In KürzeBAföG-Online-Antrag nun auch in Hessen
Dass Hessen das erste Bundesland wäre, in dem BAföG online beantragt werden kann, wie auch die Pressemitteilung des zuständigen hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst suggeriert, ist zwar nicht richtig. Diese Leistung kann sich Bayern zugute halten. Allerdings ist die Umsetzung in Hessen noch weitergehend als (bisher) in Bayern: Die Daten der Online-Anträge können von den Ämter direkt verwendet werden und mit der zugeteilten Tele-Nummer kann dann jederzeit der Bearbeitungsstand abgefragt werden. Zusätzlich klappt das in Hessen auch gleich beim Schüler- und Meister-BAföG (das gibt's Bayern zwar inzwischen auch schon, aber technisch getrennt – siehe hier).
Hessen hat die Gelegenheit genutzt und die veraltete Software für die BAföG-Bearbeitung komplett ausgetauscht. Da die nun eingesetzte bereits u.a. in Bayern eingesetzt wird, hält sich das Risiko der Umstellung in vertretbaren Grenzen. Die Software ist im Hintergrund bereits seit einiger Zeit im Einsatz und das offenbar ohne größere Probleme.
Es besteht also Hoffnung, dass die Bearbeitung in Hessen schneller vonstatten geht (vgl. auch unseren Artikel Wie es zu BAföG-Engpässen kommen kann, in dem wir geschaut haben, wie es um die BAföG-Bearbeitung in einigen Bundesländern steht und stehen wird). Die in manchen Medien verkürzte Darstellung, dass im Online-Verfahren bis zu einer Auszahlung maximal 14 Tage vergehen werden, ist trotzdem – leider – zu schön um wahr zu sein. Die genaue Formulierung in der Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums lautet nämlich "Während bisher zwischen der Feststellung der Förderfähigkeit und der Auszahlung der Förderung bis zu sechs Wochen vergehen konnten, dauert dies in dem neuen Verfahren maximal zwei Wochen."
Das entscheidende Problem ist aber bei den meisten Anträgen der Zeitraum, der gebraucht wird, um festzustellen, ob eine Förderfähigkeit vorliegt. Der wird zwar durch das Online-Verfahren hoffentlich auch ein wenig verkürzt, lässt sich aber kaum pauschal festlegen. Denn: Auch bei einem Online-Antrag sind ja diverse Angaben durch Belege nachzuweisen und wenn man diese beizulegen vergisst, muss das Amt erst mal nachfragen. Und selbst bei vollständigen Anträgen muss eben alles erst einmal geprüft werden, bevor eine Entscheidung über die Förderfähigkeit getroffen wird. Je nach dem, wie kompliziert der Fall ist, kann das auch unterschiedlich lange dauern. Sind die Würfel aber schließlich gefallen, wird es nun mit der Auszahlung schneller gehen, weil Hessen ab sofort nicht nur am Monatsende BAföG auszahlen kann, sondern bei Erstauszahlung oder Nachzahlungen auch zur Monatsmitte.
Wichtig: Trotzdem muss der Antrag noch ausgedruckt und unterschrieben beim Amt eingereicht werden!
Ein Wermutstropfen bleibt: Auch wenn man den Antrag online stellen kann und er elektronisch beim Amt eingeht, so zählt trotzdem erst der Zeitpunkt als Antragseingang, in dem die ausgedruckte und unterschriebene Version beim Amt eingeht. Ohne Unterschrift geht nach wie vor nichts und aus formalen Gründen muss dabei auch der komplette Antrag dabei sein, es reicht kein Verweis auf die elektronische Version.
Es sollte also niemand dem Trugschluss erliegen, man könne bspw. durch Online-Antragstellung am 31.10.2012 um 23.59 Uhr noch den BAföG-Anspruch für den Oktober retten. Das geht nicht. Nur ein unterschriebener Antrag zählt!
Dass eine "reine" Online-Stellung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, sollte trotzdem niemanden davon abhalten, den Online-Service nicht zu nutzen. Denn das Online-Tool prüft gleich, ob alle relevanten Felder des Antrages ausgefüllt sind und weist darauf hin, welche weiteren Unterlagen abzugeben sind, z.B. entsprechende Nachweise über das Einkommen der Eltern. Schon allein deswegen wird ein reiner Online-Antrag noch auf sich warten lassen.
Probleme mit dem Datenschutz? Überzogene Kosten?
Der AStA der Hochschule Darmstadt hatte am Tag der Bekanntmachung des Online-Services in Hessen von der Nutzung desselben in einer Pressemitteilung gewarnt. U.a. wurde das Fehlen einer Datenschutzerklärung bemängelt. Das ist in der Tat unschön.
Die weiter vom AStA gemachten Vermutungen sind allerdings nach Rückfrage beim Ministerium und dem Hersteller (Data Group) zu entkräften. Demnach sind die Antragsdaten dem Ministerium nicht zugänglich. Sie werden laut Hersteller in einer eigenen, sicheren Datenbank vorgehalten bis sie vom zuständigen Amt abgerufen werden. In jedem Fall werden sie unabhängig vom Abruf 2x im Jahr aus dieser Online-Antragsdatenbank vollständig gelöscht. Der Datenschutzbeauftragte des Landes war im Verfahren von Anfang an involviert. Die vom Ministerium genannten Kosten von 1,2 Millionen beziehen sich nicht auf den Online-Antrag allein, sondern auf die Erneuerung der gesamten Software in allen Ämtern, BAföG-Online war nur ein geringer Teil der Gesamtsumme.