Kommentare zu diesem Artikel
1. Paderborn2020 kommentierte am 23.02.2020 um 14:34:18 Uhr
Bafög Rabatt nach Rückzahlungsbeginn möglich?
Hallo zusammen,
meine Tilgung startet ab dem 01.04.2020 und eine Rabattierung nach altem BAföG Recht würde ergeben, dass ich mehr als 10000€ zurückzahlen müsste. Daher habe ich mich für den Standardplan entschieden und zahle 10000€ in 77 Monatsraten a 130€ ab.
Mit der neuen Reglung müsste ich nach dem Bericht nur 7900€ einmal zurück zahlen - d.h 21€ Erlass bei Sofortzahlung. Trifft dies bei mir auch zu, wenn ich eigentlich schon ab dem 01.04.2020 im Tilgungablauf stecke.
Darüber hinaus: kann jeder Restbetrag gemäß der Rabatttabelle rabattiert werden, sodass ich bspw. nach einem Jahr den Restbetrag auf einen Schlag zurück zahle und hiervon mit ein gewisser Betrag erlassen wird?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 23.02.2020 um 16:15:09 Uhr
@Paderborn2020
Das mit den 77 Raten gilt nur für „Neuschuldner“, das sind nur die, die ERSTMALS im August 2019 BAföG mit Darlehensanteil bekommen haben. Also nicht für Dich relevant.
Die Regelung bezogen auf den möglichen Rabatt bei größerer Tilgung ist dagegen für alle – also auch für Dich – ab April 2020 verändert. Und schon immer (und auch in Zukunft) kannst Du jederzeit während des Rückzahlungszeitraums für die Restschulden (oder jedenfalls einen größeren Teil) eine Tilgung auf einen Schlag beantragen. Geht es um weniger Geld, gibt es natürlich auch weniger Rabatt.
3. Paderborn2000 kommentierte am 23.02.2020 um 21:09:15 Uhr
@Oli (Studis Online)
Hypothetisch würde ich in meinen Fall den größtmögliche Rabatt rausholen, sofern ich direkt am 01.04.2020 den Antrag auf vorzeitige Rückzahlung stelle? Damit ist auch gesichert, dass ich von der neuen Regelung profitiere?
Vielen Dank für die Unterstützung!
4. Oli (Studis Online) kommentierte am 24.02.2020 um 09:47:51 Uhr
@Paderborn2000
Soweit ich Deinen Fall übersehe, sollte das am günstigsten sein, ja.
5. Tagtraum88 kommentierte am 29.02.2020 um 12:26:17 Uhr
Ratenzahlung oder komplette Rückzahlung?
Hallo ? In einem anderen Beitrag/Forum wurde vor einiger Zeit dazu geraten, nicht die vollen 10.000€ auf einen Schlag zurück zu zahlen. Stattdessen mache es mehr Sinn, vorausgesetzt es liegen bereits diese 10.000€ auf dem Bankkonto, dass man die Ratenzahlung wählt. So würde man mit den Zinsen, die durch die 10.000€ gesammelt werden und den langen Zeitraum einen deutlichen Gewinn machen.
Könntet ihr diese Idee bitte einmal beispielhaft vorrechnen im Vergleich zur neuen Regelung mit der Restschuld von ca. 7.900€?
Vielen Dank Tagtraum
6. Manuel88 kommentierte am 29.02.2020 um 18:52:26 Uhr
Zinsen
Vor einiger Zeit gab es auch noch relativ gute Zinsen. Aber seit einiger anderen Zeit sind diese bei z.B. 0.01% - bei 10000€ entspräche dies 1€ in einem Zeitraum von einem Jahr. D.h. entweder du hast ein Konto, wo du diese etwa 10000€ gut anlegen kannst, oder aber, der Tipp von damals hat heute keinerlei Gültigkeit. Ich rechne für meine Rückzahlung andersherum - wenn ich die 2100€ einspare, habe ich pi mal Daumen 400€ jedes Jahr für 5 Jahre. Genauer habe ich mir das nicht abgeschätzt - für mich steht so fest, dass ich nirgends eine sichere Rendite mit 4% haben werde, über die 5 Jahre. Somit zahle ich dort alles zurück, hab es weg, 130€ monatlich mehr bzw. nicht mehr weniger und das Geld kann auch nicht mehr gestohlen werden :)
Grüße
7. Clara3 kommentierte am 01.03.2020 um 16:05:56 Uhr
Definition Rückzahlungszeitraum
Hallo, kann Rückzahlungszeitraum nochmal definiert werden, wann fängt der an? Danke und Grüße. C.
