Jahresausblick 2016Was sich für Studierende 2016 in Gelddingen ändert
Schon 2014 beschlossen, kommt sie zum Wintersemester 2016/17 endlich: Eine große BAföG-Erhöhung. Aber auch vieles andere ändert sich, wenn meist nur geringfügig.
Die Ausführungen haben den Stand wie oben ausgewiesen. Mind. bis Anfang 2016 aktualisieren wir bei Bedarf noch. Ergänzungen / Korrekturen? Bitte per Mailformular melden!
Wer diesen Artikel in späteren Monaten (oder gar Jahren) liest, kann über die angegebenen Detailartikel in der Regel erfahren, wie es inzwischen steht (so es um Planungen ging oder es zwischenzeitlich weitere Änderungen gab). Die Sortierung erfolgt nach finanzieller Auswirkung, wobei Dinge, die zwar große Auswirkungen haben, aber nur wenige betreffen nach Dingen folgen, die nicht so große Auswirkungen, die aber für viele gelten, kommen.
Im Überblick
Beschlossene Nebenwirkung: Studentische Krankenversicherung wird teurer
Je nach Kasse beschlossen: Höhere Zusatzbeträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung 01.01.: Beiträge von allen großen Kassen bestätigt!
Beschlossen: Höhere Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Beschlossen: Minimale Kindergelderhöhung / Höherer Kindergrundfreibetrag / Steuer-ID notwendig 01.01.: Hinweis Steuer-ID ergänzt
Angekündigt: Mitfahrbörse BlaBlaCar führt im Laufe des Jahres Gebühren ein
Beschlossen: Erhöhung Briefporto – bspw. Standardbrief 70 statt 62 Cent
Info: Keine Preiserhöhungen bei der Bahn, Fernbusse bleiben günstig
Beschlossen: Diverse Verbesserungen beim BAföG
a. Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze (BAföG-Höchstsatz steigt um mind. 8%) ab WiSe 2016/2017
Die entscheidende Änderung ist die Erhöhung des BAföG-Bedarfssatzes, der – nach sechs Jahren – endlich wieder steigt. Die folgende Tabelle zeigt das im Detail (Grundlage: BAföG §§ 12, 13, 13a und 14b).
BAföG-Höchstsatz (nicht bei Eltern wohnend, ohne Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung)
Ausbildungsart | bis SoSe 2016 | ab WiSe 2016 |
Studium | 597 € | 649 € |
Fachschule m.B., Abendgymnasien | 572 € | 622 € |
Fachoberschule m.B., Abendhaupt/realschulen, Berufsaufbauschulen | 543 € | 587 € |
Gymnasium*, Berufsfachschulen, Fachschulen o.B. | 465 € | 504 € |
* Nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt BAföG möglich, siehe hier.
m.B.: Besuch dieser Ausbildungsstätte setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus; o.B.: keine derartige Voraussetzung
Der Kinderbetreuungszuschlag wird auf 130 € für jedes Kind erhöht, der Zuschlag für die Krankenversicherung auf 71 €, für die Pflegeversicherung auf 15 €.
b. Höhere Freibeträge auf Einkommen und Vermögen des BAföG-Empfängers
Zum Wintersemester 2016/17 ändert sich eine Menge beim BAföG.
Auch der Freibetrag für Einkommen als BAföG-Empfänger selbst wird erhöht. Endlich kann dauerhaft 450 € im Monat dazu verdient werden, ohne dass es zu einem Abzug beim BAföG kommt (bis einschließlich SoSe 2016 muss man bei über 406 € / Monat schon Abzüge in Kauf nehmen).
Schließlich wird auch der Vermögensfreibetrag erhöht. Als BAföG-Empfänger darf man ab Wintersemester 2016/2017 immerhin 7.500 € Vermögen haben (bisher: 5.200 €), für eigene Kinder und Ehegatte/Ehegattin/eingetragenen LebenspartnerIn gibt es künftig weitere je 2.100 € (bisher 1.800 €).
c. Höhere Freibeträge auf Elterneinkommen bzw. Einkommen EhepartnerIn, angepasste Sozialpauschalen
Gleichzeitig mit den Bedarfssätzen werden auch die Freibeträge auf das Einkommen der Eltern (bzw. des Ehe/Lebenspartners) erhöht, was bei allen, die nicht sowieso schon den BAföG-Höchstsatz bekommen, schon für sich positive Auswirkungen auf die Höhe das ausgezahlten BAföGs hat.
