Auswirkungen auf Kindergeld und BAföGWas das Steuervereinfachungsgesetz Studierenden bringt
Große Erleichterung: Keine Einkommensgrenze mehr beim Kindergeld ab 2012
Von den Vereinfachungen beim Kindergeld und der höheren Werbungskostenpauschale können auch Studierende profitieren
Bisher wurde das Kindergeld für ein Kalenderjahr ersatzlos gestrichen, wenn die entscheidende Grenze (zu deren Ermittlung siehe hier auch nur um ein Euro überschritten wurde (dieser sogenannte "Fallbeileffekt" war deswegen schon Gegenstand diverses Klagen, war aber bis zuletzt bestehen geblieben). Diese Problematik wie überhaupt die zum Teil ja nicht unaufwändige Prüfung der Einkommenshöhe der Kinder fällt ab 2012 weg. Zukünftig gibt es Kindergeld (oder den Freibetrag bei den Einkommenssteuern - das Finanzamt gewährt, was für den Steuerzahlenden günstiger ist) unabhängig von der Höhe des Einkommens – jedenfalls solange noch keine Berufsausbildung/Studium abgeschlossen wurde (andernfalls kann es immer noch Kindergeld geben; Details siehe im Kindergeld-Artikel).
Schon dieses Jahr: Höhere Werbungskostenpauschale
Die Erhöhung der Werbungskostenpauschale von bisher 920 auf nunmehr 1000 Euro gilt schon für 2011. Für normale ArbeitnehmerInnen, die davon profitieren, soll diese so umgesetzt werden, dass die Erhöhung komplett beim Dezember-Lohn zum Tragen kommt.
Für Studierende spielt das meist keine Rolle, da der Verdienst in der Regel gar nicht so hoch ist, dass Steuern gezahlt werden müssten und nur dann wirkt sich die Werbungskostenpauschale direkt auf den ausgezahlten Lohn aus. Trotzdem kann es Auswirkungen geben: Zum einen beim Kindergeld, bei dem man nun entsprechend 80 Euro mehr im Gesamtjahr verdienen kann, ohne dass es gestrichen wird (der schon erwähnte Fallbeileffekt, der nur noch dieses Jahr relevant sein wird). Zum anderen beim BAföG, sofern man bisher schon Abzüge wegen höherem eigenen Einkommens hatte.
Zukünftig 6,67 Euro mehr Verdienst pro Monat (aus abhängiger Beschäftigung) ohne BAföG-Kürzung möglich
Die Auswirkung ist zwar gering, aber zukünftig kann man immerhin 80 Euro pro 12 Monate Bewilligungszeitraum (BWZ) mehr verdienen. Die Details sind aber leider etwas komplizierter. Für bereits abgelaufene Bewilligungszeiträume (die also bspw. im August 2011 oder früher endeten) gibt es normalerweise (Ausnahme siehe weiter unten) keine Korrektur mehr, da das Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes nach Ende des entsprechenden Bewilligungszeitraums stattfinden wird.
Alle BAföG-Bezieher, deren Bewilligungszeitraum bis Ende Oktober 2011 oder später läuft, können in jedem Fall von der erhöhten Werbungskostenpauschale profitieren, sofern sie über 4800 Euro in 12 Monaten BWZ verdienen. Wobei die Erhöhung der Werbungskostenpauschale natürlich nur anteilig für Monate in 2011 gilt. Ginge es um einen BWZ von November 2010 bis Oktober 2011, so wären zehn Monate in 2011 betroffen, es könnten also 80 Euro/12 * 10 = 66,67 Euro ohne BAföG-Abzug mehr verdient werden.
Aber Vorsicht: Wer mehr als einen 400 €-Job hat, bei dem setzt auch als Studierender die Rentenversicherungspflicht ein und damit wären dann gleich wieder mind. 20 €/Monat weg. Wer sowieso schon über der Grenze lag, kann sich aber eben freuen, dass vom BAföG weniger gekürzt wird.
Wie es Bescheiden ergeht, die im September auslaufen, hängt noch davon ab, wann das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und somit Inkrafttreten wird. Klappt es noch im September, gilt auch für sie die neue Regelung, klappt es erst im Oktober dann leider nicht. Wir werden dies hier ergänzen, sobald das feststeht.
Für die Fälle, in denen bei bereits ausgelaufene BWZ nach Inkrafttreten des Gesetzes doch nochmals entschieden werden muss (denkbar z.B. bei Aktualisierungsanträgen) wird dagegen in jedem Fall auch die erhöhte Werbungskostenpauschale angerechnet.