Urlaubssemester-FAQUrlaubssemester und BAföG
Im Inland: Nein, und zwar auch dann nicht, wenn Du aufgrund von Sonderregelungen berechtigt bist, im Urlaubssemester an (einzelnen) Lehrveranstaltungen teilzunehmen und/oder Prüfungsleistungen zu erbringen1. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wer sich beurlauben lässt, um ein Auslandssemester oder -jahr an einer Hochschule durchzuführen, dass zum eigenen Studium passt, kann Auslands-BAföG beantragen. Lasst du dich rückwirkend beurlauben und hast bereits für einzelne Monate des Urlaubssemesters BAföG erhalten, wird das Geld vom BAföG-Amt zurückgefordert. Wichtig: Du musst das BAföG-Amt darüber informieren, wenn du dich beurlauben lasst, damit die Zahlungen eingestellt werden können. Dies gilt auch dann, wenn du ins Ausland gehst. Auslands-BAföG musst du gesondert beantragen – fast immer ist auch ein anderes BAföG-Amt zuständig. Gehst du nicht ins Ausland und hast im Urlaubssemester sonst keine andere Finanzierungsquelle, dann kannst du Bürgergeld beantragen.1. Habe ich im Urlaubssemester BAföG-Anspruch?
2. Kann ich im Urlaubssemester Leistungen aufholen?
Diese Frage stellt sich nur dann, wenn die Bestimmungen an deiner Hochschule oder Fakultät es überhaupt zulassen, dass du im Urlaubssemester Leistungen erbringst. Im Artikel Studierendenstatus im Urlaubssemester informiert der Abschnitt „Darf ich im Urlaubssemester Lehrveranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen?“ dazu im Detail.
Im Übrigen gibt es auf die Frage leider keine eindeutige Antwort. Nicht nur in Gesetzeskommentaren, sondern auch in der Rechtsprechung werden unterschiedliche Meinungen vertreten.
Ausgehen solltest du davon, dass Folgendes nicht geht (bezogen auf den Leistungsnachweis beim BAföG):
vier Semester studieren, dann merken, dass nicht alle erforderlichen Leistungen vorliegen, ein Urlaubssemester nehmen (5. Hochschulsemester), um die fehlenden Leistungen aufzuholen und zum folgenden Semester (5. Fachsemester) den Leistungsnachweis vorlegen. In dem Leistungsnachweis muss nämlich bescheinigt werden, dass alle erforderlichen Leistungen bis zum Ende des 4. Fachsemesters erbracht wurden. Hast du sie erst im Urlaubssemester danach erbracht, fehlen am Ende des 4. Fachsemesters Leistungen.
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Anders sieht es aus, wenn du bei gleicher Konstellation erst nach deinem 5. Fachsemester erneut BAföG beantragst (vier Fachsemester Studium, ein Urlaubssemester, ein Semester Studium, dann BAföG-Antrag). Dann kann dir durchaus bescheinigt werden, dass du die bis zum Ende des 5. Fachsemesters erforderlichen Leistungen bis zum Ende des 5. Fachsemesters erbracht hast, auch wenn diese teilweise in ein Urlaubssemester fallen.
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Ebenso sieht es aus, wenn du dich z. B. im 3. oder 4. Semester beurlauben lässt, in dieser Zeit Prüfungen mitschreibst und später nach dem 4. Fachsemester den Leistungsnachweis vorlegt. Denn auch hier kann dir bescheinigt werden, dass du die bis zum Ende des 4. Fachsemesters erforderlichen Leistungen auch bis zum Ende des 4. Fachsemesters erbracht hast.
Ab Wintersemester 2024/2025 wird ein Fachrichtungswechsel ein Semester später als bisher möglich sein.
3. Werden Urlaubssemester auf die Förderungsdauer angerechnet?
Nein. Die Förderungsdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit und für die sind nur Fachsemester relevant. Das Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester.
Auch Auslandssemester im Umfang von maximal einem Jahr werden nicht auf die Förderungsdauer angerechnet. (Mehr dazu hier.) Da du jedoch Auslands-BAföG beziehen kannst, wirst du faktisch länger gefördert als ohne Auslandsaufenthalt.
Wenn deine Studienordnung den Auslandsaufenthalt vorschreibt, zählen auch Auslandssemester als normale Fachsemester. In diesem Fall werden die Semester also berücksichtigt.
4. Wie wirken sich Auslandssemester aufs BAföG aus?
Auslandssemester im Umfang von maximal einem Jahr werden nicht auf die Förderungsdauer angerechnet. (Mehr dazu hier.)
Da du jedoch Auslands-BAföG beziehen kannst, wirst du faktisch länger gefördert als ohne Auslandsaufenthalt.
Wenn deine Studienordnung den Auslandsaufenthalt vorschreibt, zählen auch Auslandssemester als normale Fachsemester. In diesem Fall werden die Semester also berücksichtigt.
5. Zählt ein Urlaubssemester bei einem Fachrichtungswechsel mit?
Nein. Wann ein Fachrichtungswechsel erfolgt, richtet sich allein nach der Anzahl der Fachsemester. Ein Urlaubssemester ist kein Fachsemester. (Vgl. aber Absatz „Achtung“ am Ende von 4. – auch wenn uns im Zusammenhang mit einem Fachrichtungswechsel noch kein konkreter Fall bekannt geworden ist)
Beispiel:
Du studierst zwei Semester, lässt dich dann ein Semester beurlauben und entscheidest dich anschließend für ein anderes Studienfach. Der Wechsel erfolgt in diesem Fall nach zwei Semestern, obwohl du dich bereits im 3. Hochschulsemester befindet.
Mehr zum Fachrichtungswechsel findest du hier.