Kommentare zu diesem Artikel
1. flopsi kommentierte am 15.10.2010 um 14:03:03 Uhr
YES!
Es ist durch und die Finanzierung meines Masters somit gesichert! Un darauf trink ich mir jetzt erstmal einen Asti! *PROOOSIT!*
2. christophhhhh kommentierte am 15.10.2010 um 14:34:11 Uhr
NAchfrage
der Bundesrat tagt doch noch? Wo hast du vom Beschluss gehört?
3. collibir87 kommentierte am 15.10.2010 um 14:41:50 Uhr
steht z.b.
hier:
http://www.stern.de/politik/deutschland/13-euro-mehr-bafoeg-erhoehung-endgueltig-beschlossen-1614095.html
oder hier:
http://www.focus.de/wissen/campus/bafoeg-erhoehung-mehr-geld-fuer-studenten_aid_562458.html
seit 2 stunden...macht ja auch sinn, als wenn die an einem freitag länger als 13h arbeiten würden ;-)
5. flick kommentierte am 15.10.2010 um 14:44:13 Uhr
altersgrenze
@flopsi: bin dabei!!!! letztes jahr wurde mein bafög-antrag wegen überschreiten der altergrenze unter anderem mit den worten abgelehnt: "was wollen SIE noch nen master machen. reicht ihnen der bachelor nicht????" bodenlose frechheit!!!!!!
6. christophhhhh kommentierte am 15.10.2010 um 14:46:34 Uhr
jabadabaduuu
SEKT SEKT SEKT JUHUUUU
7. Oli (Studis Online) kommentierte am 15.10.2010 um 15:00:16 Uhr
Artikel entsprechend angepasst ...
(die urspüngliche Fassung war noch am Donnerstag geschrieben worden, ist nun aber nicht mehr so interessant, da der Bundesrat inzwischen ja wirklich seine Zustimmung gegeben hat)
8. puffy kommentierte am 15.10.2010 um 15:02:02 Uhr
Master mit 30
Ich habe eine wichtige Frage. Stimmt das, dass auch die Altersgrenze rückwirkend zum 1.Oktober auf 35 hochgesetzt wird? Oder wird das erst im SS durchgesetzt? Ich bin mir nicht sicher!
10. s to the ilke kommentierte am 15.10.2010 um 15:08:43 Uhr
Fachrichtungswechsel
Der Satz zum Fachrichtungswechsel stimmt nicht so ganz. Denn ein wichtiger Grund kann auch für einen Wechsel bis zum Beginn des 4. Semesters reichen (mit entsprechender Begründung).
http://www.studentenwerke.de/pdf/Inhalt_23_BAfoeG_Novelle_26_4_2010.pdf
Vor einem Monat hätte ich NIEMALS gedacht, dass das mit der Novelle überhaupt noch was wird. Und jetzt gehts alles so fix..
11. Oli (Studis Online) kommentierte am 15.10.2010 um 15:17:01 Uhr
Fachrichtungswechsel)
Fachrichtungswechsel: Du hast recht, jeder genehmigte Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund genügt. Also auch bei erstmaligem Wechsel bis zu Beginn des 4. Semesters wird man ab sofort normales BAföG bis zum Ende der Regelstudienzeit des neuen Studiengangs bekommen und braucht kein Bankdarlehen mehr :)
Master mit 30: Auch die Master-Regelung wird zum 1. Oktober gültig.
12. collibri87 kommentierte am 15.10.2010 um 15:22:43 Uhr
erlass
Und wie ist das jetzt mit dem erlass aufgrund guter noten/schnelles studium??? wurde ja auch im anderen thread schonmal gefragt, was wurde dazu nun endgültig heute beschlossen.
13. Ron33 kommentierte am 15.10.2010 um 15:23:41 Uhr
Bin ich froh
Sehr geil,
jetzt kann ich doch noch meinen Master machen.
