Lust auf HochprozentigesWas bringt die BAföG-Novelle 2019?
Hinweis: Dieser Artikel wurde ursprünglich am 29.10.2018 veröffentlicht. Nachdem nun, nur zwei Wochen später, offenbar ein detailliertes Eckpunktepapier des Bundesbildungsministeriums vorliegt, haben wir den Artikel um einen Abschnitt dazu erweitert. Denn der Rest ist ja immer noch interessant – und die vorsichtigen Antworten vorher zeigen, dass das Eckpunktepapier möglicherweise noch einige Hürden überwinden muss, bis es so auch zur BAföG-Novelle wird …
Nachtrag im Mai 2019: Am 17. Mai 2019 wurde die Novelle tatsächlich beschlossen. Unsere Zusammenfassung der endgültigen Änderungen findet sich im Artikel BAföG-Novelle 2019 in der Übersicht. Dass die Reform zwar deutliche Erhöhungen bringt, aber vor allem deshalb, weil vorher viel zu wenig erhöht wurde und viele weitere Reformen nicht angegangen wurden, kann im Kommentar Voll im Trend statt Trendwende: BAföG-Reform zum Sparpreis nachgelesen werden.
Gutes Motto für eine BAföG-Reform: „Eilt sehr“ (steht – kaum erkennbar – auf dem Stempel …)
Das war mal eine Ansage: Man werde einen „ordentlichen Schluck drauflegen“, versprach Bundebildungsministerin Anja Karliczek (CDU) vor zehn Tagen im Interview mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb). Gemeint war die nächste BAföG-Reform, die – noch so eine Ansage – zügig angepackt werden und im Herbst 2019 in Kraft zu treten solle. Kommt es wirklich so, hätte die Bundesregierung ihr Arbeitstempo glatt verdoppelt. Zwischen dem In-Kraft-Treten der letzten beiden Novellen des Ausbildungsförderungsgesetztes vergingen ausgedehnte sechs Jahre. Dauert es diesmal nur halb so lang?
Man darf gespannt sein, vor allem darauf, wie gehaltvoll so ein „ordentlicher Schluck“ am Ende sein wird. Man denke an das berühmte Wasserglas, das mal halb voll, mal halb leer ist, je nach Perspektive. Und wer kennt schon die Trinkgewohnheiten einer Ministerin? Was bei dem einen Schluckauf verursacht, läuft beim anderen unter „dran genippt“. Deshalb, liebe Frau Karliczek: Damit Schüler und Studierende bei der kommenden BAföG-Runde voll auf ihre Kosten kommen, darf es gerne etwas Hochprozentiges sein. Also bitte keinen Sekt light oder schlimmer noch, wieder Selters.
Stand der Dinge beim BAföG / Forderungen und Ideen anderer
Erosion stoppen
Von Selters gab es schon zu Genüge, auch wenn die Regierung die zurückliegende Reform als „deutliche Erhöhung“ verkauft hatte. Zum Wintersemester 2016 wurden die Bedarfssätze und Elternfreibeträge um jeweils sieben Prozent angehoben. Was nach viel klingt, war in Wirklichkeit viel zu wenig, um die Verluste der davor sechsjährigen Abstinenz auszugleichen. Die Quittung lieferte Anfang August das Statistische Bundesamt. Danach wurden im Vorjahr 4,6 Prozent weniger Studierende gefördert als 2016. Von allen Hochschülern erhielten nur noch knapp 14 Prozent staatliche Hilfen, von den laut Gesetz Anspruchsberechtigten gerade noch 22 Prozent.
Zur Einordnung: Übers Jahr betrachtet wurden 2017 mit 556.000 in etwa so viele Studierende bezuschusst wie 2009. Damals waren allerdings rund 800.000 Menschen weniger immatrikuliert. Eine mit Abstrichen positive Wirkung hatte die 2010er-Reform lediglich bis 2012, in absoluten Zahlen gab es wieder mehr Geförderte. Danach ging es steil bergab, sowohl was die Anzahl der Profiteure als auch die Quote betrifft. Kritiker wie das Deutsche Studentenwerk (DSW) beklagen eine Erosion der Sozialleistung, die dringend gestoppt gehöre. Insbesondere müssten Anreize geschaffen werden, damit diejenigen, die nach der Gesetzeslage als bedürftig gelten, ihre Ansprüche auch einlösen.
