind. Sie werden nur gewährt, wenn du auch entsprechende Kosten hast. Sofern du nicht schon über 25 bist oder die Eltern privat versichert sind, solltest du kostenfrei familienversichert sein können. | ||
Schulart | Höchstsatz | |
Abendhauptschule | 736 € | |
Abendgymnasium (nach abgeschlossener Berufsausbildung) | 822 € | |
Abendrealschule | 775 € | |
Akademie | 855 € | |
Berufsaufbauschule (nach abgeschlossener Berufsausbildung) | 775 € | |
Berufsfachschule | 666 € | |
Fachschule (Berufsausbildung nicht vorausgesetzt) | 666 € | |
Fachschule (nach abgeschlossener Berufsausbildung) | 822 € | |
Fachoberschule (Berufsausbildung nicht vorausgesetzt) | 666 € | |
Fachoberschule (nach abgeschlossener Berufsausbildung) | 775 € | |
Gesamtschule (ab Klasse 10) | 666 € | |
Gymnasium (ab Klasse 10) | 666 € | |
Höhere Fachschule | 855 € | |
Kolleg | 822 € | |
Realschule (in Klasse 10) | 666 € |
Was beinhaltet der Schüler-BAföG-Höchstsatz?
Der Schüler-BAföG-Höchstsatz leitet sich aus dem Schüler-BAföG-Bedarf ab. Dieser umfasst die im BAföG-Gesetz angenommenen Kosten für den Grundbedarf (Nahrung, Kleidung, Bücher) und den Mietbedarf (Wohnungs- oder Zimmermiete), die während der Ausbildungszeit anfallen. Wohnst du bei den Eltern, gibt es nur eine kleine, sehr viel geringere Pauschale für das Wohnen.
Für Auszubildende mit Kind gibt es zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag.
Doch ist der BAföG-Bedarf zunächst nur eine Rechengröße. Es ist nicht zwangsläufig der Betrag, den du ausgezahlt bekommt. Denn vor der Auszahlung von BAföG wird noch ermittelt, wie viel vom Bedarf deine Eltern oder auch ein Ehepartner/Lebenspartner als Unterhalt für dich leisten könnten – abhängig von ihrem Einkommen.
Mit unserem BAföG-Rechner erfährst du, wie hoch dein Schüler-BAföG tatsächlich sein könnte.
Wer tatsächlich BAföG erhält, kann sich übrigens auch vom Rundfunkbeitrag befreien („GEZ-Befreiung“) lassen.
Wer bekommt bei Schüler-BAföG einen Zuschlag zur Pflege- und Krankenversicherung?
Den Schüler-BAföG-Zuschlag für Pflege- und Krankenversicherung (PV/KV) erhalten Schülerinnen und Schüler, die nicht familienversichert sein können, weil sie über 25 Jahre alt sind oder ihre Eltern privat versichert sind (z.B. als Beamte oder Selbständige). Der Zuschlag richtet sich nach der Höhe der Kosten, erreicht aber höchstens 137 €.
Wenn du BAföG mit über 30 Jahren beantragst, erhöht sich der Zuschlag auf bis zu 233 €. Denn ab 30 Jahren ist für die Kranken- und Pflegeversicherungen kein vergünstigter Tarif mehr möglich, was das BAföG inzwischen berücksichtigt.
3. An welchen Schulen ist Schüler-BAföG möglich?
Je nach Schultyp und Ausbildungsstätte gibt es für den Erhalt von BAföG bei Schülern und Schülerinnen unterschiedliche Vorraussetzungen. Bei manchen Schultypen spielt zum Beispiel eine Rolle, ob eine vergleichbare Schule vom Elternhaus erreichbar wäre. Bei anderen wiederum wird unterschieden, ob der Besuch der Schule eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt oder nicht.
An größeren Schulen werden oft verschiedene Ausbildungszweige angeboten, für die im BAföG unterschiedliche Regelungen gelten.
Falls du unsicher bist, welchem Typ deine Ausbildung angehört, hilft dir unser Artikel Schularten, Schulgattungen bzw. Art der Ausbildungsstätte bei der Frage weiter, wie du den Schultyp herausfinden kannst.
Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen
An allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist der Erhalt von Schüler-BAföG nur möglich, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu gehören:
Klassen der berufl. Grundbildung
FOS,
deren Besuch keine vorherige Berufsausbildung erfordertFachschulen und Berufsfachschulen,
die ohne vorher abgeschl. Berufsausbildung besucht werden können,
nicht mit einem berufsqualifizierenden Abschluss enden und/oder
deren Ausbildungsdauer keine zwei Schuljahre beträgt
Ab Klasse 10:
Hauptschulen
Realschulen
Gymnasien
Integrierte Gesamtschulen (vgl. VwV 2.1.7)
Schulen mit mehreren Bildungsgängen (vgl. VwV 2.1.7a)
Voraussetzungen für Schüler-BAföG an allgemeinbildenden und berufsvorbereitenden Schulen:
BAföG kannst du an diesen Schulen erhalten, wenn du NICHT bei den Eltern wohnst wie auch NICHT in einer Wohnung, die zu min. 50% ihnen gehört und eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Die Schule ist zu weit vom Elternhaus entfernt und es gibt keine Alternative, die näher zum Elternhaus liegt und an der die Ausbildung möglich ist.
du führst einen eigenen Haushalt und bist (oder warst) bereits verheiratet oder verpartnert.
du führst einen eigenen Haushalt und betreust eigene Kinder.
du besuchst ein Internat, weil deine Eltern keinen festen Wohnsitz (sie können trotzdem eine feste Meldeadresse haben!) haben, da sie als (Rhein-)Schiffer, Zirkusangehöriger oder Schausteller tätig und ein Großteil des Jahres unterwegs sind
Bitte beachte, das wir dazu nur eine sehr alte Quelle haben und uns nicht bekannt ist, ob das so bundesweit und immer noch angewandt wird. Quelle: GemRdErl 23.7.1976 (51) Nr. 2.1
Ausnahmen kann es bei unterrichtsbegleitenden Praktika geben, die den wöchentlichen Schulunterricht überwiegen.
Wann ist der Schulweg zu weit?
Nach VwV 2.1a.3 ist der Schulweg zu weit, wenn die/der Auszubildende bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden (einschl. Wartezeiten vor und nach dem Unterricht) benötigt. Bei einem Fußweg kann jeder angefangene Kilometer mit 15 Minuten berechnet werden.
Neben der räumlichen Entfernung kann die Unerreichbarkeit auch auf Gründe zurückzuführen sein, die mit deiner Person zu tun haben. So kann es sein, dass dir wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht zugemutet werden kann, den Weg auf dich zu nehmen.
Schließlich kommt eine Unerreichbarkeit aus rechtlichen, nicht von dir selbst zu vertretenden Gründen in Betracht, z. B. wenn das Sorgerecht für dich beim anderen Elternteil liegt oder vor deinem 18. Geburtstag lag. Dazu mehr in VwV 2.1a.6.
Eine „entsprechend zumutbare Ausbildungsstätte“ darf von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar sein. Was genau damit gemeint ist, kannst du in den VwV 2.1a.8 bis 2.1a.19 nachlesen.
Zusammengefasst: Es besteht keine freie Schulwahl. Vielmehr werdet ihr auf die räumlich nächste Schule verwiesen, an der ihr den gewünschten Abschluss machen könnt.
Entscheidest du dich für ein Berufsgymnasium, so kannst du unserer Kenntnis jedoch nicht an ein „normales“ Gymnasium verwiesen werden.
Was ist ein eigener Haushalt?
Die Voraussetzung „eigener Haushalt“ geht über das bloße Nicht-bei-den-Eltern-Wohnen hinaus. Insbesondere müssen die typischerweise zu einem Haushalt gehörenden Gegenstände und Einrichtungen vorhanden sein. Wer z. B. ein möbliertes Zimmer bewohnt und eine fremde Kochgelegenheit mitbenutzt oder in einer eigenen Wohnung lediglich über eine provisorische Kochgelegenheit verfügt, führt keinen eigenen Haushalt. Dagegen genügt es, wenn sich mehrere Personen z. B. in einer WG eine Kochgelegenheit teilen.
Wenn du bei den Eltern wohnst, kann in Brandenburg ein Anspruch nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz bestehen.
Schulen MIT berufsqualifizierendem Abschluss
Schüler-BAföG ist möglich an:
Fachschulen und Berufsfachschulen,
die ohne vorher abgeschlossene Berufsausbildung besucht werden können, mit einem berufsqualifizierenden Abschluss enden und deren Ausbildungsdauer mind. zwei Schuljahre beträgt
Wohnst du in einem eigenen Haushalt beinhaltet das BAFöG eine Wohnpauschale, die entfällt, wenn du bei deinen Eltern wohnst oder deine Wohnung zu mindestens 50% deinen Eltern gehört.