8. Caro kommentierte am 10.03.2020 um 23:18:39 Uhr
Rückzahlung der 10.000 Fristen
Ich habe ebenfalls die Aufforderung zur Rückzahlung erhalten und soll bis 30.3.20 entweder die Summe vollständig beglichen oder aber die Ratenzahlung ab April 20 abgegeben haben. Nun würde ich aber wie es scheint, ebenfalls von der neuen Reglung ab April profitieren, da ich ebenfalls über dem Höchstbetrag liege (auch abzüglich der Prozente). Statt der 10.000 jedoch 7900 zu zahlen, wäre für mich sinnvoll, obwohl ich mich aufgrund meiner elternzeit auch noch befreien lassen könnte. Meine Frage nun: wie schiebt man es bis April auf? Stelle ich einen Antrag auf sofortige Rückzahlung erst im April, wenn aber die Frist der sofortigen Zahlung schon einen Tag abgelaufen ist? Oder geht das dann nicht mehr? Muss ich vorher die Ratenzahlung unterschreiben, die ich ja gar nicht will? Sehr kompliziert und das BVA wollte oder konnte mir auch keine klare Auskunft geben.
9. Oli (Studis Online) kommentierte am 11.03.2020 um 11:24:36 Uhr
@Caro Rückzahlung Frist
Das BVA sendet automatisch ein Angebot für die Tilgung. Das musst Du nicht annehmen.
Wenn Du Dich befreien lassen kannst, solltest Du das als erstes beantragen. Und dann in Ruhe im April die vorzeitige Rückzahlung nach neuem Recht beantragen. Könntest Du Dich nicht befreien, müsstest Du die Rate im April zahlen und dann die Rückzahlung beantragen, die dann etwas geringer ausfällt, weil Du dann ja schon eine Rate abgetragen hättest.
10. Caroo kommentierte am 11.03.2020 um 23:06:48 Uhr
Re
Okay, aber einen Widerspruch muss ich nicht einlegen? Die neue Regelung gilt auch für diejenigen, die den Rückzahlubgsbescheid vor April 20 erhalten haben? Die vorzeitige Rückzahlung soll bis zum 31.3 erfolgt sein, die erstmalige Rate für die 10.000€ wäre erst am 30.6.20 fällig. Daher weiß ich nicht, ob die Befreiung überhaupt notwendig ist, wenn ich ja im April die „vorzeitige“ Rückzahlung nach neuer Ordnung beantragen will.
11. kri kommentierte am 13.03.2020 um 16:55:56 Uhr
Tilgung bis 31.03.2020 oder ab 04.2020?
hey, ich hab den gleichen Fall wie caro. Wie kann ich es hinbekommen, dass ich auch erst ab April die volle Summe (7.900€) zahle? ich kann keine Befreung beantragen.. Kann ich einfach sagen, dass ich von der April Regelung profitieren will? Bin über Hilfe sehr sehr dankbar! LG Kri
12. Xxx kommentierte am 18.03.2020 um 11:38:15 Uhr
Rückzahlung
Mir geht’s wie meine Vorredner. Ich soll bis zum 31.03 10k € zurück zahlen ( laut Antrag auf vorzeitige Rückzahlung), aber wenn ich normal tilge, zahle ich über 7 Jahre auch 10k € zurück. Verstehe also nicht, warum ich keine Rabattierung bekomme, wenn ich alles vorzeitig in einem zurückzahlen möchte. Darlehensschuld liegt bei 18k €. Macht es Sinn, wenn ich nach April dann nochmal einen Antrag auf vorzeitige Rückzahlung stelle, um mir den Rabatt von 2100€ zu holen?!
13. Oli (Studis Online) kommentierte am 18.03.2020 um 13:51:52 Uhr
@kri+Xxx
Das Amt muss stur das Angebot machen, was zum aktuellen Zeitpunkt möglich ist und das ist eben nach den bisherigen Regelungen für Euch wenig attraktiv. Annehmen müsst ihr das ja nicht.
