Erste Hürde genommenBundesregierung bringt 25. BAföG-Änderungsgesetz auf den Weg
Wie so oft sind die Ankündigungen der Politik vollmundiger als das, was die Gesetzesnovelle in der Realität bringt. So schreibt das BMBF „Modernes BAföG für eine noch bessere Ausbildung“. Dabei gleichen die vorgesehenen Erhöhungen – je nach weiterer Entwicklung bis zum Wintersemester 2016/17 – wahrscheinlich selbst im besten Fall nicht ganz aus, was die Inflation seit der letzten BAföG-Anpassung 2010 an Kaufkraft der Geförderten aufgefressen hat. Von „noch besser“ kann also – leider – in Bezug auf die Höhe des BAföG keine Rede sein.
Auch nach der BAföG-Reform (und erst recht davor) werden Studierende wohl um weitere Geldquellen zur Studienfinanzierung nicht umhinkommen
Ebenfalls mehr als überfällig (und auch da eher eine nötige Anpassung, die die schleichende Verschlechterung der letzten Jahre höchstens ausgleicht) ist die Erhöhung des Vermögensfreibetrag (auf künftig 7.000 € von bisher 5.200 €) und der Einkommensfreibeträge für die Geförderten selbst, die zukünftig einen vollen 450 Euro-Job ohne BAföG-Kürzung dauerhaft neben dem Studium betreiben können.
Dass ab Wintersemester 2016/2017 Förderungslücken zwischen Bachelor und Master seltener auftreten, da einige formale Erfordernisse an die Realität angepasst werden, ist sicher begrüßenswert – aber um so mehr kann man sich fragen, warum solch eine Verbesserung nicht schon früher kommen kann.
Ausführlicher haben wir die Pläne schon im Artikel Regierungspläne für BAföG-Reform 2016 dargestellt.
Frühere – und weitergehende – BAföG-Novelle wird angemahnt
Auch wenn also die Pläne von so gut wie niemandem abgelehnt werden, so wiederholen auch zum aktuellen Anlass diverse Akteure die Forderung nach weitergehenden BAföG-Reformen und einem früheren In-Kraft-Treten der Erhöhungen und Änderungen. Wie schon aus Anlass der BAföG-Statistik 2013 vor einer Woche, die bereits einen Rückgang der Förderquote andeutete.
Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, erklärt:
„Eine Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und der Freibeträge um jeweils 7% zum Wintersemester 2016/2017 – das ist angesichts der schwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, die diesem Ergebnis vorausgingen, zu begrüßen. Auch wenn wir uns im Interesse der Studierenden mehr und eine frühere Lösung gewünscht hätten. (…)
Wichtig ist, dass nicht noch einmal viele Jahre und mehrere Generationen von Bachelor-Studierenden ins Land gehen, ohne dass sich beim BAföG was tut. Im Kern einer Bundes-Gesamtstrategie muss deshalb eine regelmäßige, eine dynamische Anpassung des BAföG an die Entwicklung von Preisen und Einkommen stehen. Die amtlichen BAföG-Berichte, die der Bundesregierung in ihrem eigenen Auftrag alle zwei Jahre vorgelegt werden, bieten dafür die empirische Basis. (…)“
Kai Gehring, Sprecher für Hochschule, Wissenschaft und Forschung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, fordert erneut: „Die Erhöhung der BAföG-Sätze muss schnellstmöglich erfolgen.“ Da die Bundesregierung dies offenbar nicht so sieht, schreibt er in seiner aktuellen Presseerklärung: „Das Parlament ist nun dazu aufgerufen, die unzureichende BAföG-Regierungsvorlage zu überarbeiten. Union und SPD müssen sich mit ihrer übergroßen Mehrheit im Bundestag einen Ruck geben und die soziale Öffnung der Hochschulen forcieren statt verzögern."
Katharina Mahrt, Mitglied im Vorstand des studentischen Dachverbandes fzs kritisiert: „Das Bundeskabinett hat heute de facto beschlossen, die Leistungen des BAföG zu kürzen. Sieben Prozent höhere Förder- und Freibeträge von 2010 bis 2016 gleichen nicht einmal die Inflation aus. Diese ist laut Statistischen Bundesamt von Oktober 2010 bis heute schon um 6,8 Prozent gestiegen.“
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert in einer Pressemitteilung: „BAföG wie Abgeordneten-Diäten automatisch jährlich erhöhen“ und betont, die BAföG-Erhöhung müsse unverzüglich, möglichst schon zum Wintersemester 2014 kommen.
Beschluss nur der erste Schritt
Der heutige Beschluss macht den Weg frei, dass der vorliegende Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden kann. Bis er endgültig beschlossen wird, wird er auch noch im zuständigen Bundestagsausschuss verhandelt und es wird sicher noch Änderungsanträge von den Parteien der Opposition aber vielleicht auch der Koalition geben. Und schließlich hat auch der Bundesrat noch ein Wörtchen mitzureden, auch wenn von dort eher wenig Widerstand zu erwarten ist: Schließlich sieht das Gesetz auch vor, dass der Bund die kompletten Kosten des BAföGs bereits ab Anfang 2015 übernimmt (bisher mussten die Länder immerhin 35% der Gesamtkosten tragen).
Allerdings hat die Bundesregierung den „BAföG-Deal“ noch mit einer anderen Sache gekoppelt: Der Lockerung des Kooperationsverbots im Grundgesetz, dass den Ländern fast alle Kompetenzen in Sachen Bildung gegeben hat. Hier soll künftig der Bund mehr Kompetenzen erhalten, allerdings nur im Bereich Hochschulen und Forschung. Hier gibt es von einigen (insbesondere aus Reihen der Grünen, die in immerhin sieben Bundesländern an der Regierung beteiligt sind) auch weitergehende Forderungen. Dass daran aber die BAföG-Novelle scheitert, erscheint nicht sonderlich wahrscheinlich.
Dennoch: Veränderungen des Entwurfs sind nicht ausgeschlossen – allerdings wäre dafür auch mehr politischer Grund erforderlich.