Schulen NACH berufsqualifizierendem Abschluss
Schüler-BAföG erhalten kannst Du an:
Berufsaufbauschulen und
Fachoberschulen (FOS),
deren Besuch voraussetzt, dass ihr vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen habt
Fachschulen,
deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und die eine vertiefte berufliche Fachbildung vermitteln, keine Erstausbildung
Abitur nachholen
Schüler-BAföG ist möglich an:
Abendgymnasien
Kollegs
(Das Kolleg ist nicht zu verwechseln mit einem Berufskolleg! Ziel der Kollegs ist das Abitur, Voraussetzung ist i.a. mehrjährige Berufstätigkeit.)
Beim Abendgymnasium besteht die BAföG-Berechtigung in den meisten Bundesländern nur während der letzten drei Halbjahre der Ausbildung (Vollzeit-Schulbesuch). Vorher wird davon ausgegangen, dass man arbeitet. Erkundige dich dazu beim zuständigen BAföG-Amt!
Mittleren Schulabschluss nachholen
Sofern es eine entsprechende landesrechtliche Ausgestaltung der jeweiligen Schulform gibt, ist im letzten Jahr vor dem Abschluss eine Förderung möglich für:
Abendhauptschule
Abendrealschule
Studienähnliche Ausbildungsorte
Auszubildende an diesen Schulen werden beim BAföG wie Student*innen an Hochschulen und Universitäten behandelt. Zu dieser Gruppe gehören:
Höhere Fachschulen
Akademien
Es gibt auch Schulen, die sich Höhere Fachschule nennen, aber im Sinne des BAföGs eine Fachschule sind.
4. Gibt es Schüler-BAföG für ein Schuljahr im Ausland?
Möchtest du ein Schuljahr im Ausland verbringen, hast du die Möglichkeit Auslands-BAföG zu beantragen. Selbst wenn du aufgrund deiner Situation während der Ausbildungszeit in Deutschland kein BAföG erhältst. Auslands-BaföG für Schüler und Schülerinnen ist im Gymnasium ab Klasse 10 möglich ebenso wie an Fachoberschulen als auch in Berufsfachschulen und Fachschulklassen, die mit BAföG gefördert werden können.
5. Ist bei Schüler-BAföG eine Rückzahlung erforderlich?
Nein. Bekommst du als Schüler oder Schülerin BAföG, erhältst du dieses als Vollzuschuss. Beim Schüler-BAföG handelt es sich um eine Förderungsart, die keinen Darlehensanteil enthält. Eine Rückzahlung der erhaltenen Summe an den Staat ist somit nicht erforderlich.
Ausnahmen bilden die höhere Fachschule und Akademie, sie werden vom BAföG in die gleiche Gruppe wie Hochschulen eingeordnet. Aber Vorsicht: Es gibt auch Schulen, die sich Höhere Fachschule nennen, aber im Sinne des BAföGs eine Fachschule sind! Bitte schaut in den Artikel Schularten, wenn ihr unsicher seid!
Die Förderung von Auszubildenden an Höheren Fachschulen und Akademien erfolgt wie bei Hochschul-Studenten und -Studentinnen im Regelfall je zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Staatsdarlehen. Die Rückzahlung des BAföG-Staatsdarlehens für Auszubildende an Akademien und höheren Fachschulen beginnt fünf Jahre nach der Ausbildungszeit, die in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehenen ist.
Wer nie vor September 2019 BAföG erhalten hat, für den gelten die neuen Regelungen für die BAföG-Rückzahlung. Vor allem wird ein Schuldenerlass nach 77 gezahlten Raten oder spätestens 20 Jahren eingeräumt. Mehr als 10.010 € sind – solange die Raten nicht erhöht werden – nicht zurückzuzahlen, egal wie hoch die BAföG-Schulden eigentlich sind.
6. Wie, wo und wann beantrage ich Schüler-BAföG?
Wie? Mit BAföG-Formularen …
Ohne Antrag geht nichts. Für die Antragstellung sind die offiziellen Formblätter auszufüllen (oder der Antrag online zu stellen). Es sind dieselben wie für Studierenden-BAföG. Notwendig sind in jedem Fall Formblatt 1 und Formblatt 2 und solange es nicht elternunabhängiges BAföG ist, auch Formblatt 3. Beim Erstantrag ist auch die Anlage 1 zu Formblatt 1 auszufüllen.