Heute Abend trink ich erst mal darauf einen ^^
14. Oli (Studis Online) kommentierte am 15.10.2010 um 15:27:01 Uhr
@ collibri87 (Teilerlass)
Die Teilerlasse für gutes / schnelles Studium werden für diejenigen abgschafft, die ihre Abschlussprüfung nach dem 31.12.2012 machen. Wer bis 2012 fertig wird, kann noch von den Erlassen profitieren.
15. Desperados kommentierte am 15.10.2010 um 16:55:23 Uhr
Ab wann wird denn schon "mehr" geld
Weiß jemand ab wann man denn schon "mehr" geld erwarten kann? sicher erst ab dezember, wenn nicht erst nächste jahr. Natürlich rückwirkend zum oktober, aber bis das zusätzliche geld da ist werden sicher noch einige monate vergehen oder?
16. chelectriq kommentierte am 15.10.2010 um 18:30:55 Uhr
Korrektur Bafög-Bescheid und Nachzahlung
Liebe Leute, ich hab zwei Fragen: 1.) Jeder Bafög Bezieher der jetzt einen Bescheid nach altem Gesetz bekommen hat, bekommt (wenn die Ämter mit der Arbeit fertig sind) dann AUTOMATISCH einen korrigierten Bescheid? 2.) Da das Gesetz rückwirkend zum 1.10. beschlossen wurde, bekommt man, wenn der korrigierte Bescheid eingegangen ist, dann eine NACHZAHLUNG? Danke fürs Antworten !
17. keek kommentierte am 15.10.2010 um 18:36:53 Uhr
Auslandszuschläge
Gibt es mittlerweile eine Liste mit den neuen Auslandszuschlägen? Die müssten doch im Gesetz stehen und damit irgendwo veröffentlicht worden sein?!
18. Oli (Studis Online) kommentierte am 15.10.2010 um 19:19:07 Uhr
Ab wann mehr Geld / Korrektur / Auslandszuschläg
Zu den letzte Fragen: "Ab wann wird denn schon "mehr" geld" Es wird je nach Amt (und Fall) unterschiedlich lange dauern, bis es Nachzahlungen geben wird. Mit der Dezemberzahlung ist wohl frühestens damit zu rechnen.
"Korrektur Bafög-Bescheid und Nachzahlung" 1. Ja, jeder aktuelle BAföG-Bezieher wird automatisch einen korrigierten Bescheid erhalten und somit dann auch eine Nachzahlung.
"Auslandszuschläge" Mir liegt noch keine neue Liste vor. Für bereits laufende Aufenthalte wird sich nichts mehr ändern. Nur für zukünftige. Ab Januar 2011 jedenfalls gilt der normale BAföG-Satz multipliziert um den Prozentsatz, den das Auswärtige Amt zum Kaufkraftausgleich nach § 55 des Bundesbesoldungsgesetzes zum 1. Oktober 2010 festgelegt hat. Bei Auslands-Aufenthalten, deren BWZ im November oder Dezember beginnt, gilt der Prozentsatz, den das Auswärtige Amt zum Kaufkraftausgleich nach den §§ 7 und 54 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 19. Juni 2009 zum 1. April 2010 festgesetzt hat. Ich bin gerade gescheitert, eine entsprechende Liste zu finden (nur Angaben für vereinzelte Länder konnte ich finden).
19. keek kommentierte am 15.10.2010 um 19:47:50 Uhr
AuslandsbafÇog
Ach, mein BWZ fuers Auslandsbafoeg beginnt 8.2010, heisst das, dass ich ab Oktober weder Standard=Erhoehung, noch Mietzuschlag bekomme?
20. Oli (Studis Online) kommentierte am 15.10.2010 um 19:50:48 Uhr
@keek
Bei Dir ändert sich nichts, der BWZ hat doch schon begonnen.
21. keek kommentierte am 15.10.2010 um 20:01:02 Uhr
noch einmal
Sorry fuer den Doppelpost.