Einfach bis April warten und dann erst die vorzeitige Tilgung beantragen. Dann bekommt ihr ein neues, aller Voraussicht deutlich besseres Angebot nach den neuen Regelungen.
Warum das Amt nicht schon selbst darauf hinweist – keine Ahnung. Offenbar amtliche Trägheit.
14. Caroooooo kommentierte am 19.03.2020 um 09:53:59 Uhr
Rückzahlung 10.000 ab 1.4
Also, ich habe jetzt mit einer sehr freundlichen Damen dss Verwaltungsamtes telefoniert: sie hat vermerkt, dass ich im April ein neues Angebot für eine vorzeitige Rückzahlung erhalten möchte und bekomme dies dann zugesendet. Aus systemtechnischen Gründen geht dies leider nicht vorher. Man versäumt auch keine Fristen. Freistellen etc ginge auch dann noch, wenn man von dem neuen Angebot doch nicht Gebrauch machen möchte
15. skysailor kommentierte am 23.03.2020 um 14:40:38 Uhr
Wahlrecht: Nur durch Zufall erfahren, Frist vorbei
Meine Frau hat 2004 begonnen ihre Schulden zurückzuzahlen und ist seit 2005 aus familiären Gründen von der Ratenzahlung freigestellt, da nicht berufstätig. Seitdem stellt sie jährlich (oder so) ihren Antrag auf Befreiung, unser jüngster Sohn ist 11. Beim letzten Mal (Oktober 2019) erhielt sie die Mitteilung, dass die Mindestrate sich erhöhen würde, ein Hinweis auf neue Fristen oder ein Wahlrecht war nirgendwo zu finden, nur allgemeine Erläuterungen, wie jedes Mal. Daher hat sie den Antrag wie immer gestellt. Am letzten Wochenende habe ich nun zufällig von der inzwischen abgelaufenen Frist erfahren.
Abgesehen davon, dass ich es grundsätzlich ok finde, seine Schulden bei entsprechender Leistungsfähigkeit auch zurückzuzahlen, finde ich die Vorgehensweise des Gesetzgebers hier nicht in Ordnung, da er offenbar bewusst nicht auf das Wahlrecht hingewiesen hat. Gerade die Altschuldner mit hohen Restschulden aber langen Befreiungszeiten (meist Frauen mit Familie) sind hier klar benachteiligt worden, da keinerlei Aufklärung über die evtl. Vorteile der geänderten Gesetzeslage erfolgte, und somit das Wahlrecht mangels Information nicht fristgemäß ausgeübt werden konnte. Es gibt im Leben von Familien andere Prioritäten, als die Wendungen des Gesetzgebers bzgl. der Bafög-Schulden im Auge zu behalten. Die Frist von einem halben Jahr ist viel zu kurz, um als Altschuldner überhaupt Kenntnis nehmen zu können, da die Befreiungsfristen jährlich oder sogar länger sind, und man sich als Altschuldner nur dann überhaupt mit dem Thema beschäftigt. Dieser Teil der Altschuldner wird nun herangezogen, um nach Ablauf der Befreiungsfristen aus deren Familieneinkommen die Schuldenbegrenzung für die jüngeren bzw. den Restschulderlass für die (aus welchem Grund auch immer) Informierten zu finanzieren, obwohl sie selbst ebenfalls einen Restschulderlass erhalten hätten können, wenn sie es rechtzeitig erfahren hätten.
Ich weiß nicht wieviele Betroffene es überhaupt gibt. Da kaum jemand durch die Beantragung des Schuldenerlasses benachteiligt worden wäre, haben die meisten Betroffenen es vermutlich noch gar nicht erfahren (weder dass es eine Frist gab, noch dass sie sie verpasst haben). Das Bundesverwaltungsamt lässt eine Telefonansage laufen, die stumpf auf die Gesetzeslage verweist, eine persönliche Auskunft ist derzeit nicht zu bekommen.
Hat sich irgendwo bereits Protest gegen diese Ungerechtigkeiten formiert?
