Geld fürs StudiumBAföG für Studentinnen und Studenten
BAföG ist die Abkürzung für das lange Wort Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es regelt die finanzielle Unterstützung für Studierende. Auch Personen aus einkommensschwachen Familien sollen durch das BAföG die Möglichkeit erhalten, zu studieren.
Als BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderungssumme bezeichnet, die jemand letztendlich erhält („Ich bekomme BAföG“). Das BAföG setzt sich zu 50 Prozent aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und zu 50 Prozent aus einem unverzinsten Darlehen zusammen. Oder anders gesagt: Die Hälfte der Förderung bekommst du „geschenkt“ (oft ist sogar mehr geschenkt, dazu später). Neben Studierenden können auch Schülerinnen und Schüler BAföG bekommen.
Zuallererst muss dein angestrebtes Studium förderungsfähig sein. Beim Vollzeit-Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie in Deutschland ist das in der Regel ebenso der Fall wie bei einem konsekutiven Masterstudium. Um BAföG zu erhalten, solltest du bei Beginn des Bachelors nicht älter als 45 sein (Ausnahmen siehe Altersgrenze). Wer knapp vor 45 mit einem Bachelor beginnt, darf dann – allerdings nur im direkten (bzw. nächstmöglich zumutbaren) Anschluss – auch noch den Master BAföG-gefördert machen. Auch wenn du nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kannst du Studierenden-BAföG bekommen – bspw. wenn du schon ausreichend lange in Deutschland lebst – siehe BAföG für Ausländer. Es kommt schließlich vor allem auf das Einkommen deiner Eltern oder eines eventuellen Ehegatten/Lebenspartners an, ob du bei einem Antrag tatsächlich BAföG erhältst und wieviel es sein wird. Außer du hast Anspruch auf elternunabhängiges Studenten-BAföG. In jedem Fall kann dein Einkommen und Vermögen Auswirkungen haben, wenn es – im Sinne des Gesetzes – zu hoch ist. Am meisten dürfte sich das Einkommen deiner Eltern oder eines Ehegatten/Lebenspartners auswirken. Bei einem BAföG-Antrag wird nach gesetzlich festgelegten Regelungen geprüft, ob es wirklich zu niedrig ist, um die Kosten für die Zeit deiner Ausbildung (voll) zu tragen. Haben deine Eltern z.B. weitere Kinder in der Schule oder in Ausbildung, gibt es für diese beim Eltern-Einkommen zusätzliche Freibeträge. Lies dazu wie Geschwister die BAföG-Förderung beeinflussen. Schulden, die deine Eltern vielleicht für den Kauf eines eigenen Hauses oder für andere Dinge aufgenommen haben, reduzieren die Unterhaltsverpflichtung deiner Eltern beim BAföG nicht. Es gibt aber für Lebens- und Wohnkosten deiner Eltern Freibeträge, die in die Berechnung der BAföG-Höhe einfließen. Leider sind diese bundesweit einheitlich, egal ob sie in einer günstigen oder teuren Gegend wohnen. Eigenes Einkommen kann sich nur auf das BAföG auswirken, sofern dauerhaft mehr als 556 Euro im Monat verdient wird (Grenze gültig ab Wintersemester 2024/2025, davor nur 522,50 Euro!). In den Ferien darf es auch mal mehr sein, jedoch 6.680 Euro im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten. Der Bewilligungszeitraum beginnt und endet in der Regel mit dem Semesterstart, nicht dem Kalenderjahr. Andere Regeln gibt es bei für das Studium vorgeschriebenen Praktika und bei Gewinn aus Selbstständigkeit. Hast du ein Kind oder bist du verheiratet, kann sich der Freibetrag erhöhen. Vermögen im Wert von 15.000 € darfst du bei Bewilligungszeiträumen seit August 2022 selbst besitzen, ohne dass es sich auf die BAföG-Höhe auswirkt. Bist du bei Antragstellung schon 30 Jahre oder älter, dürfen es sogar 45.000 € sein. Wer darüber liegt, dessen BAföG wird um die Euros über dem Freibetrag gekürzt. Das Vermögen der Eltern spielt keine Rolle, was aber auch heißt, dass Schulden der Eltern nicht berücksichtigt werden. Beispiel: Bei 16.000 € Vermögen und einem (normalen) Bewilligungszeitraum von 12 Monaten wird das BAföG bei einem Freibetrag von 15.000 € um insgesamt 1000 €, also 83,33 € pro Monat, gekürzt. Weitere Details im Artikel BAföG und Vermögen. Vermögen solltest du keinesfalls verschweigen. Mittels Datenabgleich können die BAföG-Ämter so manches herausfinden.1. Welche Voraussetzungen müssen für Studenten-BAföG erfüllt sein?
