Jahresausblick 2013Was sich für Studierende in Gelddingen ändert
Das Geld bleibt bei Studierenden knapp, auch mangels BAföG-Anpassung.
Zusammengestellt von Oliver Iost, mit Dank an Nicola Pridik für unterstützende Recherche
Die Ausführungen haben den Stand wie oben rechts ausgewiesen (die Erstfassung war am 17.12.2012 veröffentlicht worden). Ergänzungen / Korrekturen? Bitte per Mailformular melden!
Wer diesen Artikel in späteren Monaten (oder gar Jahren) liest, kann über die angegebenen Detailartikel in der Regel erfahren, wie es inzwischen steht (so es um Planungen ging bzw. der Ausgang von Dingen wie Landtagswahlen abhing oder es zwischenzeitlich weitere Änderungen gab).
Die wichtigsten Änderungen (nicht nur) für Studierende im Steuer- und Sozialrecht
Beschlossen: Rundfunkbeitrag statt Rundfunkgebühren
Ab 2013 ist die GEZ Geschichte – aber zahlen müssen formal sogar mehr als bisher. Denn ab 2013 sind auch diejenigen, die gar keinen Fernseher, Radio und nicht einmal Handy oder Computer besitzen, zahlungspflichtig. Die bisherigen Rundfunkgebühren werden durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. In einigen Konstellationen ist das für Studierende trotzdem von Vorteil, denn bspw. in WGs muss zukünftig nur noch ein Beitrag gezahlt werden (bisher hätte im Grunde jeder einzeln zahlen müssen, so sie/er gebührenpflichtig war).
Die Befreiungsregelungen bleiben fast dieselben, sie sind sogar ein wenig freundlicher als bisher: die Befreiung kann bis zu zwei Monate nach Zugang des BAföG-Bescheids beantragt werden und gilt dann rückwirkend ab Beginn des BAföG-Bewilligungszeitraums. Wird sie noch später beantragt, ist sie aber immer erst im dem Antrag folgenden Monat gültig.
Beschlossen: Erhöhung der Grenze für Minijobs auf 450 Euro, für Midijobs auf 850 Euro – auch für Familienversicherung relevant!
Was bisher der 400 Euro-Job war, nennt sich zukünftig 450 Euro-Job, denn die Grenze, bis zur der nach den Bedingungen eines Minijobs verdient werden kann, steigt ab 1.1.2013 entsprechend an. Dadurch erhöht sich auch die Grenze für Midijobs auf 850 Euro. Da die Möglichkeit, familienversichert zu bleiben, bei Beschäftigung durch Minijobs an die entsprechende Grenze geknüpft ist, kann zukünftig 50 Euro mehr verdient werden, ohne dass der Anspruch auf Familienversicherung wegfallen würde (bei anderweitigen Beschäftigungen gilt aber weiter eine niedrigere Grenze!). Wer BAföG bezieht und dauerhaft über 406 Euro/Monat verdient, muss aber beim BAföG Abstriche in Kauf nehmen. Von daher ist eine Aufstockung in der Regel nicht sinnvoll. Weiterhin ist zu beachten, dass bei neuen Minijobs eine Rentenversicherungspflicht besteht. Nur auf eigenen Antrag kann man von dieser befreit werden.
Beschlossen: Teilerlassmöglichkeit auf Grund guter Leistung / schnellen Studiums bei BAföG-Rückzahlung fällt bei Abschluss des Studiums 2013 oder später weg
Schon vor einiger Zeit beschlossen (23. BAföG-Änderungsgesetz 2010), 2013 dann wirklich relevant: Wer sein Studium 2012 noch nicht beendet hat, kann nicht mehr vom Teilerlass für schnelles bzw. gutes Studium profitieren.
Beschlossen: Ausweitung des KfW-Studienkredits u.a. auf Ältere, Teilzeit- und Zweitstudium
Ab April 2013 können deutlich mehr Studierende den KfW-Kredit erfolgreich beantragen. Die Altersgrenze (bezogen auf den Studienbeginn) steigt um 10 (!) Jahre auf 44 (für alle, die 35 oder älter sind, ist lediglich die Bezugsdauer etwas eingeschränkt). Dazu ist der KfW-Studienkredit ab dann auch bei einem Teilzeit- oder Zweitstudium zugänglich. Beschränkt bleibt die Gesamtkredithöhe, die man als Einzelner in Anspruch nehmen kann. Wobei man nach Abzahlung offenbar auch erneut einen Kredit erhalten könnte.