16. sula67 kommentierte am 03.04.2020 um 12:49:22 Uhr
Wahlrecht durch Zufall erfahren, Frist vorbei
Mir geht es genauso wie der Frau meines Vorredners, auch bezüglich der Rückzahlungs- und Familiensituation. Habe vor ein paar Tagen zufällig von der Möglichkeit des Wahlrechts erfahren, leider einen Monat zu spät. Normalerweise bin ich informiert, aber diesmal anscheinend nicht. Ich hatte wohl von Änderungen beim BAföG gehört, dachte aber diese würden sich nur auf Neuanträge beziehen. Mich ärgert auch diese Vorgehensweise, noch dazu, weil ich innerhalb des Zeitraumes, in dem ich das Wahlrecht hätte ausüben können, mit einer Mitarbeiterin des Bundesverwaltungsamtes über die weitere Freistellung telefoniert habe. Ein kurzer Hinweis darauf, dass man sich über die Neuregelungen informieren soll, hätte ja genügt. Der Freistellungsbescheid kam dann am 20.02.2020. Natürlich ebenfalls ohne jeglichen Hinweis auf Änderungen. Mich würde ebenfalls interessieren ob es irgendeine Möglichkeit des Einspruchs oder Protests gibt. Wir sind ja bestimmt nicht die einzigen, die diesen Termin ahnungslos verpasst haben.
17. JackieChan kommentierte am 13.04.2020 um 17:16:49 Uhr
Wahlrecht durch Zufall erfahren, Frist vorbei
Ja, bei uns auch gleiches Problem. Ich habe den Antrag trotzdem noch gestellt, der natürlich wegen Verfristung abgelehnt wurde. Aber dagegegen kann man Widerspruch einlegen und den Rechtsweg prüfen...
Was sich BMBF und BVA dabei gedacht haben, darüber nicht zu informieren, versteht nun wirklich keiner. Es ist ja nicht so, dass die Zielgruppe schwierig zu erreichen wäre. Ganz im Gegenteil liegen alle Kontaktdaten vor und es gibt durchaus regelmäßigen Schriftverkehr - auch mit rechtlichen Hinweisen. Darauf muss man sich doch auch verlassen können.
18. RamBam kommentierte am 24.04.2020 um 16:25:48 Uhr
Vorzeitige Rückzahlung erhöht
Hallo zusammen,
meine Frau hat es versäumt die Adressensänderung an das Bundesverwaltungsamt weiterzugeben. Sie bekommt am ein Schreiben vom 20.04.2020 mit der Bitte eine Strafgebühr von 25 Euro für die Anschriftenermittlungskosten. So weit kann ich das Nachvollziehen. Diesem Brief ist der Bafögbescheid angeheftet. Vorzeitige Rückzahlung des Darlehens bis zum 31.03.2020 in Höhe von 6.536,60€. Diese Recht wollen wir in Anspruch nehmen. Heute haben wir beim zuständigen Bearbeiter angerufen und der will jetzt auf Grund der neuen Regelung eine Neuberechnung machen und verlangt ca. 800€ mehr. Kann man dagegen Widerspruch einlegen da der Bescheid uns erst am 23.04.2020 erreichte und wir somit nicht die Möglichkeit hatten die vorzeitige Rückzahlung zu tätigen. Danke für die Auskunft LG RamBam
19. Oli (Studis Online) kommentierte am 25.04.2020 um 20:19:07 Uhr
@ RamBam
Klar kann Widerspruch eingelegt werden – nur dürfte das wohl keinen Erfolg bringen. Denn es ist Eure Schuld, dass Euch das Schreiben nicht erreicht hat.
20. Honeyjean kommentierte am 05.05.2020 um 21:07:02 Uhr
Widerspruch ?
Hattest du Widerspruch eingelegt? Ich hab jetzt nämlich das gleiche Problem
21. Suffel128 kommentierte am 13.05.2020 um 10:21:35 Uhr
Widerspruch sinnvoll? alte/neue Prozente
Ich stehe vor einem ähnlichen Problem wie @RamBam. Ich habe durch Eigenverschulden den Brief vom 9.3. erst letzte Woche Freitag erhalten. Die Frist zur vorzeitigen Rückzahlung bis zum 31.3. war da ja schon lange vorbei. Gibt es eine Möglichkeit gegen diese kurze Fristsetzung Widerspruch einzulegen? Ich weiß durch Freunde, dass die Frist sonst auch fast ein halbes Jahr beträgt und kurz vor Beginn der Ratenzahlung erst endet..