Angepasst werden auch die Sozialpauschalen, die vom Bruttoeinkommen als erstes abgezogen werden. Die Prozentsätze werden leicht angepasst, hier sind die Auswirkungen relativ gering. Wichtiger ist noch, dass die Maximalbeträge für die Sozialpauschale erhöht werden. Unser BAföG-Rechner berücksichtigt all diese Dinge automatisch.
d. BAföG-Förderung bei Bachelorabschluss bis zu zwei Monate nach letzter Prüfung möglich (sofern Abschlussnote noch nicht feststeht)
Schon seit August 2015 sind einige Erleichterungen beim Übergang zwischen Bachelor und Master in Kraft getreten, so genügt seitdem eine vorläufige Einschreibung in den Master, um dafür bereits BAföG zu bekommen.
Ab August 2016 gilt darüber hinaus, dass man im Bachelor etwas länger gefördert werden kann: Nach der letzten Prüfungsleistung (nach der das BAföG im Folgemonat automatisch geendet hat) kann man nun noch zwei Monate BAföG bekommen, sofern die Abschlussnote noch nicht bekannt gegeben wurde. (Es bleibt aber bei den Regelungen zur Förderungshöchstdauer!)
e. Freistellungsgrenzen bei BAföG-Rückzahlung steigen
Die BAföG-Rückzahlung beginnt zwar fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Verdient man dann aber wenig, kann man die Rückzahlung jeweils für ein Jahr aufschieben. Ab August 2016 ist das bei einem bereinigtem (d.h. nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen) Monatseinkommen von bis zu 1.145 € (bisher 1.070 €) der Fall, für jedes Kind erhöht sich der Freibetrag um 520 € (bisher 485 €), für den Ehegatten um 570 € (bisher 535 €). Wobei bei Kindern und Ehegatten deren eigenes Einkommen den Freibetrag mindert.
f. BAföG für bestimmte AusländerInnen schneller möglich
Bei bestimmten Aufenthaltsstati (das betrifft u.a. auch Kriegsflüchtlinge) von AusländerInnen war BAföG erst nach vier Jahren ununterbrochenen rechtmäßigem, gestattetem oder geduldetem Ausfenthalt möglich. Diese Frist wird ab 1. Januar 2016 auf 15 Monate verkürzt.
Was außer dem BAföG noch für Studis relevant ist
Beschlossene Nebenwirkung: Studentische Krankenversicherung und Pflegeversicherung wird teurer
Mehr BAföG ist toll – hat aber eine Nebenwirkung: Der Beitrag für die gesetzliche studentische Krankenversicherung steigt ebenfalls, da sie direkt an den BAföG-Höchstsatz gekoppelt ist. (Gleiches gilt für den Beitrag zur Pflegeversicherung). Beim BAföG wird daher auch der Zuschlag für die KV/PV entsprechend erhöht. Wer kein BAföG bekommen, aber nicht mehr über die Eltern versichert sein kann, hat leider Pech: Der darf ab dem Wintersemester 2016/17 mehr Versicherungsbeiträge abdrücken.
Die Beiträge für die studentische Krankenversicherung steigen ab WiSe 2016/17 um 5,32 € auf 66,33 €. Die Pflegeversicherung kostet Studierende dann 15,25 € (unter 23 oder nicht kinderlos) bzw. 16,87 (über 23 und kinderlos); also 1,22 € bzw. 1,35 € mehr als bisher. Hinzu kommt noch der kassenindividuelle KV-Zusatzbeitrag.
Je nach Kasse beschlossen: Höhere Zusatzbeträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird wohl bei fast allen Kassen steigen. Wie er bei den größeren (und den günstigsten) gesetzlichen Krankenkassen 2016 im Vergleich zu 2015 ausfallen wird, haben wir in folgender Tabelle zusammengestellt. Dazu den konkreten Wert für Studierende 2015, 2016 und ab WiSe 2016/2017. Dass es im WiSe 2016/2017 für alle teurer wird, liegt am dann steigenden BAföG, auf dessen Basis der studentische Pauschalbeitrag, aber auch der Zusatzbeitrag berechnet wird (unabhängig davon, wie viel dem einzelnen Studi wirklich zur Verfügung stehen).