Alle Details sowie Vordrucke für Sonderfälle finden sich im Artikel BAföG-Antrag.
Wo? Beim zuständigen BAföG-Amt
Abzugeben ist der BAföG-Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung („BAföG-Amt“). Geht es um BAföG für einen zeitweisen Schulbesuch im Ausland, so ist ein Auslands-BAföG-Amt zuständig. Für den normalen Fall des Inlands-BAföG hängt es zunächst von der Schulart ab:
a) Besuchst du ein Abendgymnasium, Kolleg, eine Höhere Fachschule (im Sinne des BAföG!) oder eine Akademie, so ist das Amt für Ausbildungsförderung der Kreis-/Stadtverwaltung am Ort der Schule zuständig. In Großstädten können die Zuständigkeiten nach Stadtteil oder -bezirk verteilt sein.
b) Sonst ist für Schüler-BAföG normalerweise das Amt für Ausbildungsförderung in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern zuständig. In Großstädten können die Zuständigkeiten nach Stadtteil oder -bezirk verteilt sein.
Außer es trifft eine der folgenden Ausnahmen zu, dann ist das Amt für Ausbildungsförderung an deinem Wohnsitz zuständig.
deine Eltern wohnen nicht in Deutschland oder – insbesondere nach Scheidung oder Trennung – an verschiedenen Orten (für die verschiedene BAföG-Ämter zuständig wären)
deine Eltern leben nicht mehr (oder sind nicht mehr sorgeberechtigt)
AuszubildendeR an einer Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
du bist oder warst bereits verheiratet (oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden)
Wann? Möglichst früh …
Grundsätzlich verliert man keine Ansprüche, wenn man spätestens im Monat, in dem die Schule beginnt den Antrag beim BAföG-Amt abgibt. Besser ist es natürlich, wenn man den Antrag schon etwas früher abgibt. Allerdings sollte auch schon 100% sicher sein, dass man einen Platz in der jeweiligen Schule bekommt. Das Amt wird mit der Bearbeitung in der Regel erst anfangen, wenn Formblatt 2 vorliegt, in dem die Schule dir bescheinigt, dass du sie besuchst.
Geht es um einen Folgeantrag für das zweite oder dritte Schuljahr, sollte man den Antrag zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorherigen BAföG-Bescheides stellen. Dann sollte man ohne Unterbrechungen weiter BAföG bekommen, selbst wenn das Amt den neuen Bescheid nicht rechtzeitig erstellt. Sollte der Bescheid dann weniger BAföG ergeben, müsste man aber eine Rückzahlung des zu viel gezahlten BAföGs hinnehmen (wie man umgekehrt mehr berechnetes BAföG später nachgezahlt bekäme).
Beim Erstantrag gilt: Der Bescheid sollte sechs Wochen nach Abgabe des vollständigen Antrages bei dir ankommen, die erste Zahlung (so denn BAföG gewährt wird) nach spätestens zehn Wochen. Andernfalls solltest du – so ernsthaft Hoffnung auf BAföG besteht – auf einem Vorschuss bestehen, der für den Erstantrag auch gesetzlich vorgesehen ist!
7. Weitere Fragen und Antworten zum Schüler-BAföG
Wie lange können Schüler BAföG bekommen?
Du kannst mindestens drei Jahre lang in einer berufsbildenden Ausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert werden, vorausgesetzt, du besucht die Ausbildungsstätte auch tatsächlich. Das ist auch der Fall, wenn du bereits Schüler-BAföG für eine weiterführende allgemeinbildende Ausbildung erhalten hast. Erlangst du vor Ablauf der drei Jahre einen berufsqualifizierenden Abschluss, kannst du eine weitere berufsbildende Ausbildung anschließen. Gefördert wird diese Ausbildung dann bis zum Abschluss (vgl. VwV 7.1.6).