Ein Telefonat mit dem BVA hat dahingehend keine Erklärung gebracht. Dort wurde mir nur gesagt sie könnten die Forderung neu aufstellen und dann mit neuer Tabelle eine neue Frist setzen.
22. Hnnh92 kommentierte am 04.06.2020 um 23:18:18 Uhr
Widerspruch?
Mir geht es ähnlich wie RamBam. Würde mich auch sehr interessieren ob hier Widerspruch eingelegt wurde?
23. Fragestellerin kommentierte am 06.06.2020 um 00:16:36 Uhr
Widerspruch und Klage
Wenn der Widerspruch angelehnt wird, kann man vor dem Verwaltungsgericht Köln klagen. Dazu möchte ich wissen, ob das etwas kostet (meiner Meinung nach werden bei BaföG-Angelegenheiten keine Gerichtskosten erhoben). Und ob man dafür nach Köln fahren muss oder ob eine schriftliche Entscheidung ergeht. Jemand Erfahrungen damit?
24. Fragestellerin kommentierte am 06.06.2020 um 02:36:45 Uhr
Widerspruch und Klage
Wenn der Widerspruch angelehnt wird, kann man vor dem Verwaltungsgericht Köln klagen. Dazu möchte ich wissen, ob das etwas kostet (meiner Meinung nach werden bei BaföG-Angelegenheiten keine Gerichtskosten erhoben). Und ob man dafür nach Köln fahren muss oder ob eine schriftliche Entscheidung ergeht. Jemand Erfahrungen damit?
25. Monika111 kommentierte am 07.06.2020 um 15:21:11 Uhr
Nachlass hat sich nach der Rückzahlung geändert
Hallo,
Ich habe 07/19 meinen Rückzahlungsvescheid erhalten, in dem steht das ich einen Nachlass von 1.565,55 € erhalte wenn ich das Darlehen vorzeitig bis zum 31.05.20 zurückzahle.
Den aufgeführten Einzahlungsbetrag habe ich am 21.04.20 überwiesen (vor der angegeben Frist). So weit so gut. Dachte damit bin ich fertig :)
Heute bekam ich ein weiteres Schreiben... Mit einer neuen Nachlassberechnung von 1113,28 € und der Aufforderung den Restbetrag von 452,17 € (meine Einzahlung wurde verbucht) zu überweisen.
Ich habe doch innerhalb der Frist mein Darlehen abbezahlt, wie kann es sein das ich jetzt eine Nachzahlung habe?
26. Live_love_laugh kommentierte am 08.06.2020 um 20:56:29 Uhr
Vorzeitige Rückzahlung
Hat jemand von euch Widerspruch erhoben und hatte Erfolg? Mir geht es auch so, dass ich meine neue Adresse nicht mitgeteilt habe und den Bescheid vor ein paar Tagen bekommen habe, dass ich bis zum 31.3.2020 einen Nachlass von 6900 € überweisen musste. Ab 1.4. sind es 7900 €. Wer kann helfen?
27. smek0406 kommentierte am 22.06.2020 um 11:22:29 Uhr
Wahlrecht durch Zufall erfahren, Frist vorbei
Hallo JackiChan/Sula67, ich habe das selbige Problem. Auch ich habe noch waehrend der Frist zur Beantragung des Wahlrechts, meinen neachsten Bescheid vom BVA im Briefkasten gehabt und keinerlei Info anbei erhalten, dass es diese neue Regelung gibt. Auch ich bin schon lange mit dem Studieren fertig und stecke mitten im Familienleben mit Teilzeitarbeit und haette von dieser Regelung profitiert. Ich habe am 4.3.2020 den Antrag gestellt, der natuerlich abgelehnt wurde, weil die Frist abgelaufen war, dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und mich auf die obigen Argumente berufen. Heute fand ich im Briefkasten den Brief vom BVA mit der Zurueckweisung meines Widerspruchs, meine Argumente seien unzureichend, weil auf verschiedenen Plattformen und Medien ueber das Wahlrecht umfassend informiert worden sei. Ist noch jemand in so einem Widerspruchsverfahren? Ich moechte weiterhin dagegen vorgehen und mich diesbzgl gerne austauschen. Ich plane, einen Juristen zu engagieren.
