Jahresausblick 2014Was sich für Studierende in Gelddingen ändert
Diesmal sind es eher Kleinigkeiten, die schon feststehen. Die großen Dinge – wie eine dringend nötige BAföG-Erhöhung – sind noch offen.
Zusammengestellt von Oliver Iost
Die ursprüngliche Fassung dieses Artikels haben wir am 20.12.2013 veröffentlicht. Nachträglich ergänzt haben wir noch die Erhöhung der Einkommensgrenze in der Familienversicherung (wenn kein 450 Euro-Job) und die geplante, geringfügige Erhöhung des Kindergeldes. die Wer diesen Artikel in späteren Monaten (oder gar Jahren) liest, kann über die angegebenen Detailartikel in der Regel erfahren, wie es inzwischen steht (so es um Planungen ging bzw. der Ausgang von Dingen wie Landtagswahlen abhing oder es zwischenzeitlich weitere Änderungen gab).
Studiengebühren: Allgemeine bald komplett abgeschafft
Nur noch Niedersachsen erhebt aktuell allgemeine Studiengebühren. Aber die Abschaffung ist bereits beschlossen: Am 10.12.2013 hat der Landtag dies mit der Mehrheit von SPD und Grünen abgenickt – leider erst zum Wintersemester 2014/2015, in dem dann erstmals keine allgemeinen Studiengebühren mehr anfallen werden.
Es bleibt in Niedersachsen allerdings – wie in einigen anderen Bundesländern – bei Langzeitstudiengebühren. Und auch diverse andere Studiengebühren (für Senioren, Zweitstudierende oder berufsbegleitende oder weiterbildende Studiengänge) wird es weiter geben. Gerade bei letzteren (berufsbegleitend/weiterbildend) steht zu befürchten, dass die Gebühren eher zunehmen werden.
Unklar: Erhöhungen beim BAföG?
Die letzte BAföG-Anpassung gab es 2010, es wäre also wieder dringend Zeit. Die große Koalition hatte eine Erhöhung im ersten bekannt geworden Entwurf des Koalitionsvertrages noch drin stehen – um das kurz vor Ende noch zu streichen. Keine Erwähnung heißt zwar nicht, dass nichts passieren wird. Näheres siehe Viel Streit und wenig Geld: Rätselraten um BAföG-Reform.
Nachtrag am 27.05.2014: Offenbar soll eine BAföG-Erhöhung erst 2016 kommen ...
Diverses, was nicht nur Studierende angeht
Geplant: Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages
DER SPIEGEL meldeten im im Heft 52/2013, dass die Bundesregierung eine Anhebung des Kindergeldes um 2 Euro pro Kind und Monat plane. Das Gesetzgebungsverfahren solle bis Mitte 2014 abgeschlossen werden, die Erhöhung rückwirkend ab 1. Januar 2014 gelten. Die Auszahlung für die bis dahin bereits vergangenen Monate würde dann nachträglich erfolgen.
Gleichzeitig würde der Kinderfreibetrag (relevant für Eltern mit höherem Einkommen) um 72 Euro im Jahr steigen (ebenfalls rückwirkend für das ganze Kalenderjahr 2014).
Individuell: Möglicherweise Erhöhungen bei Strom, Gas, Versicherungen
Abhängig vom eigenen Versorger (insbesondere Strom und Gas) oder der Versicherung (bspw. KfZ-Versicherung) kann der Jahreswechsel Anlass einer Preiserhöhung sein. Ist das der Fall, hat man in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Das man natürlich nur dann nutzen sollte, wenn man eine günstigeres Angebot vorliegen hat. Aber auch wenn der Preis unverändert bleibt, kann der Jahreswechsel Anlass sein, zu überprüfen, ob man vielleicht wechseln sollte. Dabei sollte man natürlich nicht zwangsläufig das erst einmal günstigste Angebot wählen, sondern auch darauf achten, ob dann auch die Leistungen (gerade bei Versicherungen) wirklich vergleichbar sind bzw. den eigenen Ansprüchen genügen. Bei Strom kann auch ein Aspekt wie Ökostrom relevant sein (worauf man bei Ökostrom achten sollte, zeigt eine ausführliche Studie von Robin Wood). Verträge mit langer Laufzeit und/oder Vor sind eher ungünstig (gerade für Studierende), auch deswegen, weil es in der Vergangenheit einige Billig-Anbieter gab, die pleite gegangen sind – und dann war das vorausgezahlte Geld weg und aus der Ersparnis wurde das Gegenteil.
Und wenn man schon dabei ist: Auch beim Girokonto kann man evt. sparen (keine Gebühren!) bzw. höhere Zinsen erzielen. Ein Vergleich lohnt (mit oder ohne Kreditkarte – je nach Bedarf bitte einstellen)!
Beschlossen: Erhöhung des Portos für einen Standardbrief von 58 auf 60 Cent
Ab 1. Januar steigt erneut das Briefporto: Auf dann 60 Cent. Die letzte Erhöhung gab es Anfang 2013, davor war der Preis allerdings viele Jahre stabil geblieben.
Darüber hinaus steigt bei Inlandssendungen der Preis für ein Einschreiben um zehn Cent bzw. beim Einwurf-Einschreiben um 20 Cent. Preiserhöhungen gibt es auch bei einigen (eher speziellen) Auslandssendungen.