Einkommen
Vermögen
2. Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz und woraus setzt er sich zusammen?
Mit dem BAföG-Höchstsatz ist der Maximalbetrag gemeint, den ein*e BAföG-Empfänger*in erhalten kann. Der Studi-BAföG-Höchstsatz leitet sich aus dem BAföG-Bedarf ab. Dieser umfasst die im BAföG-Gesetz angenommenen Kosten für den Grundbedarf und den Mietbedarf die Wohnungs- oder Zimmermiete, die während der Ausbildungszeit anfallen. Wohnt ihr bei den Eltern, gibt es nur eine kleine Pauschale für das Wohnen.
Für Studierende mit Kind(ein) gibt es zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag.
Doch ist der BAföG-Bedarf zunächst nur eine Rechengröße. Es ist nicht zwangsläufig der Betrag, den du ausgezahlt bekommst. Denn vor der Auszahlung von BAföG wird noch ermittelt, wie viel vom Bedarf deine Eltern oder auch ein Ehepartner/Lebenspartner als Unterhalt für dich leisten könnten – abhängig von ihrem Einkommen.
Den Zuschlag für Pflege- und Krankenversicherung (PV/KV) erhalten Studierende, die nicht familienversichert sein können, weil sie über 25 Jahre alt sind oder ihre Eltern privat versichert sind (z.B. als Beamte oder Selbständige). Der Zuschlag liegt ab Wintersemester 2024/2025 bei 137 €. Bis einschließlich des Sommersemester 2024 lag er bei 122 €.
Bedarf/Pauschale für Studierende | ab WiSe '24/25 | |
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+ Wer noch bei den Eltern oder in einer Wohnung/Haus, die den Eltern gehört, wohnt, erhält 59 € Wohnpauschale. * Diese Zuschläge gibt es nur bei Bedarf auf Nachweis. Der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag wird nur gewährt, wenn man sich schon selbst versichern muss (in der Regel erst ab 25 Jahre). | ||
Grundbedarf | 475 € | |
+Wohnpauschale+ | 380 € | |
+Zuschlag KV/PV* | 137 € | |
=„BAföG-Höchstsatz“ | 992 € | |
+Kinderbetreuungszuschlag* | 160 € je Kind | |
+Zuschläge Auslandsstudium* | individuell | |
=Gesamtbedarf | Rechner! |
Mit unserem BAföG-Rechner erfährst du, wie hoch dein BAföG tatsächlich sein könnte.
Wer tatsächlich BAföG erhält, kann sich übrigens auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
3. Gibt es Studenten-BAföG für ein Semester oder das ganze Studium im Ausland?
Möchtest du ein bis zwei Semester im Ausland verbringen oder innerhalb der EU ein ganzes Studium absolvieren, hast du die Möglichkeit Auslands-BAföG zu beantragen. Auslands-BAföG für Studenten und Studentinnen ist sogar etwas höher als das Inlands-BAföG.
In jedem Fall gibt es einmalig eine Fahrtkostenpauschale (500 € innerhalb Europas, ansonsten 1.000 €). Sind Studiengebühren unvermeidlich, kann es bis zu insgesamt 5.600 € für ein Studienjahr geben. Hat man eine Auslandskrankenversicherung, gibt es bis zu 102 €/Monat zusätzlich (ab WiSe 2024/2025, davor bis 94 €). Schließlich kann es außerhalb der EU noch einen landesspezifischen Zuschlag geben (in den meisten Ländern ist dieser allerdings gering oder gleich 0).