Das war mir nicht bewusst.
Heisst das also, dass z.b. auch FHler, deren BWZ im September beginnt, Pech haben und 11 Monate nicht von der Erhoehung profitieren, wo andere schon mehr Geld bekommen? Sehr unfaire Kiste.
22. Fandora kommentierte am 15.10.2010 um 20:14:56 Uhr
Alter bei Bachelor
Ich hab auch eine wichtige Frage bzgl des Alters: Wenn man grad angefangen hat den Bachelor zu studieren und knapp Ü 30 ist, erhält man dann nach der Neuregelung auch Bafög oder gilt das mit der Anhebung des Alters nur für den Master?
23. Oli (Studis Online) kommentierte am 15.10.2010 um 20:15:46 Uhr
@keek:
Da habe ich mich nicht genau genug ausgedrückt. Im Artikel steht ja gleich zu Anfang, dass die Beträge RÜCKWIRKEND zum 1. Oktober steigen. Das gilt für ALLE bezogen auf die normalen BAföG-Sätze. Die Zuschläge beim Auslands-BAföG dagegen ändern sich nur für neue BWZ.
24. Oli (Studis Online) kommentierte am 15.10.2010 um 20:17:28 Uhr
@Fandora
Die Erhöhung der Altersgrenze gilt nur für den Master (deswegen steht im Artikel da ja auch immer Master dabei). Trotzdem hat man mit dem neuen Gesetz auch beim Bachelor eher eine Chance, auch mit über 30 noch BAföG zu bekommen. Denn die Ausnahmen (bei denen man auch bei über 30 zu Beginn des Bachelors gefördert wird) wurden ausgeweitet, insbesondere wenn es um Kindererziehung geht.
25. Fandora kommentierte am 15.10.2010 um 20:21:03 Uhr
@Oli
Ui, vielen lieben Dank für die schnelle Antwort! Da hatte ich das doch (leider) richtig verstanden. Für die Kindererziehung fehlen leider die Kinder ;o) Trotzdem Glückwunsch an alle, denen die Änderungen was nutzen!
26. keek kommentierte am 15.10.2010 um 20:23:39 Uhr
Auslandsbafog
Okay, Olli, vielen Dank fuer die Hinweise.
BWZ 8.10 = 12.10 Land Argentinien
Heisst fuer mich: Ab Oktober gibt es Mietzuschlag (da jetzt pauschaliert) und 60 Euro Auslandszuschlag, somit deutlich mehr (ca. 12 Euro Standarderhoehung plus 72 Euro Mietzuschlag) als vorher? Dann bin ich ja glucklich!
27. Oli (Studis Online) kommentierte am 16.10.2010 um 13:03:35 Uhr
Master-Altersgrenze / Auslandszuschlag
Nachdem mir inzwischen das Einführungsrundschreiben des Bundesbildungsministeriums vorliegt, muss ich leider zwei Dinge korrigieren.
1. Die Altersgrenze für Master-Studiengänge wird erst mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes gültig. Wenn das noch im Oktober der Fall ist (was eigentlich der Fall sein sollte) - kein Problem (denn BAföG wird immer für ganze Monate geleistet). Ist das erst im November der Fall, würde es erst ab November Geld geben.
2. Bei den Auslandszuschlägen wird tatsächlich ab 1. Oktober mit den sich durch das Gesetz neu ergebenden (Kaufkraftausgleich analog Bundesbesoldungsgesetz). Eine Liste werden wir in Kürze veröffentlichen.
Artikel ist inzwischen korrigiert.
28. Puffy kommentierte am 16.10.2010 um 14:43:19 Uhr
Master mit 30
Ist das 23. Bafögänderungsgesetz jetzt schon in Kraft getreten? Wo kann ich das Lesen? Und, kann ich denn jetzt für mein Masterstudium einen Antrag auf Bafög stellen,oder macht es noch keinen Sinn, weil das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Danke
29. flopsi kommentierte am 16.10.2010 um 15:21:33 Uhr
@puffy:
das steht doch im artikel...entweder noch diesen monat oder nächsten. warte doch einfach bis dahin ab,erfährst es doch eh in den nachrichten und dann gibste eben schnellstmöglich den antrag ab.