Reicht nicht zum Leben
Dass dies immer weniger machen, liegt laut DSW auch an dem komplizierten Prozedere, das sich vom Antrag bis zur Bewilligung mithin über Monate ziehen kann. Dazu scheuen offenbar zunehmend mehr Betroffene davor zurück, sich zu verschulden – trotz der im Vergleich zu Studienkrediten unschlagbaren Rückzahlungsmodalitäten. Zugleich verstärkt sich der Trend zum Jobben. Nach Befunden der 21. Sozialerhebung des DSW gehen heute rund 70 Prozent der Studierenden zusätzlich einer Arbeit nach. Die Studie offenbart auch, dass der BAföG-Höchstsatz von aktuell 735 Euro zum Leben nicht reicht. Schon 2016 beliefen sich die Ausgaben eines Durchschnittsstudenten auf 819 Euro.
Immer mehr sagen sich deshalb: „Warum soll ich mir das mit dem BAföG-Stress antun, wenn das Geld sowieso nicht reicht und ich trotzdem jobben muss. Dann spare ich mir lieber das mit den späteren Schulden.“ Die Haltung ist verständlich, aber gezieltes politisches Handeln könnte ein Umdenken anstoßen, etwa durch Entbürokratisierung, flexiblere und lebensnähere Modalitäten (Kinder, Alter, Krankheit) und allen voran eine spürbare geldwerte Aufwertung der Leistungen. Zur Erinnerung: Ursprünglich war das BAföG so gedacht und konzipiert, Bedürftige in die Lage zu versetzen, ohne finanzielle Nöte zu studieren – das heißt „nur“ zu studieren, ohne nebenher Geld verdienen zu müssen. Offiziell wurde dieser Anspruch nie aufgegeben und im Gesetz heißt es auch heute noch: „Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet.“
Ortsabhängige Wohnpauschale?
Müsste sich die Politik nicht daran halten und das Angebot an das anpassen, was nach Lage der Dinge erforderlich ist, ein Studium ohne finanzielle Zwänge zu absolvieren? Zumal sich dann auch besser und erfolgreicher studieren ließe, vielleicht ja sogar mit der Begleiterscheinung, dass weniger Menschen ihr Studium vorzeitig hinschmeißen – wodurch wiederum der Staat erhebliche Kosten einsparen könnte. Für den „freien zusammenschluss von studentInnenschaften“ ist das keine Utopie, sondern Teil seines Programms, wie Verbandvorstand Ronja Hesse zuletzt im Interview mit Studis Online erklärte. „Wir plädieren für ein Studienhonorar, das deutlich über den derzeitigen BAföG-Höchstsatz hinausgehen und das allen als Vollzuschuss zur Verfügung stehen müsste, also unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, vom Alter, der familiären Situation und der Herkunft.“
Von der der Summe, die laut Hesse zwischen 850 und 1.100 Euro liegen solle, wäre dann auch mehr fürs Wohnen da. Bei den horrenden Mietpreisen in Ballungsräumen, Groß- und Unistädten zahlen heute die Allermeisten deutlich mehr als die 250 Euro, die die BAföG-Wohnpauschale umfasst. Im Bundesmittel kostet heute ein WG-Zimmer 363 Euro, in München werden über 600 Euro fällig. Vom vollen BAföG-Satz bleibt da ein Rest von 135 Euro. Wer heute als Student von Haus aus nicht viel „(Wohn)geld“ mitbringt, für den sind Städte wie Köln, Hamburg oder Frankfurt (Main) ein unbezahlbares No-Go. Es gibt Überlegungen, die Höhe der Unterstützung ortsabhängig, das heißt unter Berücksichtigung der jeweiligen Begebenheiten auf dem Wohnungsmarkt zu bemessen. Die FDP und die Grünen-Partei hatten dies in ihren Programmen zur Bundestagswahl gefordert.