Beschlossen: Praxisgebühr fällt ab 01.01.2013 weg
Nachdem die Krankenkassen in den letzten Jahren offenbar Rückstellungen in Milliardenhöhe anlegen konnten, die Praxisgebühr sowieso umstritten und verwaltungsaufwändig (vor allem auch für die Arztpraxen) war, wurde ihre Abschaffung zum 01.01.2013 im Dezember 2012 unter Dach und Fach gebracht.
Beschlossen: Beitragssatz für die Pflegeversicherung steigt um 0,1% auf 2,05%
Die Lebenserwartung steigt und damit auch der Bedarf an Pflegeleistungen. Das schlägt sich auf die Pflegeversicherung nieder, deren Beitrag um 0,1% steigt. Relevant ist das nur, wenn man nicht mehr über die Eltern versicht sein kann (Familienversicherung). Ist man gesetzlich als Student krankenversichert, mach die Erhöhung 60 Cent im Monat aus.
Fast beschlossen: Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrag
Auf einen Verdienst, der übers Jahr gerechnet den BAföG-Höchstsatz nur wenig überschreitet, müssen in der Regel keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Denn damit liegt man (in jedem Fall zusammen mit der Werbungskostenpauschale von 1000 €/Jahr, die man von Einkommen aus abhängiger Beschäftigung vorab abziehen kann) unter dem steuerlichen Grundfreibetrag. Dieser wird regelmäßig angepasst und soll für 2013 auf 8.130 Euro steigen, 2014 auf 8.354 Euro (2012 lag er bei 8.004 Euro).
Formal ist die Änderung zwar noch nicht beschlossen, da der Bundestag dem Gesetz in seiner letzten Sitzung des Jahres 2012 am 14.12. nicht mehr zustimmen konnte – die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat war nicht mehr fristgerecht eingegangen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird der Bundestag das aber Anfang 2013 nachholen, die Regelung rückwirkend in Kraft treten können.
Studiengebühren: Allgemeine bald komplett abgeschafft?
2005 hatte das Bundesverfassungsgericht den Weg zu allgemeinen Studiengebühren in einzelnen Bundesländern freigemacht, in dem es die Regelung im damals noch existierenden Hochschulrahmengesetz als verfassungswidrig aufgehoben hatte. Sieben CDU- bzw. CSU-geführte Bundesländern führten in der Folge allgemeine Studiengebühren ein. Mit den ersten Regierungswechseln wurde dies wieder rückgängig gemacht. Inzwischen gibt es allgemeine Studiengebühren nur noch in Niedersachsen und Bayern. In beiden Ländern finden 2013 Landtagswahlen statt, in Bayern wahrscheinlich noch vorher ein Volksbegehren gegen Studiengebühren. Je nach Ausgang dieser Abstimmungen könnten allgemeine Studiengebühren in Deutschland wieder abgeschafft sein. Gebührenfrei ist das Studium deswegen trotzdem nicht: Einige Bundesländer erheben Verwaltungskostenbeiträge, es gibt vereinzelt Langzeitstudiengebühren oder Gebühren für ein "Seniorenstudium". In Bayern wird es selbst im Falle des Erfolgs des Volksbegehrens weiter Studiengebühren (in Höhe von teilweise über 2000 €/Semester) für berufsbegleitende Bachelor-Studiengänge geben. Und fast überall ist es mehr oder weniger normal, für weiterbildende Master teilweise sehr hohe Gebühren zu verlangen.
Weiteres, was auch (zukünftige) Studierende betreffen kann
Was wir schon aufgeführt haben, sollten die wesentlichen Änderungen sein, die eine relevante Zahl von Studierenden betreffen und auch etwas spezifischer auf Studierende zielen. Einige weitere Dinge, die nicht speziell Studierende betreffen, aber für die jeweiligen Betroffenen eben doch sehr relevant sein können, führen wir hier noch auf. Auch einige Dinge, die Studierende gar nicht betreffen können, aber Studieninteressierte, führen wir hier auf. Zwangsläufig wird hier auch einiges fehlen – es tut sich einfach zu viel. Falls wir entscheidendes vergessen haben sollten, sind wir über Hinweise dankbar.
Beschlossen (schon ab 21.12.2012): Unisex-Versicherungstarife
Bisher floss das Geschlecht in die Höhe der Versicherungsprämie mit ein, ab 21.12.2012 ist das nicht mehr erlaubt. Dadurch ändern sich die Tarife. Bei privater Kranken-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten Frauen zukünftig weniger zahlen (Männer entsprechend mehr), bei Kfz- und Risiko-Lebensversicherungen dagegen mehr (Männer weniger). Wer also sowieso demnächst aktiv werden wollte, sollte abhängig vom eigenen Geschlecht schnell handeln – oder noch warten. Trotzdem sollte man sich aber auch nicht von der Aussicht auf steigende Prämien unter Druck setzen lassen – eine Versicherung bedeutet eben auch regelmäßige Kosten und die muss man auch schultern können.