30. Oli (Studis Online) kommentierte am 16.10.2010 um 17:30:20 Uhr
@Puffy
Du kannst auf jeden Fall schon den Antrag abgeben. Die Ämter wissen ja, dass das Gesetz verabschiedet ist und werden eben abwarten, wann der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt und davon abhängig schon für Oktober oder erst ab November Geld auszahlen (wenn Du denn über 30 bist und daher nur mit dem neuen Gesetz BAföG bekommen kannst).
31. DocHarder kommentierte am 16.10.2010 um 22:18:38 Uhr
Toll, bringt mir viel
Bringt mir viel.
Da ich erst IM 4. Semester zum Entschluss gekommen bin, zu wechseln, arbeite ich nun bis ans Ende meines Studiums 20 Stunden/Woche.
Kommilitonen, die diesen Entschluss 2 Monate vorher gefasst haben, kassieren Bafög, können sich voll aufs Studium konzentrieren und müssen keinen Finger krumm machen.
Völlige Willkür. Danke für Nichts.
32. guajana kommentierte am 17.10.2010 um 19:55:40 Uhr
Teilerlass Rückzahlung
was is eigentlich mit dem erlass wenn ich alles auf einen schlag zurückzahle das der betrag sich dann halbiert is das noch aktuelll änderts ich da nix ?
33. Oli (Studis Online) kommentierte am 17.10.2010 um 22:24:16 Uhr
@ guajana / Teilerlass vorzeitige (Teil-)Rückzahlu
Da bleibt alles wie bisher. Allerdings ist es keineswegs so, dass sich der Betrag da pauschal halbiert. Es kommt auf die konkrete Höhe der Schulden an, wie sich eine Rückzahlung auswirkt. Es müssen schon sehr hohe Schulden sein, dass es die Hälfte wäre.
34. Oli (Studis Online) kommentierte am 18.10.2010 um 20:16:27 Uhr
Auslands-BAföG
Unser BAföG-Rechner kennt nun (seit Version 10.1) auch schon die neuen Auslandszuschläge. Diese greifen für alle aktuell (im Oktober 2010) laufenden ab Oktober 2010 und gelten ebenso für, die von Oktober bis Dezember 2010 beginnen (dann auch bis in 2011 hinein). Bei Auslandsaufenthalten, die im Januar 2011 oder später beginnen, gelten schon wieder leicht andere Zuschläge, die unser Rechner mit der Version 10.1.1 nun auch kennt.
35. Skatha kommentierte am 19.10.2010 um 14:28:41 Uhr
Ältere Semester gucken in Röhre...
Hmm, ich freu mich ja für die Leute, für die sich durch die Novelle wirklich etwas ändert.
Aber für mich selber bringt das gar nichts, wenn ich das richtig verstehe?! Ich habe nach dem 2. Semester das Fach gewechselt und bekomme deswegen jetzt, in den höheren Semestern kein Bafög mehr, muss umso mehr arbeiten und überschreite dadurch die Regelstudienzeit.
Blöderweise gehöre ich auch noch zu den Jahrgängen (1983), die Kindergeld nur noch bis 25 bekommen, gleichzeitig aber auch die Kindergelderhöhung nicht mehr mitbekommen haben...
Irgendwie fühle ich mich grad zweifach veräppelt :-( Wäre ja zu schön, wenn diese Benachteiligungen irgendwie ausgeglichen werden würden, aber dafür ist natürlich kein Geld über...