Gefördert werden kannst du mit Beginn des Monats, in dem du deine Ausbildung aufnimmst, jedoch frühestens vom Beginn des Antragsmonats an. Eine rückwirkende Förderung bei späterer Antragstellung ist nicht möglich. Auch wenn du kein BAföG beantragst, kann der Anspruch nicht auf später verschoben werden, wenn deine Ausbildung grundsätzlich BAföG-förderungsfähig ist. Die Ausbildung zählt trotzdem bei späteren BAföG-Anträgen mit. Ausgenommen sind berufliche Ausbildungen in Betrieben oder an überbetrieblichen Ausbildungsstätten
Bei Schülerinnen und Schülern wird vermutet, dass sie die nötige Eignung für die Ausbildung besitzen und sie erfolgreich abschließen werden, solange sie die Schule besuchen. Dies gilt selbst dann, wenn du eine Klasse wiederholen müsstest. Deutet sich allerdings die zweite Wiederholung eines Schuljahres an, wird es kritischer. Hier wird es darauf ankommen, ob du das mangelnde Fortkommen überzeugend begründen kannst.
Einzige Ausnahme bilden Akademien, deren Abschlüsse landesrechtlich Hochschulabschlüssen gleich gestellt sind. Hier gilt für das BAföG eine Förderungshöchstdauer, die sich an der Regelstudienzeit des Ausbildungsgangs orientiert.
Was passiert bei Schwangerschaft und Krankheit?
Ist dir der Schulbesuch wegen Krankheit oder Schwangerschaft nicht möglich, so erhältst du bis zur Dauer von drei Kalendermonaten trotzdem BAföG, wobei der Monat nicht mitzählt, in dem du krank geworden bist oder ab dem du wegen der Schwangerschaft die Schule nicht mehr besuchen kannst. Dauert die Abwesenheit länger als drei Monate, kann in diesen Fällen ab Wegfall des BAföGs bis zur Wiederaufnahme des Schulbesuchs ein Anspruch auf ALG II bestehen – was aber an strengere Kriterien als das BAFÖG gebunden ist.
Verzögert sich aufgrund der Schwangerschaft oder Krankheit die ursprünglich geplante Zeit bis zum Ausbildungsende, weil du zum Beispiel wegen der Fehlzeiten ein Jahr wiederholen musst, kann sich auch das Schüler-BAföG verlängern, insofern du deine Ausbildung anschließend an der Schule fortsetzen kannst. Wird die Verzögerung aufgrund der Pflege eines Kindes unter 14 Jahren verursacht, weil es beispielsweise besonders häufig krank wurde, kann dies auch eine Verlängerung der Förderung deiner Ausbildungszeit mit Schüler-BAföG rechtfertigen.
Schüler-BAföG kannst du in der Regel erhalten bis du die Schulausbildung beendest. Inwiefern die Verzögerung in diesen Fällen ausgeglichen werden kann, richtet sich nach der Absprache mit deiner Schule und je nach Länge der Verzögerung einer hinreichenden Begründung gegenüber dem BAföG-Amt.
Fehltage sollten nicht unentschuldigt sein, sondern mittels ärztlichem Attest belegt werden. Außerdem wird die Frage aufkommen, ob bei der Pflege eines Kindes unter 14 Jahren der andere Elternteil hätte die Betreuung übernehmen können, weil er zum Beispiel arbeitslos ist – gerade wenn beide Elternteile zusammen leben.
Für Akademien die Hochschulabschlüssen gleichgestellte Abschlüsse verleihen, gibt es klarere Formulierungen über die Verlängerung der Förderungszeit. Sie werden im BAföG-Gesetz den Hochschulen gleich behandelt.
Bekommen Schüler in den Sommerferien BAföG?
Schüler-BAföG wird auch über die Sommerferien ausgezahlt, insofern sich die Ausbildung nach den Ferien fortsetzt. Endet aber die Ausbildungszeit mit Beginn der Sommerferien, so endet ab dem Folgemonat auch das BAföG.
Beginnen die Sommerferien zum Beispiel am 5. Juli, erhältst du als Schüler für den Monat Juli noch BAföG, aber nicht mehr im August. Denn im Monat Juli sind noch 4 Unterrichtstage. Der Folgemonat ist dann der August.
Wie viele Ferientage sind möglich?
Ist in den Ferien die unterrichtsfreie Zeit nicht länger als 77 Werktage im Jahr, haben die Ferien keine Auswirkung auf dein BAföG. Kürzungen gibt es erst ab einer unterrichtsfreien Zeit von 78 Ferienwerktagen. In so einem Fall verringert sich das BAföG um je einen Kalendermonat für jeden angefangenen Zeitraum von 26 Ferienwerktagen. Hast du beispielsweise 78 oder 102 Ferientage, die auf Werktage fallen, so reduziert sich das BAföG um einen Kalendermonat. Bei 104 Ferienwerktagen würden es dann 2 Monate sein.