Wenn du (relativ) knapp kein BAföG erhalten hast (z.B weil deine Eltern zu viel verdienen), solltest du auf jeden Fall einen Antrag stellen. Denn dein BAföG-Bedarf ist in jedem Fall im Ausland höher als in Deutschland.
4. Ist bei Studenten-BAföG eine Rückzahlung erforderlich?
Ein Teil des Studenten-BAföGs muss zurückgezahlt werden.
Ja. Bekommst du als Student*in BAföG, erhältst du die Hälfte davon als Staatsdarlehen. Diese Hälfte muss also zurück gezahlt werden. Wer bei Auslands-BAföG einen Zuschlag für Studiengebühren bekommen hat oder vom Kinderbetreuungszuschlag profitiert, darf sich freuen: Diese Anteile sind grundsätzlich ein Zuschuss, also geschenkt. In jedem Fall sind die Schulden nach oben hin begrenzt. Mehr als 10.000 Euro musst du nicht zurückzahlen (vorausgesetzt du hast dein Studium nach März 2001 aufgenommen). Ausgenommen davon sind die Schulden aus dem BAföG-Bankdarlehen, dass es bis einschließlich des Sommersemesters 2019 in bestimmten Situationen (Studienabschlusshilfe, bei bestimmten BAföG-Verlängerungen nach Fachrichtungswechsel) gab.
Wenn du erstmals ab September 2019 Studierenden-BAföG bezogen hast, liegt der Maximalbetrag bei aktuell 10.010 Euro.
Wann musst ich das BAföG zurückzahlen?
Mit der Rückzahlung musst du 5 Jahre nach Beendigung der Förderungshöchstdauer beginnen. Die Förderungsgöchstdauer bezieht sich auf den ersten geförderten Studienabschnitts – also u.U. des Bachelorstudiums, auch wenn ein Master angeschlossen wird. Die reguläre Rate beträgt seit dem Sommersemester 2020 vierteljährlich 390 €. Wenn du nach deinem Studium weniger als 1.690 € (brutto) verdienst (gilt ab 8/2024, wird immer wieder angepasst!), kannst du einen Antrag auf Aufschub stellen. Für eigene Kinder oder andere Unterhaltsberechtigte erhöht sich der Freibetrag. Bei der Rückzahlung auf einen Schlag, wird dir ein Teil der Schulden erlassen. Detaillierte Informationen zur Rückzahlung erhältst du hier.
Die Förderung von Studenten und -Studentinnen erfolgt im Regelfall je zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Staatsdarlehen. Die Rückzahlung des BAföG-Staatsdarlehens für Auszubildende an Akademien und höheren Fachschulen beginnt fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit.
Wer erstmals im September 2019 BAföG erhält, für den gelten auch die neuen Regelungen für die BAföG-Rückzahlung. Vor allem wird ein Schuldenerlass nach 77 gezahlten Raten oder spätestens 20 Jahren eingeräumt.
5. Wie, wo und wann beantrage ich Studenten-BAföG?
Wie? Mit BAföG-Formularen … oder online!
Ohne Antrag geht nichts. Für die Antragstellung sind die offiziellen Formblätter auszufüllen (oder der Antrag online zu stellen – inzwischen ist das auch empfehlenswert). Notwendig sind in jedem Fall Formblatt 1 und solange es nicht elternunabhängiges BAföG ist, auch Formblatt 3. Als Ersatz für das Formblatt 2 ist außerdem die Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 deiner Hochschule einzureichen (in seltenen Fällen kann auch das Formblatt 2 ausgefüllt werden). Diese erhälst du von deiner Hochschule meistens in digitaler Form. Beim Erstantrag des Weiteren auch die Anlage 1 zu Formblatt 1 auszufüllen.