36. Oli (Studis Online) kommentierte am 19.10.2010 um 17:39:31 Uhr
@Skatha
Wer nach dem 2. Semester das Fach gewechselt hat, bekommt normalerweise weiter BAföG. Da müsste bei Dir schon was besonderes gewesen sein, dass das nicht der Fall ist. Vgl. auch unseren Artikel zum Thema Fachrichtungswechsel (der ist zwar noch nicht in Bezug aufs neue Gesetz aktualisiert, aber dazu, ob es überhaupt noch BAföG gibt, ist auch im neuen Gesetz alles unverändert).
37. susi1983 kommentierte am 19.10.2010 um 18:57:25 Uhr
Fachrichtungswechsel
Wenn ich meinen Fachrichtungswechsel vor 2 Jahren vollzogen hab, und deswegen ab diesem Semester nur noch Volldarlehen beziehe, gilt dann das Gesetz auch für mich rückwirkend oder nur für diejenigen die ab Oktober den Fachrichtungswechsel vollziehen??? Wenn dem so sei, könnte ich jetzt auch anstoßen ;)..da bedeutet: Viel WENIGER SCHULDEN!!
38. Skatha kommentierte am 19.10.2010 um 19:16:22 Uhr
@Oli
Ich habe ja auch weiterhin Bafög bekommen, aber halt nur für 7 Semester, da die Regelstudienzeit im zuerst begonnenen Studienfach 9 Semester beträgt. Ich hätte für das 8. und 9. Semester das Volldarlehen bekommen können, aber das habe ich aus verschiedenen Gründen (Probleme und Fehler von seitens des Bafögamtes, zu hohe Schulden etc.) nicht in Anspruch genommen und lieber mehr gearbeitet.
39. Oli (Studis Online) kommentierte am 19.10.2010 um 19:50:02 Uhr
@susi1983 / @Skatha
Für susi1983 kommt das Gesetz rechtzeitig - wer nach dem bisherigen Gesetz in diesem Semester eigentlich Volldarlehen bekommen hätte, bekommt nun doch weiter "normales" BAföG. susu1983 kann also anstoßen.
Für alle davor hilft's leider nicht mehr, das ist wahr :(
40. Jantje kommentierte am 20.10.2010 um 10:31:02 Uhr
Fachrichtungswechsel
mir gehts genauso wie susi1983, hätte auch ab diesem Semester wegen Fachwechsle Volldarlehen bekommen. Auf dieser Seite https://www.bafoeg-aktuell.de/News/2010/10/15/bafoeg-erhoehung-nun-endlich-beschlossene-sache/ hat man mir aber gesagt, dass die neue Regelung nur für Leute gilt die ab dem 1.Oktober wechseln. Beim BAföG-Amt haben die leider noch nichts zum aktuellen Gesetz vorliegen und können nichts sagen. Weiß jemand vielleicht genaueres? So ist es finanziell nämlich echt eng.
41. christophiiii kommentierte am 20.10.2010 um 10:44:11 Uhr
öhm...
Hey, auf der von dir verlinkten Seite steht lediglich folgendes: Zitat: Reguläre BAföG Förderung nach Fachrichtungswechsel
Zukünftig wird bei erstmaligem Fachrichtungswechsel bis zum Ablauf des 3. Fachsemesters (aus wichtigem Grund) BAföG auch weiterhin zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet. Die bisherige Regelung sah vor, dass für die verbrauchten Semester BAföG nur noch als Bankdarlehen gewährt wurde. Damit haben Studenten nun einen weiteren Vorteil beim neuen Studiengang bis zur maßgeblichen Regelstudienzeit
-> wo liest du hier heraus das es das erst bei einem Wechsel gibt? Ich denke das zukünftig bezieht sich auf die Auszahlung als normales Bafög für BWZ ab dem 1. Oktober! Vielleicht kann hier nochmal jemand den genauen Passus des Gesetzestextes posten?
-_> was mich auch interessieren würde, ist, wann der Bundespräsident denn endlich das Gesetz unterschreibt und veröffentlicht?gibts da Termine?
