BAföGEltern bekommen ALG II und haben Zweifel am Bescheid?
Wird kein Widerspruch eingelegt, dann werden auch fehlerhafte und rechtswidrige Bescheide für den Bewilligungszeitraum von bis zu sechs Monaten rechtskräftig, warnen die Erwerbslosen-Verbände. Für die große Masse der Bescheide läuft die Widerspruchsfrist am 31. Januar aus.
Während die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit die Einführung des Arbeitslosengeldes II positiv bewerten, sprechen die Erwerbslosenverbände von einem "chaotischen und katastrophalen Start auf Kosten der Erwerbslosen und der Beschäftigten der Ämter".
"Die Bescheide sind weder nachvollziehbar noch begründet und haben eine extrem hohe Fehlerquote", erläutert Harald Thomé von Tacheles. "Lieber einen Widerspruch zuviel als zuwenig einlegen", ergänzt Martin Künkler von der Koordinierungsstelle, "denn vielen Bescheiden sieht man gar nicht an, dass sie falsch sind."
KOS, BAG-SHI und Tacheles schätzen, dass die überwiegende Mehrheit der Bescheide fehlerhaft und rechtswidrig ist. Die Beratungsstellen nehmen eine Fehlerquote von bis zu 90 % an Vor Allem bei Miet- und Heizkosten werde unzulässig gekürzt und bei der Anrechnung von Einkommen würden nicht alle Absetz- und Freibeträge berücksichtigt.
Mancherorts würden leistungserhöhende Elemente wie etwa der Mehrbedarf für Schwangere oder der Absetzbetrag für private Versicherungen in Höhe von 30 Euro systematisch in allen Bescheiden unterschlagen. Im Einzelfall kann es sich um mehrere hundert Euro zu wenig im Monat handeln. "Wer jetzt keinen Widerspruch einlegt, der verschenkt unter Umständen bares Geld, das dringend zum Leben gebraucht wird", so Frank Jäger von der BAG-SHI.
Für Bescheide, die noch im letzten Jahr verschickt wurden, endet die Widerspruchsfrist am 31.1.2005. Für in diesem Jahr erstellte Bescheide beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat mit dem Erhalt des Bescheides. Widersprüche müssen innerhalb der Frist bei der im Bescheid angegebenen, zuständigen Stelle eingegangen sein. KOS, BAG-SHI und Tacheles empfehlen, die Widersprüche in den nächsten Tagen persönlich bei den zuständigen Ämtern abzugeben und sich den Eingang bestätigen zu lassen.
Mustertexte für Widersprüche sowie weitere Tipps und Hinweise zur rechtlichen Gegenwehr bieten die Internet-Seiten der Verbände:
Hinweis: Grundlage dieses Artikels war die gemeinsame Pressemitteilung der genannten Verbände vom 21.01.2005.
Während die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit die Einführung des Arbeitslosengeldes II positiv bewerten, sprechen die Erwerbslosenverbände von einem "chaotischen und katastrophalen Start auf Kosten der Erwerbslosen und der Beschäftigten der Ämter".
"Die Bescheide sind weder nachvollziehbar noch begründet und haben eine extrem hohe Fehlerquote", erläutert Harald Thomé von Tacheles. "Lieber einen Widerspruch zuviel als zuwenig einlegen", ergänzt Martin Künkler von der Koordinierungsstelle, "denn vielen Bescheiden sieht man gar nicht an, dass sie falsch sind."
KOS, BAG-SHI und Tacheles schätzen, dass die überwiegende Mehrheit der Bescheide fehlerhaft und rechtswidrig ist. Die Beratungsstellen nehmen eine Fehlerquote von bis zu 90 % an Vor Allem bei Miet- und Heizkosten werde unzulässig gekürzt und bei der Anrechnung von Einkommen würden nicht alle Absetz- und Freibeträge berücksichtigt.
Mancherorts würden leistungserhöhende Elemente wie etwa der Mehrbedarf für Schwangere oder der Absetzbetrag für private Versicherungen in Höhe von 30 Euro systematisch in allen Bescheiden unterschlagen. Im Einzelfall kann es sich um mehrere hundert Euro zu wenig im Monat handeln. "Wer jetzt keinen Widerspruch einlegt, der verschenkt unter Umständen bares Geld, das dringend zum Leben gebraucht wird", so Frank Jäger von der BAG-SHI.
Für Bescheide, die noch im letzten Jahr verschickt wurden, endet die Widerspruchsfrist am 31.1.2005. Für in diesem Jahr erstellte Bescheide beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat mit dem Erhalt des Bescheides. Widersprüche müssen innerhalb der Frist bei der im Bescheid angegebenen, zuständigen Stelle eingegangen sein. KOS, BAG-SHI und Tacheles empfehlen, die Widersprüche in den nächsten Tagen persönlich bei den zuständigen Ämtern abzugeben und sich den Eingang bestätigen zu lassen.
Mustertexte für Widersprüche sowie weitere Tipps und Hinweise zur rechtlichen Gegenwehr bieten die Internet-Seiten der Verbände:
Hinweis: Grundlage dieses Artikels war die gemeinsame Pressemitteilung der genannten Verbände vom 21.01.2005.