„Untere-Mittelschicht-Problem“
Das Studentenwerk pocht insbesondere auf eine „kräftige Erhöhung“ der Elternfreibeträge. Bei steigenden Löhnen und Preisen fallen mit jedem Jahr ohne BAföG-Nachschlag Schüler und Studenten aus der Förderung heraus, obwohl sich an ihrer Bedürftigkeit nichts geändert hat. Die Regierung redet ihre Politik gerne damit schön, die wirtschaftliche Entwicklung führe dazu, dass Eltern mehr verdienten und das Studium ihrer Kinder finanzieren könnten. Dem wiedersprach jüngst DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. Tatsächlich müssten viele Eltern zu ihren Kindern sagen: „Das Geld reicht nicht. Geht arbeiten!“ Der Verbandsfunktionär nennt dies „Untere-Mittelschicht-Problem“.
Handlungsbedarf hat zum Semesterstart auch das von Studierendenverbänden, Hochschulgruppen und Gewerkschaften getragene BAföG-Bündnis angemeldet. Sie setzen sich speziell für Vorschusszahlungen zum Studienbeginn ein, dann, wenn der BAföG-Bescheid noch nicht eingetrudelt ist. „Semesterbeitrag, Umzugskosten und Vorkurse sind für Studienanfängerinnen und -anfänger eine große finanzielle Belastung“, heißt es in einem Aufruf. Diese Finanzierungslücke belaste den Einstieg ins Studium und sei Teil der Bildungsungerechtigkeit. „Wenn das BAföG der Lebenswirklichkeit der Studierenden entsprechen soll, muss es früher ausgezahlt werden“, ebenso müssten die zum Teil sehr langen Wartezeiten auf die Bescheide „dringend reduziert“ werden.
Was BMBF, CDU/CSU und SPD Ende Oktober auf Anfrage zur BAföG-Novelle 2019 verraten haben
Die Ausführungen oben zeigen: Anregungen, Ideen und Forderungen zum Ausbau des BAföG liegen reichlich auf dem Tisch. Womit noch die Frage bleibt, was die Bundesregierung davon aufgreift, wie weit ihre Pläne gediehen sind und wieviel Geld sie für die anstehende Reform locker machen will. Studis Online hat bei den Verantwortlichen – im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie bei den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD – nachgehakt und Antwort erhalten. Hier folgt die Auswertung:
Wann soll die BAföG-Novelle greifen?
„Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf rechtzeitig vorlegen, damit das Gesetz im kommenden Jahr zum Schuljahresbeginn bzw. für Studierende zu Beginn des Wintersemesters in Kraft treten kann“, schreibt das BMBF. Seitens der Unionsfraktion heißt es, „der Gesetzentwurf wird rechtzeitig eingebracht werden, um ein Inkrafttreten der Änderungen zum Wintersemester 2019/20 zu gewährleisten“. Verwiesen wird ferner auf bereits laufende Planungen. Dieselbe Zielstellung hat die SPD-Fraktion mit der Ergänzung, dass der Startschuss für Schüler bereits zum neuen Schuljahr im August erfolgen solle. Um den Zeitplan einzuhalten, müsse die Gesetzesvorlage „im Februar/März 2019 im Kabinett sein. „Wir arbeiten intensiv daran, dass dies auch passiert.“
Welche zentralen Veränderungen soll es geben?
Das BMBF hält sich bei der Frage bedeckt und äußert sehr allgemein, die Bedarfssätze und Freibeträge „signifikant anheben“ zu wollen. CDU/CSU ergänzt dies einzig um den Punkt, „Anpassungen zum Beispiel bei der Berücksichtigung von Pflegezeiten bei der Förderhöchstdauer“ vorzunehmen. Die SPD benennt konkret vier Ziele: Die Erhöhung der Zahl der Förderberechtigten, die Anpassung der Leistungen an die „Realentwicklung der Lebenshaltungskosten“, die Berücksichtigung „heterogener Lebenssituationen“ und den „Abbau von (psychologischen) Hürden in Bezug auf den Verschuldungsstatus“.
Wie stark sollen die Bedarfssätze und Freibeträge steigen?
Das BMBF drückt sich um eine Festlegung herum, über den Umfang werde „noch politisch entschieden“. Richtschnur sei aber „die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bereitstellung zusätzlicher Mittel von insgesamt einer Milliarde Euro für diese Legislaturperiode“. Die Union knüpft an diese Zahl an und präzisiert, eine „signifikante“ Erhöhung um „mindestens jeweils fünf Prozent“ zu wollen. Die SPD nennt keine Zahlen und bittet um Verständnis, wegen des laufenden Prozesses keine Details zur Ausgestaltung liefern zu können.