42. blabliblubb kommentierte am 20.10.2010 um 11:07:57 Uhr
schülerbafög
nach dem neuen gesetz heißt es also das sich schüler ausbildung (schulische) oder anderes aussuchen können, wo sie diese machen wollen ? ich habe damals selbst gewählt und die schule in meiner nähe abgelehnt und bekomme dafür auch nur den grundsatz von Bafög, weil ich weggezogen bin.........kann es dann jetzt sein das das keine rolle mehr spielt und es mehr bafög wird ? weil es ja jetzt wohl frei wählbar sein soll.....
43. Oli (Studis Online) kommentierte am 20.10.2010 um 11:31:30 Uhr
Erster Fachrichtungswechsel ...
... dann kein Bankdarlehen mehr, sondern normales BAföG (aber natürlich nur ab 1. Oktober). Es spielt keine Rolle, ob der Wechsel schon vor dem 1. Oktober stattgefunden hat.
So steht es auch ausdrücklich in dem uns vorliegenden Einführungsrundschreiben des Bundesministeriums. Zitat:
"Auf den Zeitpunkt des Fachrichtungswechsels oder Ausbildungsabbruchs selbst kommt es nicht an. Die Neuregelung gilt auch für diejenigen, die die Fachrichtung bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung gewechselt oder die Ausbildung vorher abgebrochen haben. Es wird aber nur das in "Normalförderung" umgewandelt, was nach Inkrafttreten der Neuregelung noch als Förderung ausbezahlt wird."
44. Oli (Studis Online) kommentierte am 20.10.2010 um 11:34:41 Uhr
Zum Schüler-BAföG
Wer grundsätzlich BAföG bekommen kann (also auch, wenn er bei den Eltern wohnen würde), bekommt ab sofort tatsächlich auch den erhöhten Satz, wenn er nicht mehr bei den Eltern wohnt. In den Worten des Einführungsrundschreiben des Bundesministeriums:
"Förderungsberechtigten Schülerinnen/Schülern steht bei auswärtiger Unterbrin- gung künftig immer ohne weitere Voraussetzung der Bedarfssatz für auswärtige Unterbringung zu. Es bleibt jedoch dabei, dass Ausbildungsförderung für den Besuch der in § 2 Absatz 1 Nummer 1 BAföG bezeichneten Ausbildungsstätten gemäß § 2 Absatz 1a BAföG nur bei notwendiger auswärtiger Unterbringung geleistet wird."
45. Jantje kommentierte am 20.10.2010 um 12:54:38 Uhr
Fachrichtungswechsel
@christophiiii ich hab auf der Seite einen Kommentar hinterlassen und eine Antwort vom Team bekommen.
@Oli Das hört sich ja gut an, könntest du mir das Einführungsschreiben evtl. per Mail schicken?
46. Oli (Studis Online) kommentierte am 20.10.2010 um 12:58:21 Uhr
@Jantje
Ich bedauere, aber derartige Dokumente kann ich zur Zeit nicht weitergeben.
47. christophiiiii kommentierte am 20.10.2010 um 19:30:11 Uhr
Fachrichtungswechsel
Hey Oli, danke erstmal für dein Engagement in den letzten Tagen. Super Sache von dir! Geht dieses Einf+hrungsschreiben irgendwann auch an die Bafögämter raus und ist es bindend? hatte schon den Schreck meines Leben weg...
alsooo... der Zeitpunkt des Wechsels ist also gleich, entscheidend ist der BWZ. Alles was ab 1 Oktober ausbezahlt wurde nach erstmaligen Fachrichtungswechsel mit wichtigem Grund nach dem 2 Semester wird wieder als Darlehen und Zuschuss gewährt, korrekt?
suuuuper....endgültig asti...
versteh dann nicht wie die seite dieses bafögamtes neues bafög blaa sowas behaupten kann....^^ @jantje
48. Jantje kommentierte am 21.10.2010 um 15:38:14 Uhr
nochmal zum Wechsel
Ich hab gerade noch mal zur Absicherung mit der BAföG-Hotline des BMBF telefoniert, die auch noch mal bestätigt haben, dass der Zeitpunkt keine Rolle spielt. Danke für die Hilfe, ist gar nicht so einfach im Moment schon an die Infos zu kommen. Heute Abend dann auch bei mir Asti...
