BAföG-FAQBekomme ich BAföG? Die Grundlagen des BAföG
Habe ich dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch?
Falls die folgenden Hinweise für den eigenen Fall nicht ausreichen, bitte die Detail-Artikel lesen (fast alle Fragen sind anklickbar und verweisen auf unsere ausführlichen FAQ-Artikel)!
Schneller herausfinden, ob dem Grunde nach BAföG-Anspruch besteht, kannst du mit unserem BAföG-Check – der auch direkt in den BAföG-Rechner weiterleitet, so Hoffnung besteht!
Kann die angestrebten Ausbildung durch BAföG gefördert werden?
Vollzeit-Studium an Hochschule (Uni, FH, PH etc.): Grundständige Studiengänge ja (siehe Studenten-BAföG), auch konsekutive Master (Details im Zweifel im Artikel BAföG bei Masterstudium nachlesen).
Bei Schulen von verschiedenen Details abhängig – siehe Artikel zum Schüler-BAföG.Nicht-Deutsche sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls förderungsfähig.
Problematisch wird es erst bei Beginn des Ausbildungsabschnittes mit 45 oder älter.
Erst- oder Zweitausbildung?
Wichtig: Relevant sind nur (abgeschlossene) Ausbildungen, die nach dem BAföG gefördert werden können!Eine Zweitausbildung wird nur ausnahmsweise gefördert; mögliche Auswirkungen auf die Förderungsart beachten!
Andere Ausbildung nach Ausbildungsabbruch oder Fachrichtungswechsel?
Eine Weiterförderung ist möglich (evtl. muss Begründung vorgelegt werden), wenn der Abbruch oder Wechsel spätestens nach dem 4. Fachsemester aus den gesetzlich anerkannten Gründen erfolgt oder der Wechsel nachweislich nicht mehr als vier Semester „Zeitverlust“ mit sich bringt. Erfolgte der Fachrichtungswechsel aus einem objektiv zwingenden Grund, ist eine Förderung auch nach einem späteren Wechsel noch möglich. Für die Förderung eines Masters spielt ein Wechsel im Bachelor keine Rolle mehr, aber im Master darf es – außer in sehr seltenen Ausnahmen – keinen Wechsel mehr geben.
Wie viel BAföG allgemein möglich ist und was individuell rauskommt
Hast du grundsätzlich Anrecht auf BAföG, bestimmt das Amt zunächst den sogenannten Bedarf. Dieser ist die Grundlage für die weitere Berechnung des BAföG-Anspruchs. Unter anderem spielt eine Rolle, ob du bei den Eltern wohnst oder nicht. Darüber hinaus spielt die Art der Ausbildung eine Rolle.
Aber wieviel BAföG gibt es genau für mich?
Ohne einen vollständigen Antrag zu stellen, kannst du das zumindest abschätzen – mit unserem BAföG-Rechner. Der Rechner fragt alle relevanten Daten ab. Zunächst wird der schon erwähnte „Bedarf“ ermittelt. Davon wird dann meist einiges abgezogen.
Entscheidende Parameter (es gibt noch weitere!) für die Höhe der Abzüge sind das Einkommen deiner Eltern in Zusammenhang mit der Anzahl von Geschwistern (außer bei elternunabhängigem BAföG) und das eigene Einkommen und Vermögen (Freibetrag inzwischen 15.000 €, für alle über 30 sogar 45.000 €) von dir als Antragstellerin bzw. Antragsteller.
Gibt es eine Differenz zum BAföG-Bedarf, so muss diese in der Regel von den Eltern bezahlt werden. Weigern sie sich, kannst du einen Antrag auf Vorausleistungen stellen.
Weitere grundlegende Fragen zum BAföG
Was muss ich als erstes tun?
Einen BAföG-Antrag stellen! Dies ist ganz klassisch möglich, in dem du diverse BAföG-Formblätter (Antrags-Formulare) ausfüllst. Oder du nutzt die Möglichkeiten, den BAföG-Antrag online zu stellen.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei einem Studium ist normalerweise das BAföG-Amt am Ort der (nächsten) Universität zuständig (siehe BAföG-Amt-Suche). Bei SchülerInnen ist i.a. das Amt für Ausbildungsförderung bei der Stadt-/Ortsverwaltung zuständig. Details hier.
Wann muss ich Studienleistungen vorweisen? (nur für Studierende relevant)
Bei einem Studium musst du nach vier Semestern nachweisen, dass du im Studium nicht hinterherhinkst – kannst du dies nicht, wird das BAföG gestrichen (außer du kannst BAföG-anerkannte Verzögerungsgründe nachweisen). Stellst du erstmalig nach vier Semestern oder später einen BAföG-Antrag, musst du ebenfalls einen ausreichenden Leistungsstand nachweisen, inzwischen genügt dazu oft der Nachweis ausreichend vieler ECTS-Punkte.
Wie lange kann ich BAföG bekommen?
Schüler-BAföG wird bis zum Ausbildungsabschluss gezahlt (allerdings darf man so gut wie nicht unentschuldigt der Schule fernbleiben!). Bei Studierenden richtet sich die Dauer der Förderung nach der Regelstudienzeit. Eine längere Förderung kann bei nachweisbaren und BAföG-relevanten Gründen möglich sein.
Kann ich auch im Ausland BAföG erhalten?
Ja. Allerdings außerhalb der EU / Schweiz höchstens ein Jahr. Und durch den Brexit gilt das seit 2021 auch für Großbritannien.
In allen EU-Ländern und der Schweiz kann dagegen das gesamte Studium (es muss aber natürlich einem Studium in Deutschland vergleichbar und staatlich anerkannt sein) BAföG-gefördert absolviert werden. Sehr frühzeitige Antragstellung notwendig (besondere Zuständigkeiten!), weitere Bedingungen!
Muss ich später was zurückzahlen?
Das BAföG ist für Studierende zur Hälfte ein Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden), die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das später (i.a. fünf Jahre nach der letzten BAföG-Rate) zurückgezahlt werden muss. Es gibt allerdings einige Situationen (bei längerem Studium oder nach zweitem Fachwechsel), bei denen BAföG zeitweise nur noch als Bankdarlehen gewährt wird (dieses ist vollständig und mit Zinsen zurückzuzahlen).
Für SchülerInnen ist die BAföG-Förderung in fast allen Fällen ein Vollzuschuss, d.h. es muss nichts zurückgezahlt werden.
Gibt es BAföG auch für einen Masterstudiengang?
Wenn du bisher einen Bachelorabschluss gemacht hat und nun ein Masterstudium aufnimmst, kannst du in aller Regel problemlos gefördert werden. Wichtig: Bei Beginn des Studiums solltest du unter 35 sein (Ausnahmen sind in bestimmten Fällen möglich).