Reicht man den Antrag sowieso schriftlich ein, war die Unterschrift zwar nie ein Problem. Aber bei der elektronischen Antragstellung bedeutete das bisher, dass man ein Lesegerät für die eID des Personalausweises haben muss oder De-Mail verwenden – beides Optionen, die nur sehr wenige nutzen können oder wollen. Sonst musste dem Online-Antrag ganz anachronistisch noch per Post eine Unterschrift hinterhergeschickt werden – sonst war der Antrag nicht gültig. Letzteres ist künftig nicht mehr nötig, der Antrag gilt auch ohne Unterschrift. Korrekter Name und gültige Adresse bleibt natürlich nötig 😇
Für einen formlosen Antrag ist eine Unterschrift ebenfalls nicht nötig, sofern die antragsstellende Person eindeutig erkennbar ist durch Angabe von Namen, Adresse und am besten auch noch Geburtsdatum.
Alle Details sowie Vordrucke für Sonderfälle finden sich im Artikel BAföG-Antrag.
Wo? Beim zuständigen BAföG-Amt
Abzugeben ist der BAföG-Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung („BAföG-Amt“). Dieses ist in der Regel an das jeweilige Studierendenwerk der Hochschule angegliedert. Einzig Rheinland-Pfalz bildet eine Ausnahme. Hier sind die Ämter der Hochschulverwaltung zugeordnet. Den Antrag könnt ihr sinnvollerweise erst stellen sobald du deine Immatrikulationsbescheinigung hast. Wenn die aber sicher ist, kannst du ja schon mal alles vorbereiten …
Wann BAföG beantragen? Möglichst früh …
Grundsätzlich verliertst du keine Ansprüche, wenn du spätestens im Monat, in dem dein Studium anfängt, den Antrag beim BAföG-Amt abgibt. Besser ist es natürlich, wenn man den Antrag schon etwas früher einreicht. Denn so eine Bearbeitung braucht Zeit. Es kann sein, dass du einige Monate warten musst, bevor du deinen Förderungsbescheid – und somit auch das Geld – erhältst.
Beim Erstantrag gilt: Der Bescheid sollte sechs Wochen nach Abgabe des vollständigen Antrages bei dir ankommen, die erste Zahlung (so denn BAföG gewährt wird) nach spätestens zehn Wochen. Andernfalls solltest du – falls ernsthaft Hoffnung auf BAföG besteht – auf einen Vorschuss bestehen, der für den Erstantrag auch gesetzlich vorgesehen ist!
Wann sollte der Folgeantrag gestellt werden?
Geht es um einen Folgeantrag für das nächste Studienjahr, solltest du den Antrag zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorherigen BAföG-Bescheides stellen. Von manchen Studierendenwerken erhälst du zur Erinnerung einen Brief – aber verlassen solltest du dich nicht darauf, sondern selbst daran denken. Stelltst du den Antrag rechtzeitig, solltest du ohne Unterbrechungen weiter BAföG bekommen, selbst wenn das Amt den neuen Bescheid nicht rechtzeitig erstellt. Vorausgesetzt natürlich der Antrag ist vollständig. Aber Achtung: Wenn der Bescheid dann eintrifft und dir weniger BAföG als im vorigen Förderungszeitraum gewährt wird, musst du den Überschuss wieder zurückzahlen (ebenso wie man umgekehrt mehr berechnetes BAföG später nachgezahlt bekäme).
6. Weitere Fragen und Antworten zum Studenten-BAföG
Wie lange können Studenten BAföG bekommen?
Gefördert werden kannst du mit Beginn des Monats, in dem du dein Studium aufnimmst, jedoch frühestens vom Beginn des Antragsmonats an. Eine rückwirkende Förderung bei späterer Antragstellung ist nicht möglich.
Hat der Antrag Erfolg, so bekommst du in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten BAföG. Rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitraums sollte ein Folgeantrag gestellt werden, wenn die mögliche Förderungsdauer noch nicht zu Ende ist.