49. Bezahler kommentierte am 21.10.2010 um 18:03:06 Uhr
Warum Vorteile für Selbständige ?
Hallo Oli,
wo liegt denn im neuen Gesetz der Vorteil für Selbständige? Mir als Angestellter hilft auch der erhöhte Maximalsatz für die Sozialversicherungen : neu 12.100 zu alt 10.400 §21 (2) 1. Sicher, unter 3. Nichtarbeitnehmer ist die Freibetragsgrenze mit 20.900 zu 16.500 erheblich größer ausgefallen. Macht monatlich ja rund 366,67 Euro aus.
50. Oli (Studis Online) kommentierte am 21.10.2010 um 19:29:35 Uhr
@ Bezahler
Na eben drum: 3. Nichtarbeitnehmer = Selbständige.
51. Jantje kommentierte am 26.10.2010 um 11:52:28 Uhr
mal wieder der Fachrichtungswechsel
Hallo,
mein bafög-amt hatte gestern fortbildung und da wollte ich heute doch mal wissen wies jetzt weitergeht und ob ich den antrag neu stellen muss oder das automatisch läuft.
mein Sachbearbeiter sagt aber nu wieder, dass gilt nur für wechsel ab dem 1. oktober. von einem einführungsrundschreiben wusste er nichts.
wie kann ich den mann den nu überzeugen dass er mir bafög gibt, gibt es eine möglichkeit an was schriftliches zu kommen? und wenn ich den antrag neu stellen müsste, dann müsste das ja auch diese woche passieren.
jemand ne idee wie man am besten vorgehen sollte?
52. christophiiiii kommentierte am 26.10.2010 um 12:03:20 Uhr
wo gibts denn...
...nen verbindlichen Passus, dass dies auch für zurückliegende Fachwechsel gilt? ist das im Gesetz verbindlich irgendwo niedergeschrieben? Du sagtest ja im Einführungsschreiben steht das, aber das muss sich ja auch auf irgendwas beziehen? Ich mein nur damit man was fürs Amt in der Hand hat.
53. Oli (Studis Online) kommentierte am 26.10.2010 um 12:27:11 Uhr
Thema Fachrichtungswechsel
Geändert wurde im Gesetz § 17. In Absatz 3 steht dort, wann es Bankdarlehen gibt. Neu steht dort aber nun: "Nummer 2 [Erläuterung: Das ist der Passus, in dem Semester aus dem ersten Studienversuch mit den Semestern des aktuellen Studiums verrechnet werden und der dazu führte, dass man nach Fachrichtungswechsel am Ende eben nur noch ein Bankdarlehen erhalten konnte] gilt nicht, wenn der Auszubildende erstmalig aus wichtigem Grund oder aus unabweisbarem Grund die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt hat."
Und im § 66a, der regelt, was wann genau gültig wird, steht ausdrücklich im Absatz 2 "Ab dem 1. Oktober 2010 sind die §§ 11, 12 Absatz 1, 2 und 3, die §§ 13 und 13a, 17, 21 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5, Absatz 2 und 3, die §§ 23, 25, 29, 36 und 45 sowie die Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der ab dem ... [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] geltenden Fassung anzuwenden."
54. franschilein kommentierte am 26.10.2010 um 13:02:37 Uhr
wechsel
@Oli: ja, also ich les da nicht raus, dass das für alle Wechsel gilt...liegt aber auch daran, dass ich an dem Paragraphen-Deutsch scheitere...:-/
bist du dir wirklich sicher, dass das auch für Wechsel in der Vergangenheit gilt?