28. AnnaPl kommentierte am 22.06.2020 um 18:27:50 Uhr
Wahlrecht auch verpasst / Widerspruch abgelehnt
Hallo ihr Lieben, ich habe das gleiche Problem. Ich habe nur durch Zufall Wochen nach der Deadline von dem Wahlrecht erfahren. Natürlich auch gleich Antrag gestellt, abgelehnt, Widerspruch, abgelehnt.. Es ist doch eine wahnsinnige Ungerechtigkeit, über ein Wahl“recht“ nicht informiert zu werden. Diejenigen, die durch Zufall davon erfahren, haben das Recht, die anderen nicht. Wo leben wir denn? Eigentlich müsste man schon aus Prinzip gemeinschaftlich klagen. Was meint ihr?
29. Live_love_laugh kommentierte am 23.06.2020 um 15:39:04 Uhr
Wahlrecht
Gute Idee. Je mehr Leute wir sind, desto mehr Chancen haben wir. Wir sollten gemeinsam klagen.
30. Live_love_laugh kommentierte am 24.06.2020 um 18:51:59 Uhr
Wahlrecht
Gute Idee. Je mehr Leute wir sind, desto mehr Chancen haben wir. Wir sollten gemeinsam klagen.
34. AnnaPl kommentierte am 01.07.2020 um 06:55:27 Uhr
Wahlrecht verpasst
Wie wollen wir uns am besten vernetzen? @smek0406: Hattest du zwischenzeitlich schon mal einen Juristen konsultiert?
35. Molino kommentierte am 17.07.2020 um 16:58:18 Uhr
Wahlrecht Frist verpasst
Betroffene, wie ich, können nach ablehnendem Widerspruchsbescheid Klage beim Verwaltungsgericht Köln erheben. Es fallen keine Gerichtskosten an und man braucht keinen Anwalt. Reisen kann man auch höchstwahrscheinlich vermeiden indem man auf eine mündliche Verhandlung verzichtet Gruß Molino
36. JackieChan kommentierte am 20.07.2020 um 18:52:26 Uhr
Wahlrecht durch Zufall erfahren, Frist vorbei
Bei uns wurde auch der Widerspruch abgelehnt. BVA habe keine Verpflichtung zu informieren und Mitteilung im Bundesgesetzblatt sei ausreichend, um dem Willen des Gesetzgebers zu entsprechen. Jetzt steht ebenfalls Klage beim VG Köln an. Kennt jemand einen spezialisierten Rechtsanwalt?
37. Ex-Studi kommentierte am 27.07.2020 um 21:55:36 Uhr
Wahlrecht durch Zufall erfahren, Frist vorbei
Hatt schon jemand geklagt und kann ein paar Argumente liefern? Wie hoch ist das Kostenrisiko? Bei uns läuft jetzt auch bald die Frist ab...
38. Camillo kommentierte am 06.08.2020 um 02:38:07 Uhr
Frist für Wahlrecht abgelaufen
Ich habe gerade gestern einen Bescheid erhalten, dass ich bis Juni 2021 alles zurückzahlen muss. Die 20 Jahre wären dann abgelaufen. Ich wurde vorher nie darüber informiert, dass sich an den Rückzahlungsbedingungen etwas ändern würde.
Wieso dürfen die beim BVA eigentlich die Rückzahlungsbedingungen ändern? Als ich Bafög bewilligt bekam, hatte ich die damals geltenden Rückzahlungsbedingungen anerkannt und konnte mit Recht erwarten, dass diese Regeln auch Bestand haben. Wenn man einen Vertrag abschließt, dann muss dieser doch für beide Parteien bindend sein. Oder existierte da eine Klausel, dass die Rückzahlungsbedingungen geändert werden können? Dann würde man ja etwas unterschreiben, wo man gar nicht weiß, was man unterschreibt. Seltsam.