Krankenkasse | 2016 (2015) in % | WiSe 2016 | 1.1.2016 | (2015) in € |
AOK Plus, AOK Sachsen-Anhalt | 0,3 (0,3) | 1,95 | 1,79 | (1,79) |
AOK Niedersachsen | 0,8 (0,8) | 5,19 | 4,78 | (4,78) |
AOK Nordost | 0,9 (0,9) | 5,84 | 5,37 | (5,37) |
AOK Ba-Wü | 1,0 (0,9) | 6,49 | 5,97 | (5,37) |
AOK Bayern, Bremen, Hessen, NordWest, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 1,1 (0,9) | 7,14 | 6,57 | (5,37) |
AOK Rheinland/Hamburg | 1,4 (0,9) | 9,09 | 8,36 | (5,37) |
Barmer | 1,1 (0,9) | 7,14 | 6,57 | (5,37) |
DAK | 1,5 (0,9) | 9,74 | 8,95 | (5,37) |
hkk | 0,59 (0,4) | 3,83 | 3,52 | (2,39) |
Metzinger BKK (nur in BaWü!) | 0 (0) | 0 |
Techniker Krankenkasse | 1,0 (0,8) | 6,49 | 5,97 | (4,78) |
Wichtig: Manche Krankenkassen geben auf ihren Seiten nur den Gesamtbeitrag an – bspw. 14,9%. Dann muss davon 14,6% Grundbetrag abziehen und käme im Beispiel auf 0,3% Zusatzbeitrag.
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages muss die Krankenkasse schriftlich darüber informieren – und es besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Beschlossen: Höhere Einkommensgrenze in der Familienversicherung (bei gesetzlicher Krankenversicherung)
Wer Einkommen (BAföG zählt hierbei nicht mit!) auf andere Art als durch geringfügige Beschäftigung erzielt (z.B. durch Selbständigkeit), der kann nur dann als StudentIn unter (i.d.R.) 25 Jahren in der Familienversicherung (also über die Eltern versichert) bleiben, wenn das Einkommen 415 Euro monatlich nicht übersteigt. 2015 lag diese Grenze noch bei 405 Euro. Hat man ausschließlich Einkünfte aus Minijobs, so darf man im Monat weiterhin bis 450 € verdienen, ohne dadurch das Anrecht auf Familienversicherung zu verlieren.
Beschlossen: Höhere Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze wird in der Regel jährlich festgesetzt abhängig von der Verdienstentwicklung der abhängig Erwerbstätigen. Auf die normale studentische KV hat das keine Auswirkung, da deren Höhe vom BAföG-Satz abhängt (der sich diesmal zwar auch erhöht, aber erst zum Wintersemester 2016/2017). Wichtig ist die Beitragsbemessungsgrenze für diejenigen, die als Angestellte in die private KV wechseln wollen und dafür ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 2016 dann 4.237,50 Euro benötigen (2015 4.125 Euro). Relevant ist sie aber auch für alle, die in der gesetzlichen bleiben und über der bisherigen Bemessungsgrenze verdienen: Für die steigt der Betrag dann schlagartig.
Für Studierende, die gesetzlich versichert sind, gibt es in einem Fall eine relevante Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr als 14 Fachsemester aufweist bzw. das 30. Lebensjahr vollendet hat, kann (bis auf wenige Ausnahmen) nicht mehr zum günstigen Studententarif der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Hier wird 2016 dann auf Basis eines Einkommens von 968,33 Euro gerechnet (auch bei weniger Verdienst gilt das leider). Für eine Übergangszeit von 6 Monaten (Examenstarif) wird mit einem ermäßigten Beitragssatz von 10,22% (der auch gilt, wenn man die genannte Einkommensgrenze überschreitet) gerechnet – zuzüglich des Krankenkassen-spezifischen prozentualen Zusatzbeitrages. Der monatliche Betrag des Examenstarifs für die KV liegt somit ab 2016 bei 98,96 € plus Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,1% = 10,65 €). Nach Ablauf des Examenstarifs liegt man bei 135,57 € plus den genannten Zusatzbeitrag (ohne Krankengeldanspruch – 968,33 € Bemessungsgrenze, aber nun mit 14,0% Beitragssatz).
Angekündigt: Mitfahrbörse BlaBlaCar führt im Laufe des Jahres Gebühren ein
Wer nach einer Mitfahrgelegenheit sucht, nutzt wahrscheinlich BlaBlaCar, die innerhalb weniger Jahre zur absoluten Nummer 1 bei der Vermittlung in Deutschland geworden sind. Nun hat BlaBlaCar angekündigt, 2016 zunächst ein Online-Bezahlsystem einzuführen (über das die Bezahlung der Fahrt abgewickelt werden muss) und in Folge darüber auch Gebühren zu erheben. Schon in der Vergangenheit hatten die damals jeweils größten Börsen ähnliches versucht, scheiterten aber. Hintergründe und eine Übersicht möglicher Alternativen zu BlaBlaCar hier:
Beschlossen: Minimale Kindergelderhöhung / Höherer Kindergrundfreibetrag / Steuer-ID notwendig
Die Erhöhung ist leider kaum der Rede wert: Pro Kind und Monat gibt es gerade einmal zwei Euro mehr. Auch der (nur für gut verdienende Eltern relevante) Steuerfreibetrag für Kinder steigt (pro Kind und Jahr um 96 € auf 7.248 €).