Beschlossen: Höherer Selbstbehalt der Eltern (Unterhaltsrecht)
Unterhalt ist leider eine komplizierte Sache, Angaben wie die Werte aus der "Düsseldorfer Tabelle" sind zunächst einmal nur Anhaltspunkte, von denen im individuellen Fall abgewichen werden kann. Relevant ist aber in jedem Fall, dass ab 01.01.2013 ein Elternteil eines volljährigen Studierenden in der Regel 1.200 € (statt bisher 1.150 €) Selbsbehalt geltend machen kann, d.h. dass wahrscheinlich erst bei einem bereinigten Nettoeinkommen von über 1.200 € Unterhalt überhaupt in Betracht kommen kann.
Beschlossen: Briefporto steigt
Studierende nutzen wohl nur noch selten die klassische Briefpost. Für die Fälle, wo das doch nötig ist, sollte aber der Hinweis nicht fehlen, dass das Porto insbesondere für den klassischen Brief steigt: von bisher 55 auf zukünftig 58 Cent. Und zwar mit Beginn des Jahres 2013! Ebenfalls eine Portoerhöhung gibt es für den sogenannte Maxibrief (bis 1 kg, bis 35,3*25*5 cm) der zukünftig 2,40 € statt 2,20 € kostet. Der Versand anderer Briefformate bzw. Postkarten im Inland bleibt preislich unverändert.
Beschlossen: Beitragssatz für die Rentenversicherung sinkt um 0,7% auf 18,9%
Betroffen hiervon sind zwar auch Studierende, die regelmäßig über 450 Euro / Monat verdienen und daher auch in die Rentenversicherung einzahlen müssen. Aber die Auswirkung ist verhältnismäßig klein. Bei einem Brutto-Verdienst von 850 Euro/Monat geht es um gerade um 2,97 Euro, die man ab 2012 durch diese Änderung mehr an monatlichem Nettolohn erhalten wird.
Beschlossen: Freigabe des Fernbusverkehrs in Deutschland
Für Studierende, die ohne Auto günstig in Deutschland reisen wollen oder auch für "Heimfahrten" gibt es bald eine Alternative zur Bahn: Bisher waren Fernbuslinien innerhalb Deutschlands stark reglementiert, so dass es faktisch nur sehr wenige solche Linien gab (einzige Ausnahme war der Verkehr von und nach Berlin). Zum 01.01.2013 fallen die entscheidenden Regelungen weg. Erwartet wird, dass es gerade in der Anfangszeit zu einem Preiskampf mit sehr günstigen Fahrpreisen kommen wird. Wer also die nötige Zeit mitbringt, wird viele Ziele per Fernbus günstiger als bisher mit Bahn erreichen können. Wir wollen keinen Anbieter besonders hervorheben – schaut einfach im Internet, wer für Eure Start-Ziel-Wünsche Angebote macht.
Geplant: Erhöhung von Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale
Noch nicht beschlossen, aber wahrscheinlich dann für ganz 2013 gültig sollen die Übungsleiterpauschale auf 2400 Euro (bisher: 2100 Euro) und die Ehrenamtspauschale auf 720 Euro (bisher: 500 Euro) erhöht werden. Interessant ist das vor allem beim BAföG, da diese Einkünfte nicht als Einkommen im Sinne des BAföGs angerechnet werden.
Was wohl nicht kommt: BAföG-Erhöhung
Eigentlich wäre schon 2012 eine BAföG-Anpassung nötig gewesen (d.h. steigende Freibeträge, höhere Bedarfssätze) und auch so manches Gesetzdetail könnte ebenfalls verbessert werden. Von einem grundlegenden Umbau ganz zu schweigen. Da aber Bund und Länder letztlich nicht willens waren, Geld in die Hand zu nehmen, konnten sie sich nicht auf Anpassungen oder Änderungen einigen und es bleibt alles beim Alten. 2013 wäre eine Erhöhung zwar noch dringlicher als 2012 – aber ist leider unwahrscheinlich: Vor den Bundestagswahlen wird kaum eine Einigung möglich sein und danach ist die Zeit zu knapp, als dass sich noch 2013 etwas auswirken könnte.