Die Förderungsdauer entspricht der Regelstudienzeit (also in der Regel sechs Semester beim Bachelor und vier beim Master). Zusätzlich gibt es ab Wintersemester 2024/2025 auf Antrag (Begründung nicht erforderlich) ein Flexibilitätssemester (nur einmal pro BAföG-Empfänger:innen; wer auf Bachelor/Master studiert, muss sich also entscheiden, ob es schon im Bachelor oder erst im Master genutzt wird).
Dazu kommt: Ausnahmen bestätigen die Regel. Und davon gibt es eine Menge. Gründe für die Beendigung der Förderung sind beispielsweise der Abbruch des Studiums oder der Nichtbesuch der Ausbildungsstätte. Alle Besonderheiten zur Förderungsdauer kannst du hier ausführlich nachlesen.
Was passiert bei Schwangerschaft und Krankheit?
Ist dir der Hochschulbesuch wegen Krankheit oder Schwangerschaft nicht möglich, erhältst du bis zur Dauer von drei Kalendermonaten trotzdem BAföG, wobei der Monat nicht mitzählt, in dem du krank geworden bist oder ab dem du wegen der Schwangerschaft nicht mehr studieren kannst. Dauert die Abwesenheit länger als drei Monate, kann in diesen Fällen ab Wegfall des BAföGs ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen.
Verzögert sich durch Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung das Studium, kann die BAföG-Förderdauer evt. verlängert werden.
Bekommen Studenten in den Semesterferien BAföG?
Ja, wenn das Studium im darauffolgenden Semester weitergeht, gibt es auch in der vorlesungsfreien Zeit, den sogenannten Semesterferien, BAföG. Schließlich gehören sie zum Studium dazu und sind i.d.R dazu da, gelerntes Wissen zu vertiefen, Prüfungen zu schreiben oder sich auf diese vorzubereiten.
Wann ist Studenten-BAföG elternunabhängig möglich?
Elternunabhängiges BAföG ist in mehreren Fällen möglich:
Wenn du nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit und einem bestimmten Mindesteinkommen Förderung für ein Studium beantragst
Wenn du nach einer Berufsausbildung bereits drei Jahre (mindestens) erwerbstätig warst, ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt hast und die Ausbildung + die Erwerbstätigkeit zusammen mindestens sechs Jahre betrugen
Wenn du bereits über 30 bist (aber noch nicht 45 bei Beginn des Ausbildungsabschnitts – in Ausnahmefällen darf sogar diese Grenze überschritten werden)
Wenn du nicht weißt, wo deine Eltern sich aufhalten oder sie rechtlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten
Wenn du Vollwaise bist
Wenn du die Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung nicht erfüllst, deine Eltern aber nicht mehr unterhaltspflichtig sind und ohne BAföG deine Ausbildung gefährdet wäre.
Wann die Eltern keine Rolle spielen, erfährst du im Detail hier.
Wann ist die Altersgrenze für Studenten-BAföG erreicht?
Bereits seit August 2022 gilt: Du kannst BAföG erhalten, wenn du bei Beginn des Studiums noch nicht 45 Jahre alt warst. Im Verlaufe des Studiums darfst du diese Grenze aber überschreiten, das BAföG läuft bis zum Studienende weiter.
Es gibt aber auch noch Ausnahmen. Ist die Altersgrenze überschritten, kannst du BAföG dennoch erhalten, wenn du
die Zugangsberechtigung zu deinem Studium auf dem zweiten Bildungsweg erworben hast
ohne Abitur studierst
eine weiterführende Hochschulausbildung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BAföG absolvierst
wenn dich persönliche oder familiäre Gründe gehindert haben, eine Ausbildung vor dem 45. Geburtstag zu beginnen
einschneidende Veränderungen der persönlichen Verhältnisse erfolgten (z.B dass du bedürftig geworden bist).
Ein Master für beim Start des Masters über 45-jährige wird nur gefördert, wenn er direkt an das Bachelorstudium anschließt. Erstmal arbeiten ist also keine Option mehr, wenn ein Masterstudium theoretisch möglich gewesen wäre.
Grundsätzlich gilt immer, dass nach Wegfall des Hinderungsgrundes zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Studium aufgenommen werden muss, damit der BAföG-Anspruch erhalten bleibt. Lies, wie diese Sonderregelungen für BAföG über 45 konkret ausfallen.