Wer 2016 Kindergeld erhalten will, muss nun der Familienkasse sowohl die eigene Steuer-Identifikationsnummer als auch die des Kindes bzw. der Kinder mitteilen.
Beschlossen: Erhöhung Briefporto
Von 2003 bis 2012 war das Porto für den Standardbrief äußerst stabil – seit 2013 wurde der Preis jedoch jährlich erhöht.
Angekündigt hatte die Post es schon früher, mit Zustimmung der Bundesnetzagentur am 04.12.2015 war es dann amtlich: Das Briefporto für den Standardbrief wird erneut und diesmal deutlich erhöht. Von bisher 62 Cent gleich auf 70 Cent. Dieser Preis soll dann aber bis Ende 2018 stabil bleiben.
Neben dem Standardbrief erhöht sich das Porto für den Maxibrief von 2,40 € auf 2,60 €, die anderen Varianten (Kompaktbrief 0,85 € und Großbrief 1,45 €) bleiben unverändert. Erhöhungen gibt es noch bei den Aufschlägen für Einwurf-Einschreiben von 1,80 € auf 2,15 € und beim Einschreiben von 2,15 € auf 2,50 €, bei Briefen ins Ausland und bei einigen weiteren Extraleistungen. Siehe hier.
Beschlossen: Wohngeldnovelle 2016
Die (eher wenigen) Studierenden, die überhaupt in Frage kommen, Wohngeld zu beziehen, können sich freuen: Das Wohngeld wird in den meisten Fällen erhöht. Dazu ändern sich diverse Detailregelungen. Das hier in Kürze zusammenzufassen, ist kaum möglich, daher direkt der Verweis auf unseren ausführlichen Artikel, der schon die Regelungen von 2016 umfasst.
Beschlossen (betrifft Studierende NICHT, aber evt. Leute vor dem Studium): Keine Familienversicherung mehr, wenn man selbst und die Eltern ALG II beziehen
Studierende betrifft das zwar nicht (sie können auch in Zukunft die Vorteile der Familienversicherung in Anspruch nehmen, selbst wenn beide Elternteile ALG II beziehen). Wir erwähnen das trotdzem für alle, die sich als Noch-Nicht-Studierende über die Situation 2016 informieren wollen.
Denn ab 1.1.2016 fällt die Familienversicherung für alle über 15 Jahre weg, wenn sie selbst schon ALG II beziehen und das auch für die Eltern gilt. Stattdessen wird man dann selbst krankenversicherungspflichtig, die Beiträge übernimmt – so man selbst ALG II beziehnt – das Jobcenter.
Mit Beginn des Studiums kann man dann aber doch in die Familienversicherung (und sollte das auch – kostet dann auch nichts!).
Info: Keine Preiserhöhungen beim Fernverkehr der Bahn, Sparpreise ohne Vorverkaufsfrist / Fernbusse bleiben günstig
Dass es keine Preiserhöhungen im Fernverkehr der Bahn gibt, ist auch eine Erwähnung wert. Sowohl die Tickets als auch die BahnCards bleiben im Preis unverändert. Grund hierfür dürfte u.a. die Konkurrenz durch die erst seit einigen Jahren deutschlandweit möglichen Fernbus-Linien sein. (Die günstigsten Fernbus-Angebote findet ihr übrigens über eine Fernbus-Suchmaschine – und welche davon die beste ist, lest ihr in unserem Artikel Acht Fernbus-Suchmaschinen im Vergleich.)
Und die Bahn bietet nun – so denn noch Kontingente vorhanden (was auf beliebten Strecken zu „normalen“ Reisezeiten wohl leider selten vorkommen wird) – den Sparpreis ohne Vorverkaufsfrist an. Wenn man Glück hat, kann man also auch am Reisetag noch Tickets für 29 € bekommen.
Bei den Fernbussen dürften die günstigen Preise noch anhalten, auch wenn möglicherweise die Zeiten der ganz harten Preiskämpfe zu Ende gehen könnten und die ganz billigen Angebote nur noch in geringerer Zahl zur Verfügung stehen.