Wann ist Schüler-BAföG elternunabhängig möglich?
Elternunabhängiges Schüler-BAföG ist in mehreren Fällen möglich.
Abitur nachholen
Holst du auf dem zweiten Bildungsweg dein Abitur nach und beantragst für den Besuch des Abendgymnasiums oder Kollegs (Abitur in Vollzeit) Schüler-BAföG, ist die Förderung elternunabhängig.
Elternunabhängiges Schüler-BAföG ist auch für Klassen möglich, die nach Feststellung des jeweiligen Bundeslandes einer Kollegausbildung entsprechen. Bedingung dafür ist, dass für die gesamte Klasse die selben Voraussetzungen gelten, wie für das Kolleg: eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit vor Beginn des Kollegs und die Ausbildung führt zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife.
Beim Besuch dieser Klassen ist deshalb ebenfalls elternunabhängiges BAföG möglich:
der Oberstufe der Berufsoberschulen in Baden-Württemberg,
der Berufsoberschulen in Bayern,
der Klassen 13 der Berufsoberschulen in Niedersachsen.
Erwerbstätigkeit und Kindererziehung
Ebenso ist es, wenn du nach fünfjähriger Erwerbstätigkeit oder gleich langer Betreuung eines Kindes Schüler-BAföG beantragst. Hast du vor der Erwerbstätigkeit bereits eine mindestens dreijährige Ausbildung gemacht, genügen auch drei Jahre.
Im Fall einer vorhandenen Ausbildung ist allerdings noch relevant, ob diese Ausbildung mit BAföG gefördert hätte werden können. Ob Du tatsächlich BAföG ausgezahlt bekommen hast, spielt hierbei keine Rolle. War es eine betriebliche Ausbildung ist BAföG möglich. War es eine mit BAföG finanzierbare Ausbildung, ist BAföG für eine zweite Ausbildung in ein paar Fällen möglich. Denn eigentlich wird BAföG nur für eine Ausbildung bezahlt.
Unbekannter Aufenthaltsort der Eltern
Ist der Aufenthaltsort deiner Eltern unbekannt oder sind sie rechtlich gehindert dir im Inland Unterhalt zu leisten, ist auch elternunabhängiges BAföG möglich. BAföG ist „automatisch“ elternunabhängig, wenn du bei Beginn der Ausbildung bereits 30 Jahre alt bist.
Was ist elternunabhängiges Schüler-BAföG?
Erhältst du elternunabhängiges Schüler-BAföG, so spielt das Einkommen deiner Eltern für die Berechnung des BAföGs keine Rolle. Es wird nur dein eigenes Einkommen und eventuell das deines Ehepartners sowie dein Vermögen dem für deine Ausbildungsform gültigen BAföG-Bedarf gegenüber gestellt und daraus dein BAföG-Satz ermittelt.
Keinen Einfluss hat die Elternunabhängigkeit jedoch auf die an den Schultyp gebundenen Voraussetzungen. Bei allgemeinbildenden und berufsvorbereitenden Schulen beispielsweise gilt es als Voraussetzung, dass man nur BAföG erhält, wenn man während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnt. Das gilt weiterhin, auch wenn du aufgrund deines Lebenslaufs bereits elternunabhängiges BAföG erhalten würdest. Die an die Schulform gebundene Voraussetzung für BAföG geht vor.
Wann ist die Altersgrenze für Schüler-BAföG erreicht?
Schüler-BAföG gibt es, wenn du deine Ausbildung beginnst, bevor du 45 wirst. Denn mit 45 Jahren hast du die Altersgrenze für eine Förderung mit BAföG erreicht.
Einzelne Ausnahmen gibt es: Als Schüler oder Schülerin erhältst du BaföG auch über 45, wenn du zum Beispiel ein Kind unter 14 Jahren betreut hast und im Anschluss daran direkt die Ausbildung beginnst. Eine Ausnahme kann auch möglich sein, wenn du aufgrund einer Scheidung oder gar dem Tod deines Ehepartners bedürftig wirst und dich direkt nach Eintritt des Ereignisses für eine Ausbildung entscheidest und vorher auch keine BAföG-förderungsfähige Ausbildung abgeschlossen hast.
Werden beim Schüler-BAföG Nachweise zu meinen Leistungen verlangt?