Werden beim Studenten-BAföG Leistungsnachweise verlangt?
Ja. Nach dem 4. Semester wirst du dazu aufgefordert, einen Leistungsnachweis einzureichen. Nur dann erhältst du auch ab dem 5. Semester weiterhin BAföG. Den Leistungsnachweis musst du bei deiner Hochschule bzw. dem Prüfungsamt beantragen. An vielen Hochschulen nennt sich diese Bescheinigung über bisher erbrachte Leistungen „Transcript of Records.“ Doch wie viele Leistungspunkte musst du bis zum Abschluss der 4. Semesters erreicht haben, um weiterhin BAföG beziehen zu können? Das legt in der Regel der Fachbereich / die Fakultät fest, meist reichen etwas weniger als die bis dahin theoretisch mögliche Punktzahl (z.B. 102 ECTS statt eigentlich 120). Dem BAföG-Amt reicht dann, dass du diese durch die Hochschule festgelegte Punktzahl nachweisen kannst.
In Ausnahmefällen kann die spätere Vorlage des Leistungsnachweises beantragt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du während deines Studiums in einem Gremium tätig bist oder eine Sprache erlernst.
Ist mit Studenten-BAföG ein Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule möglich?
Grundsätzlich sind Wechsel möglich, sie sollten aber so früh wie möglich stattfinden und müssen natürlich dem BAföG-Amt angezeigt werden.
Ist der Hochschulwechsel mit einem Fachwechsel verbunden, bitte unten weiterlesen. Bleibt das Studienfach gleich, soll aber die Hochschule gewechselt werden, so musst du aufpassen. Denn wenn du an der neuen Hochschule nicht in das Fachsemester eingestuft wirst, in welchem du in deiner bisherigen Hochschule gewesen wärest, wird es möglicherweise kein BAföG mehr geben können. Denn ein Fachrichtigungswechsel ist es nicht, aber ihr verliert Zeit – das BAföG muss wahrscheinlich gestrichen werden. Kein Problem ist es, wenn ihr ohne Zeitverlust an der neuen Hochschule weiter studieren könnt.
Ein Fachrichtungswechsel kommt nur bis zum Beginn des 5. Semesters in Betracht (so seit Wintersemester 2024/2025, vorher war es ein Semester weniger). Auch wird nur dann das Vorliegen eines wichtigen Grundes für den (erstmaligen) Wechsel vermutet, wenn der Wechsel spätestens nach dem 4. Fachsemester erfolgt (auch hier: vor Wintersemester 2024/2025 war es ein Semester weniger). Finanzielle Folgen (bei der Rückzahlung) drohen erst ab dem zweiten Fachrichtungswechsel.
Ein Fachrichtungswechsel im Masterstudium ist in der Regel nicht möglich (es gibt nur wenige Ausnahmen).
Es muss auch unterschieden werden, ob es sich um ein Fachrichtungswechsel handelt oder nur um eine Schwerpunktverlagerung. Letztere kann ganz normal weiter gefördert werden.
Bekomme ich Studenten-BAföG auch für ein Praktikum?
Ein Praktikum kann auch mit BAföG gefördert werden, wenn das Praktikum als fester Bestandteil zum Studium gehört. Es gehört auch zum Studium, wenn es Voraussetzung für die Zulassung zu dem Studiengang ist (Vorpraktikum).
Wird das Praktikum vergütet, wird dieses Einkommen auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Es gibt hier keine Freibeträge, sondern es wird alles angerechnet, was du verdienst. Zusätzliche Ausgaben, die durch das Praktikum entstehen – beispielsweise Fahrtkosten – können als erhöhte Werbungskosten geltend gemacht werden.
Erfahre mehr über die BAföG-Regelungen bei einem Pflichtpraktikum während des Studiums oder sogar vor dem Studium.
Ein freiwilliges, für das Studium also weder nötige noch anrechenbare Praktikum wird beim BAföG wie eine normale Nebentätigkeit behandelt.