Quelle für die Daten: 21. BAföG-Bericht und BAföG-Statistilk 2017 des Statistischen Bundesamtes.
Was soll mit der Wohnpauschale passieren?
Das BMBF bestätigt den „zunehmenden Anstieg“ bei den Wohnkosten, signalisiert auch Handlungswille, bleibt aber eine Hausnummer schuldig. Man werde dem Wohnkostenzuschlag aber „ein besonderes Augenmerk“ widmen. Die Union peilt eine „höhere Wohnpauschale“ an, nennt aber keine Größenordnung. Eine ortsabhängige Bemessung erachtet das Ministerium als „nicht sinnvoll“, weil dies „wegen allfälliger Schwankungen auf dem Wohnungsmarkt kontinuierliche Gesetzesänderungen“ notwendig machen würde. „Ein gewisser Anreiz, sich gegebenenfalls einen Studienort mit niedrigen Wohnkosten auszusuchen, der durch die Pauschalierung erreicht wird, ist auch durchaus wünschenswert.“ Konkreter wird die SPD: Der Wohnzuschuss müsse „mindestens um den Betrag erhöht werden, der dem bundesweiten Median für studentisches Wohnen entspricht. Das wären zurzeit circa 75 Euro auf dann 325 Euro.“ Zur Frage nach einer ortsgebundenen Bemessung äußert sich die SPD nicht. Dafür wolle man die Förderung des Wohnheimbaus voranbringen.
Soll die Erosion beim BAföG gestoppt werden?
BMBF und Union verwahren sich gegen den Begriff „Erosion“. Das Ministerium erklärt die sinkende Zahl der BAföG-Empfänger durch die „positive Lage am Arbeitsmarkt und gestiegene Einkommen“ und weiter: „Wenn weniger Menschen ein Sozialhilfegesetz in Anspruch nehmen müssen, ist das eine gute Entwicklung und kein Problem.“ Die steigenden Studierendenzahlen zeigten, „dass der Zugang zu Hochschulbildung in unserem Land jedermann offensteht und nicht an finanziellen Hürden scheitert“. Gleichwohl wolle man die verfügbaren Mittel „klug einsetzen, damit sie dort Wirkung erzielen, wo Unterstützung am meisten gebraucht wird, insbesondere wollen wir das Mittelstandsloch verkleinern“. Von CDU/CSU heißt es, „das BAföG bleibt ein verlässliches Instrument der Studienfinanzierung“ und die Fraktion sei „der Garant für eine verlässliche Weiterentwicklung und Modernisierung“.
Die SPD hat die Frage zur längerfristigen Zukunft des BAföG wohl überlesen und unterließ es, zu antworten. Man möchte der Sozialdemokratie trotzdem unterstellen, dass sie als selbsternannte „Bafög-Partei“ der jahrelang in leitender Position betriebenen Talfahrt bestimmt Einhalt gebieten will – mindestens aber, dass sie das so verkünden würde.
Ausblick (Stand vor dem bekanntwerden des Eckpunktepapiers)
Es bleibt zu hoffen, dass die politisch Verantwortlichen ihren Worten Taten folgen lassen und das Projekt BAföG nicht erneut auf die ganz lange Bank schieben. „Wir sind uns mit dem Koalitionspartner in allen wesentlichen Punkten einig“, schreibt die Union, was in diesen Tagen keine Selbstverständlichkeit ist. Aber was geschieht, wenn die Regierung doch vorzeitig abdankt – was ja durchaus auch eine Option ist? Wird die Reform dann wieder zur Hängepartie? Andererseits würde sich eine Koalition in anderer Zusammensetzung die Novelle vielleicht mehr als die angekündigte eine Milliarde Euro kosten lassen. Ein „ordentlicher Schluck“, dazu gestreckt auf mehrere Jahre, wäre das nämlich bei weitem nicht. Und „fünf Prozent“, die die Union auftischen will, reichen bestenfalls zum Aperitif. Ansage an die Wirtin: „Wir brauchen mehr!“
(rw)
Eckpunktepapier des BMBF
Am 13.11.2018 berichteten zuerst die Zeitungen des Funke-Mediengruppe (bspw. WAZ – leider nur kostenpflichtig einsehbar) von einem Eckpunktepapier des Bundesbildungsministeriums zur geplanten BAföG-Novelle 2019.
