BAföGVermögen verschwiegen: Straftat oder doch "nur" Ordnungswidrigkeit?
Professor Bohnert hatte in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) 50/2003 argumentiert, dass Falschangaben im BAföG-Antrag durch §58 BAföG i.a. nur als Ordnungswidrigkeit anzusehen sind. Andererseits hat bspw. Dr. Peter König in den Juristischen Arbeitsblättern 06/2004 die Meinung vertreten, dass diese Ansicht abzulehnen ist.
Nun gibt es in juristischen Streitfragen oft mehrere "Lager" - eine Klärung, welche Meinung "richtig" ist, ergibt sich oft erst durch ein Musterverfahren, dass bis zur höchsten Instanz durchgefochten wird.
Dabei ist für den Kläger das Risiko nicht gering: Verliert er abschließend, muss er die Kosten für das gesamte Verfahren tragen - zusätzlich zur Strafe. Ist eine Frage von allgemeinem Interesse, findet sich daher meist eine Organisation, die ein Musterverfahren finanziell unterstützt.
In Sachen BAföG-Datenabgleich wird in der Öffentlichkeit bisher jedoch meist der Eindruck vermittelt, dass es sich sowieso nur um betrügerische Studierende handelt. Die konkreten Schicksale werden nicht betrachtet, die summarische Auflistung, wieviel Geld die "bösen Studenten" den Staat gekostet haben, scheint den verfolgenden Behörden Recht zu geben.
In Bayern haben sich Studierende in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bemüht, die Betroffenen zu vernetzen. Von diesem Kreis werden auch die Webseiten www.bafoeg-datenabgleich.de gepflegt.
Zu einer Art "Musterfall" hat sich das Verfahren entwickelt, dass auf bafoeg-datenabgleich.de dokumentiert ist. Dabei wurde bereits die 2. Instanz abgeschlossen - nun könnte die Berufung vor einer höheren Instanz sogar direkt zum BGH führen. Der Angeklagte ist bereit, das Verfahren weiter zu führen und hat mit Prof. Bohnert Kontakt aufgenommen, der ein Gutachten ausarbeiten soll. Im Sinne des Artikels von Prof. Bohnert in der NJW soll erreicht werden, dass Datenabgleichsfälle grundsätzlich als Ordnungswidrigkeiten (OWI) und nicht als Straftaten behandelt werden müssen.
Nun gibt es in juristischen Streitfragen oft mehrere "Lager" - eine Klärung, welche Meinung "richtig" ist, ergibt sich oft erst durch ein Musterverfahren, dass bis zur höchsten Instanz durchgefochten wird.
Dabei ist für den Kläger das Risiko nicht gering: Verliert er abschließend, muss er die Kosten für das gesamte Verfahren tragen - zusätzlich zur Strafe. Ist eine Frage von allgemeinem Interesse, findet sich daher meist eine Organisation, die ein Musterverfahren finanziell unterstützt.
In Sachen BAföG-Datenabgleich wird in der Öffentlichkeit bisher jedoch meist der Eindruck vermittelt, dass es sich sowieso nur um betrügerische Studierende handelt. Die konkreten Schicksale werden nicht betrachtet, die summarische Auflistung, wieviel Geld die "bösen Studenten" den Staat gekostet haben, scheint den verfolgenden Behörden Recht zu geben.
In Bayern haben sich Studierende in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bemüht, die Betroffenen zu vernetzen. Von diesem Kreis werden auch die Webseiten www.bafoeg-datenabgleich.de gepflegt.
Zu einer Art "Musterfall" hat sich das Verfahren entwickelt, dass auf bafoeg-datenabgleich.de dokumentiert ist. Dabei wurde bereits die 2. Instanz abgeschlossen - nun könnte die Berufung vor einer höheren Instanz sogar direkt zum BGH führen. Der Angeklagte ist bereit, das Verfahren weiter zu führen und hat mit Prof. Bohnert Kontakt aufgenommen, der ein Gutachten ausarbeiten soll. Im Sinne des Artikels von Prof. Bohnert in der NJW soll erreicht werden, dass Datenabgleichsfälle grundsätzlich als Ordnungswidrigkeiten (OWI) und nicht als Straftaten behandelt werden müssen.
Damit das Verfahren weitergeht: Spenden erbeten Da von einer Klärung der Situation alle profitieren würden, wäre eine Beteiligung an den Kosten des Verfahrens zu begrüßen. Wer diese Bemühungen unterstützen will, kann sich mit einer Spende auf sein Konto beteiligen. Inzwischen sind fürs erste ausreichend Spenden eingegangen. Ein Dank allen, die sich beteiligt haben! Jürgen ist für Fragen per Email erreichbar: juergen_ulle [ät] web.de (bitte die Adresse per Hand eingeben, damit Jürgen nicht mit Spam überschüttet wird, ist die Mailadresse hier "verfremdet"). Ansonsten kann man sich über den Stand des Verfahrens bei www.bafoeg-datenabgleich.de informieren. |
- Hintergrund
- Infos zum BAföG-Datenabgleich bei uns
- Argumentation für eine strafrechtliche Verfolgung (ja-aktuell.de)