Beschlossen: Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrag
Auf einen Verdienst, der übers Jahr gerechnet den BAföG-Höchstsatz nur wenig überschreitet, müssen in der Regel keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Denn damit liegt man (in jedem Fall zusammen mit der Werbungskostenpauschale von 1000 €/Jahr, die man von Einkommen aus abhängiger Beschäftigung vorab abziehen kann) unter dem steuerlichen Grundfreibetrag. Dieser wird regelmäßig angepasst und steigt 2014 auf 8.354 Euro (2013: 8.130; 2012: 8.004 Euro).
Beschlossen: Höhere Einkommensgrenze in der Familienversicherung (bei gesetzlicher Krankenversicherung)
Wer Einkommen auf andere Art als durch geringfügige Beschäftigung erzielt (z.B. durch Selbständigkeit!), der kann nur dann als StudentIn unter (i.d.R.) 25 Jahren in der Familienversicherung (also über die Eltern versichert) bleiben, wenn das Einkommen 395 Euro monatlich nicht übersteigt. 2013 lag diese Grenze noch bei 385 Euro.
Beschlossen: Höhere Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze wird in der Regel jährlich festgesetzt abhängig von der Verdienstentwicklung der abhängigen Erwerbstätigen. Auf die normale studentische KV hat das keine Auswirkung, da deren Höhe vom BAföG-Satz abhängt (und der wurde ja nicht verändert). Wichtig ist die Beitragsbemessungsgrenze für diejenigen, die als Angestellte in die private KV wechseln wollen und dafür ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 2014 dann 4050 Euro benötigen (2013: 3937,50 Euro). Relevant ist sie aber auch für alle, die in der gesetzlichen bleiben und über der bisherigen Bemessungsgrenze verdienen: Für die steigt der Betrag dann schlagartig.
Für Studierende, die gesetzlich versichert sind, gibt es in einem Fall eine relevante Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr als 14 Fachsemester aufweist bzw. das 30. Lebensjahr vollendet hat, kann (bis auf wenige Ausnahmen) nicht mehr zum günstigen Studententarif der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Hier wird 2014 dann auf Basis eines Einkommens von 921,67 Euro gerechnet (auch bei weniger Verdienst gilt das leider). Für eine Übergangszeit von 6 Monaten wird mit einem ermäßigten Beitragssatz von 10,85% (der auch gilt, wenn man die genannte Einkommensgrenze überschreitet) gerechnet. Der monatliche Betrag des Examenstarifs für die KV liegt also ab 2014 bei genau 100 Euro. Danach liegt man bei 137,33 Euro (ohne Krankengeldanspruch – die genannte Bemessungsgrenze, aber nun mit 14,9% Beitragssatz).
Beschlossen: ALG-II-Regelsatz steigt
Für Studierende an und für sich irrelevant (da ALG II im Grunde für Studierende ausgeschlossen ist), aber direkt danach oder auch bei Unterbrechung/Abbruch des Studiums dann doch relevant. Ebenso kann es für Kinder von Studierenden ALG II geben, wenn beide leibliche Elternteile weder ausreichend Einkommen noch Vermögen haben. Der ALG-II-Regelsatz für Alleinstehende steigt um neun auf 391 Euro, bei einer Bedarfsgemeinschaft aus zwei Erwachsenen erhält jeder zukünftig 353 Euro (plus acht Euro). Der Satz für Kinder steigt abhängig vom Alter um fünf bis sieben Euro.
Beschlossen: IBAN ersetzt endgültig ab 01. Februar 2014 Kontonummer und BLZ
Der Vollständigkeit sei auch dies erwähnt, denn das bedeutet ebenfalls eine Änderung in Gelddingen, selbst wenn es keine direkte finanzielle Auswirkung für den Einzelnen gibt – jedenfalls bei Überweisungen im Inland. Durch damit einhergehende neue Vorschriften kann es Vorteile geben: Es besteht nun für die Banken die Pflicht, eine Überweisung innerhalb eines Werktages auszuführen und zwar so, dass zwischen Abbuchung und Eingang keine zeitliche Differenz besteht. Ansonsten bringt die Umstellung insbesondere grenzüberschreitend (innerhalb der EU und Europas) Vorteile, vor allem wird es in der Regel kostengünstiger.
Einen (normalerweise kleinen) Nachteil gibt es: Zukünftig ist nur noch die IBAN relevant, der angegebene Name spielt keine wirkliche Rolle mehr. Vertut man sich also bei der Nummer, ist das Geld erst mal beim falschen Empfänger. Wobei einfache Tippfehler kein Problem darstellen: Dank der Prüfziffer wäre dann die ganze IBAN ungültig. Nur wenn man eine korrekte IBAN verwendet, die aber zu einem anderen Empfänger gehört, würde diese Transaktion ausgeführt, auch wenn der Empfängername nicht passt.
Da sogar noch bis Ende Januar 2016 die Banken die bisherigen BLZ und Kontonummer in die IBAN konvertieren dürfen (was sowieso – und damit per Hand auch danach – eindeutig möglich ist), sollte die Umstellung für VerbraucherInnen – wie eben auch StudentInnen – nur wenig Probleme machen. Mehrarbeit bedeutet die Umstellung für Firmen, die in der Regel viele Kontoverbindungen umstellen müssen und bei Lastschrift sich an neue Vorschriften halten müssen und die KundInnen entsprechend informieren müssen.