Verzeichnis der ÄmterWelches BAföG-Amt ist zuständig?
1. Welches BAföG-Amt ist bei Hochschulstudium in Deutschland zuständig?
Abzugeben ist der Antrag im Amt für Ausbildungsförderung („BAföG-Amt“). Meist ist das BAföG-Amt an das jeweilige Studierendenwerk der Hochschule angegliedert und im selben Gebäude zu finden.
Das Amt ist jeweils nur für die ihm zugeordneten Hochschulen zuständig. Daher kann man einen BAföG-Antrag erst stellen, wenn man sich bereits an einer Hochschule immatrikuliert hat, denn erst damit steht die Zuständigkeit des Amtes fest. Auch wenn man weiß, an welcher Hochschule man sich einschreiben wird und es dort keine Zulassungsbeschränkung gibt, der Studienplatz also sicher ist, ist ein Antrag vor Immatrikulation wenig sinnvoll, das Amt wird ihn nicht bearbeiten.
2. Welches BAföG-Amt ist für Schüler-BAföG in Deutschland zuständig?
Wer ein Abendgymnasium, Kolleg, eine Höhere Fachschule (im Sinne des BAföG!) oder eine Akademie besucht, für den ist definitiv das Amt für Ausbildungsförderung der Kreis-/Stadtverwaltung am Ort der Schule zuständig.
Für alle anderen SchülerInnen gilt normalerweise: Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern. Außer folgende Ausnahmen treffen zu:
Bist du Auszubildene:r an einer Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, bist (oder warst) du bereits verheiratet (oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden), wohnen die Eltern nicht in Deutschland oder – insbesondere nach Scheidung oder Trennung – an verschiedenen Orten (für die verschiedene BAföG-Ämter zuständig wären) oder leben die Eltern nicht mehr (oder sind sie nicht mehr sorgeberechtigt), so ist das Amt für Ausbildungsförderung an deinem Wohnsitz zuständig.
3. Welches BAföG-Amt ist bei Auslandsaufenthalt innerhalb der Ausbildung (Studium oder Schule) zuständig?
Bei einem Auslandsstudium, aber auch bei einem Auslandsjahr (oder -halbjahr) innerhalb einer schulischen Ausbildung, gibt es unsere Liste der für Auslands-BAföG zuständigen Ämter.
Für fast 50 Länder haben wir die wesentlichen Infos zum Auslands-BAföG (primär bezogen auf Studierende) und natürlich auch das jeweilig zuständige BAföG-Amt in einzelnen Artikeln zusammengestellt. In der Tabelle mit den Auslandszuschlägen (nur für Studierende relevant) sind diese Artikel verlinkt.
4. Faire BAföG-Beratung
Alle Informationen auf dieser Webseite und auch unser Forum dienen der ersten Information. Insbesondere bei juristischen Fragen kann und soll unsere Webseite nicht eine Rechtsberatung durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ersetzen und stellt insofern auch keine Rechtsberatung dar. Normalerweise sollten auch die Mitarbeiter:innen aller BAföG-Ämter umfassend und korrekt informieren. Es gibt aber natürlich Fragen, wo du (vielleicht auch fälschlicherweise) annehmen könntest, dass Mitarbeiter:innen des Amtes befangen sein könnten.
Für Studis
Eine unabhängige Beratung – in der Regel aber auf die Studierenden der jeweiligen Hochschule beschränkt – bieten die BAföG/Sozial-Referate der Studierendenvertretungen an. Wunder darfst du aber nicht erwarten, da die Qualität dieser Referate vom Engagement der beteiligten Studierenden abhängt. Und die ist nun mal schwankend – es gibt sehr tolle BAföG-Referate und auch weniger gute.
Da im studentischen Bereich vieles ehrenamtlich und nur für begrenzte Zeit gemacht wird, können die Leute auch nicht alles wissen. Einige Asten haben jedoch für das BAföG-Referat auch Angestellte, die gar keine Studierende sind und das viele Jahre machen.
Die nächsten Hochschulen findest du mit unserer Hochschulsuche, bei einigen größeren Hochschulen ist auch die Webadresse der Studierendenvertretung bei den Daten der Hochschule angegeben, sonst schaue auf den Webseiten der Hochschule nach oder frage bei der Hochschulverwaltung nach der Studierendenvertretung.
Und sonst?
Grundsätzlich solltest du dich lieber zu früh als zu spät beraten lassen, viele Dinge im BAföG hängen von der Einhaltung von Fristen ab und du könntest unnötig Geld verschenken, das dir eigentlich zusteht. Eine Beratung (egal wo) also nicht unnötig aufschieben, sondern sich rechtzeitig erkunden!
Eine erste Hilfe kann evt. auch die BAföG-Hotline des Bundesbildungsministeriums geben:
0800-223 63 41 oder 0800-BAFOEG1 montags bis freitags 8 - 20 Uhr
Und natürlich steht dir unser BAföG-Forum zur Verfügung. Wie bei allen Foren im Internet gilt aber: Nicht jede Antwort muss richtig sein (oder auf deinen konkreten Fall wirklich passen …) – es ist uns unmöglich, alle Beiträge auf Richtigkeit zu prüfen.