Eine Kontrolle deiner Leistungen während der Ausbildung findet nur dann statt, wenn du eine Höhere Fachschule oder eine Akademie besuchst. Wie bei Studentinnen und Studenten an Hochschulen ist eine Förderung nach dem 4. Fachsemester, also ab dem 5. Semester, an diesen Bildungseinrichtungen davon abhängig, ob du dem BAföG-Amt eine von der Ausbildungsstätte ausgestellte Leistungsbescheinigung vorlegen kannst.
Bei allen anderen Schülerinnen und Schülern geht man davon aus, dass sie die erforderlichen „üblichen Leistungen“ erbringen, die für den Abschluss der Ausbildung erforderlich sind, solange sie die Ausbildungsstätte besuchen und am Ausbildungspraktikum teilnehmen. Davon wird auch noch ausgegangen, wenn eine Klasse wiederholt werden muss. Bei einer zweiten Wiederholung wird von einer ausreichenden Eignung jedoch nur noch ausgegangen, wenn besonders schwerwiegende Gründe vorliegen.
Ist mit Schüler-BAföG ein Wechsel der Ausbildung oder Schule möglich?
Ja. Auch nach einem Wechsel deiner Fachrichtung oder der Art deiner Ausbildungsstätte ist weiterhin Schüler-BAföG möglich. Erfolgt er aus wichtigem oder unabweisbarem Grund, so wird die neue Ausbildung ganz normal bis zum Ende mit BAföG gefördert.
Für die meisten Schulen wird beim 1. Fachrichtungswechsel oder Abbruch in der Regel dieser wichtige Grund automatisch angenommen, so dass der Wechsel häufig nur bekannt gegeben werden muss. Das ändert sich jedoch ab dem 2. Fachrichtungswechsel. Dann muss er schriftlich begründet werden.
An Akademien und Höheren Fachschulen kommt Weiterförderung mit BAföG nach einem Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund nur bis zum Beginn des 4. Semester in Betracht. Erfolgt er bis zum Beginn des dritten Semesters, also spätestens nach dem 2. Semester, ist er meist auch nicht zu begründen, sondern es reicht ebenfalls die Anzeige des Fachrichtungswechsels. Fachrichtungswechsel bei Vorliegen eines unabweisbarem Grund sind auch in späteren Semestern möglich.
Kann ein Teil der bis zum Fachrichtungswechsel erbrachten Leistungen in der neuen Ausbildung anerkannt werden, so reduziert sich die Dauer der Weiterförderung um die Zahl der anerkannten Semester.
Was ist ein wichtiger Grund?
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Auszubildenden entsprechend VwV 7.3.7 die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Gesetzes erheblichen Umstände einschließlich der mit der Förderung verbundenen persönlichen und öffentlichen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann.
Dies ist gegeben bei:
Mangelnder intellektueller, psychischer oder körperlicher Eignung für die Berufsausbildung oder -ausübung
Bei weltanschaulich gebundenen Berufen: Wandel der Weltanschauung oder Konfession
Schwerwiegendem und grundsätzlichem Neigungswandel (wohl der häufigste Fall)
Hingegen NICHT als wichtiger Grund gelten:
Die Verschlechterung der Berufsaussichten
Ein unzureichendes oder schlechtes Angebot an der Schule
Was ist ein unabweisbarer Grund?
Ein unabweisbarer Grund liegt vor, wenn er eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und dem Abbruch nicht zulässt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Behinderung als Folge eines Unfalls oder eine Allergie auftritt, welche die Ausübung des angestrebten Berufs zukünftig nicht mehr möglich macht.
Bekomme ich Schüler-BaföG auch für ein Praktikum?
Ein Praktikum kann auch mit Schüler-BAföG gefördert werden, wenn das Praktikum als fester Bestandteil zur Schulausbildung gehört. Es gehört auch zur Schulausbildung, wenn es Voraussetzung für die Zulassung zum Besuch der Schule ist.
An den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, erhältst du BAföG für ein Praktikum, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst. Inwieweit eine Praktikumsstelle von der Wohnung der Eltern aus erreichbar wäre, wird dann nicht geprüft.
Überwiegt die praktische Ausbildung ( außerhalb der Schule) zum Beispiel mit 3 Tagen unterrichtsbegleitenden Praktikum und 2 Tagen Schulunterricht je Woche, wird beim BAföG-Antrag die Entfernung des Ausbildungsorts zu deinen Eltern ebenfalls nicht geprüft, wenn du nicht in ihrem Haushalt lebst. (VwV 2.4.5a).