55. Jantje kommentierte am 27.10.2010 um 08:04:39 Uhr
Wechsel
Also, ich hab mir die Paragraphen mal genau angeguckt und versteh das so:
Ab Inkrafttreten gibt es nur noch den neuen Paragraph 17, in dem steht, bei erstmaligen Wechsel aus wichtigem Grund kein Darlehen, sondern normale Förderung.
Da der alte §17 damit erlischt, können die BAföG-Ämter uns alten Wechsler auch nicht nach dem alten Gesetzeinstufen, es muss auch für uns das neue gelten. Im neuen taucht auch nirgendwo eine Formulierung auf, die aussagt wann der Wechsle stattgefunden haben muss, die alte Regelung gibt es für Fachwechsel nicht mehr.
Ich habe jetzt ein Schreiben ans BAföG-Amt aufgesetzt, mit Verweis auf den neuen §17, den neuen §66a und das Zitat aus dem Einführungsrundschreiben und darum gebeten meinen Antrag dementsprechend neu zu bearbeiten. Außerdem habe ich noch geschrieben das ich den Antrag formlos neu stelle, falls das zur Berücksichtigung der neuen Gesetzelage notwendig sein sollte.
Hoffe damit bin ich auf der sicheren Seite. Geht heute per Einschreiben raus. Mal schauen was die sagen.
56. christophiiii kommentierte am 27.10.2010 um 09:55:45 Uhr
joah
Berichtest du was draus wird Jantje?
An dieser Stelle danke an Oli der uns mit soviel Infos füttert!
57. Jantje kommentierte am 27.10.2010 um 13:29:03 Uhr
unterschrieben!!!
Im Bundesgesetzblatt Nr. 52 ist heute das 23. BAföG-Änderungsgesetz veröffentlicht worden. Jetzt gilts also!
58. Jantje kommentierte am 03.11.2010 um 15:07:09 Uhr
Fachwechsel
So, jetzt ist es offiziell, das BAföG-Amt hat auf mein Schreiben von letzter Woche geantwortet und bestätigt, dass ich wieder Normalförderung bekomme, Bescheid und Geld wahrscheinlich Anfang Dezember und eine kleine Entschuldigung wegen der Missverständnisse gabs auch noch dazu.
59. christophiii kommentierte am 04.11.2010 um 08:34:21 Uhr
super
...das es bei dir geklappt hat! das freut mich doch zu hören. unsere bafög amt hat leider noch keine infos dazu. heißt abwarten bis zur nächsten dienstbesprechung oder so...^^
60. TinaWitt kommentierte am 05.01.2011 um 23:33:55 Uhr
Rückzahlungsänderung?
Weiß jemand ob der geänderte Beginn der Rückzahlungspflicht vom Bankdarlehen von 6 auf 18 Monate auch für Personen gelten, die bereits vor Änderung des Gesetzes den Vertrag abgeschlossen haben? Das Bankdarlehen läuft seit 04/2010 und noch bis 04/2011. Die Erhöhung ab Oktober habe ich bekommen.
61. Oli (Studis Online) kommentierte am 06.01.2011 um 12:18:00 Uhr
@TinaWitt
Nach allem, was ich weiss, gilt der spätere Rückzahlungsbeginn für alle, deren Rückzahlung noch nicht begonnen hat.
Hinweis (aus dem Einführungsrundschreiben des BMBF): "Auf die Tatsache, dass während der Karenzzeit die Zinsen weiterlaufen, aber gestundet werden, sowie auf die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens sind die Darlehensnehmer von der KfW im Rahmen des Kreditverhältnisses frühzeitig auf geeignete Weise hinzuweisen, um zahlungsfähige Darlehensnehmer nicht unbedacht zu höheren Zinszahlungen heranzuziehen."
62. TinaWitt kommentierte am 07.01.2011 um 20:58:35 Uhr
das...
klingt gut! Dankeschön für die Antwort!
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