In diesem sei ein Anstieg der Mietkostenpauschale um 75 € auf 325 € vorgesehen, der BAföG-Höchstsatz (Studierende mit Wohnsitz nicht bei den Eltern, selbst kranken- und pflegeversichert) soll von bisher 735 € auf rund 850 € im Monat steigen, offenbar „in zwei Stufen“ bis 2020. Die Einkommensfreibeträge sollen um neun Prozent steigen, auch der Vermögensfreibetrag soll von 7500 € auf 8200 € angehoben werden.
Auch bei der BAföG-Rückzahlung sind Änderungen geplant: Wer seine BAföG-Schulden innerhalb von 20 Jahren nicht vollständig tilgen kann (und seine schlechte wirtschaftliche Lage immer brav nachgewiesen hatte), dem wird die Restschuld erlassen. Ein Wermutstropfen: Im Gegenzug soll die monatliche Rückzahlungsrate von 105 € auf dann 130 € erhöht werden (bisher wird die Rückzahlung meist vierteljährlich eingezogen, diese Raten würden somit von 315 € auf 390 € steigen).
Bisher nur ein Entwurf – noch ein weiter Weg
Dass in der Onlines-Fassung der Artikel mit den Worten „Die Preise für Studentenwohnungen und andere Kosten für die Ausbildung steigen. Deshalb steuert die Bundesregierung jetzt entgegen.“ startet, ist aber ein wenig vorgegriffen. Schließlich handelt es sich bisher „nur“ um ein Eckpunktepapier des Bundesbildungsministeriums, die Bundesregierung als Ganze hat sich offiziell noch nicht dazu geäußert. Was man den Zeitungsberichten entnehmen kann, ist durchaus positiv – und alle sollten die Regierung darauf festnageln, den Vorschlag in der Höhe auch wirklich so zu realisieren.
Eine Novelle ist immer auch Gelegenheit, andere „Kleinigkeiten“ zu regeln (die für die Betroffenen dennoch sehr entscheidend sein können!). Hier wären die Vorschläge, die im ersten Kommentar zu diesem Artikel (siehe weiter unten) gemacht wurden, der Regierung wärmstens zu empfehlen. Also bspw. die Möglichkeit, auch im Master mit wichtigem Grund wechseln zu können (zumindest innerhalb eines Jahres). Oder die Möglichkeit, dass diejenigen, die den zweistufigen Weg zur/zum ErzieherIn über die in manchen Ländern erforderliche Ausbildung in einem Assistentenberuf machen, danach noch studieren dürfen, was bisher ausgeschlossen ist, weil dies dann die dritte Ausbildung wäre.
Guter erster Schritt, aber …
Insgesamt liegt also ein überraschend umfassendes Papier vor, das vieles enthält was eine Unterstützung wert ist. Aber wie bspw. das Deutsche Studentenwerk in einer ersten Stellungnahme bemängelt: „[Es] erschließt sich nicht, warum das in mehreren Schritten bis 2020 umgesetzt werden soll. Besser wäre es, diese BAföG-Erhöhung so rasch wie möglich umzusetzen, zum Sommersemester 2019 – dann kann danach falls erforderlich noch einmal nachgesteuert beziehungsweise draufgelegt werden. Und eine regelmäßige, automatisierte BAföG-Erhöhung ist besser, als viele Jahre der Stagnation, die dann mit einem erneuten ‚großen Wurf‘ wieder kompensiert werden sollen.“
Und in der Tat: Das Hauptproblem der BAföG-Erhöhungen in den letzten 20 Jahren war ihr zu großer Abstand. Erhöhungen gab es 2000, 2002, 2008, 2010, 2016 und nun vielleicht 2019/2020. Besser wäre eine automatische jährliche Anpassung und einmal pro Legislaturperiode eine umfassendere Anpassung, die sich um die vielen anderen Dinge kümmert, die neben Erhöhungen auch nötig sind.
Tipp: Unser BAföG-Rechner hat bereits eine Vorschau für das BAföG 2020 integriert (einfach bei Beginn Bewilligungszeitraum „VORSCHAU: BAföG 2020“ auswählen). Aber bitte immer daran denken: Noch sind es nur Pläne!