39. PerzyN kommentierte am 24.08.2020 um 20:01:25 Uhr
Gemeinsame Klage - Gesetzesänderung
Hallo zusammen,
ich habe die selbe Problematik. Ich wollte zum April 2020 zurückzahlen und bekam eine Antwort, dass ich erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Bescheid erhalte. Telefonisch war die Ansprechpartnerin NIE erreichbar. Erneut im Juni verlangte ich wieder nach einer Rückzahlungssumme. Dann der Schock... dass ich statt 21 % nur noch 17 % Nachlass hätte. Ich habe direkt einen Widerspruch eingelegt und bis eine Antwort kam und die leider negativ war, war auch schon fast diese Frist abgelaufen. Am Telefon sagte man mir, dass ich überhupt froh sein soll, dass es einen Nachlass gibt. Zudem wäre ich im Oktoober angeblich informiert worden. (Das wüsste ich gerne... da stand nur 105 auf 130 € erhöhte Rückzahlungstilgung - mehr habe ich aus dem Schreiben nicht wahrnehmen können...) Ich habe daraufhin eine Beschwerde formuliert und nachgefragt, wie und im welchem Umfang eine Informationspflicht besteht. Ich erhielt als Antwort nur einen neuen Rückzahlungsbescheid + die NAchforderung der 340 € (d.h. im Endeffekt müsste ich nochmal 200 € mehr als vorher zahlen). Das sehe ich wiederum auch nicht ein. Wenn ihr klagt, dann bin ich definitiv dabei. Ich hatte bei 10 Anwälten schon angerufen und keinen bekommen. Ich wäre bei einer Sammelklage gerne dabei!
40. silvio kommentierte am 02.09.2020 um 00:02:18 Uhr
Die übliche Masche
Daß nicht informiert wird, ist übliche Masche. Da werden sogar Nachweise geschickt, daß Schreiben an falsche Adressen gesandt wurden, aber es wird behauptet, sie seien beim Kunden angekommen.Telefonisch ist auch niemand erreichbar, ist aber auch sinnvoller, nichts zu sagen, was am Ende nicht nachweisbar ist. Und das Verwaltungsgericht Köln läßt grundsätzlich alle abblitzen. Man hat den Bescheid oder ein anderes Schreiben ja ordnungsgemäß erhalten, selbst wenn es falsch adressiert war ...
41. smek4683 kommentierte am 22.09.2020 um 13:20:25 Uhr
Wahlrecht Frist verpasst - Anwalt beauftragt
Hallo zusammen, also ich habe einen Anwalt engagiert und Klage beim Bundesverwaltungsgericht Köln eingereicht. Für alle, die das Thema auch betrifft, meldet Euch gerne per Email an mich: sndylcs@gmail.com...je mehr desto besser! Ich leite gerne den Kontakt meines Anwalts weiter. Wir können aber auch hier weiter Argumente sammeln und jeder kann individuell klagen. Kosten kommen nur für den eigenen Anwalt . Mein Hauptargument ist, dass ich von Nov 2019-April 2020 im Ausland war und ich nur zufällig auf nach Ablauf der Frist auf das Wahlrecht gestoßen bin. Somit war es für mich noch schwieriger die Info zu erhalten. @Camillo: das ist ein guter Punkt deine Frage: wir haben vor vielen Jahren einen Bafög Vertrag abgeschlossen und die Rückzahlungsmodalitäten ändern sich...im Enddeffekt ist es ja ein zinsloser Kredit, den wir aufgenommen haben, jede Bank wäre in der Pflicht, den Kreditnehmer über bevorstehende Änderungen zu informieren und das BVA sagt einfach, man solle sich möglichst jede Woche das Bundesgesetzblatt als Abendlektüre reinziehen? Und sind dann aus dem Schneider? Das BVA schrieb ebenfalls, sie hätten ausreichend über verschiedenste Medienkanäle über das Wahlrecht informiert...gebe ich das auf Google ein, kommen nur Studi-Seiten, die darüber informieren, keine Medien wie Tagesschau, Spiegel, Facebook oder andere Medien, mit denen ich mich als Alt-Alumni beschäftige. Oder hat jemand einen Link oder darüber woanders gelesen? Jedenfalls freue ich mich über regen Austausch.
42. Oli (Studis Online) kommentierte am 22.09.2020 um 13:42:32 Uhr
Wahlrecht verpasst
Ich frage mich zwar auch, warum die Politik solche Fristen einführt und das Wahlrecht nicht unbefristet ermöglicht hat. Und auch die Informationspolitik des BVA bleibt mir unverständlich. Dennoch glaube ich nicht, dass auf juristischem Wege viel zu gewinnen ist. Vielleicht für besonders gelagerte Einzelfälle. Eine Informationspflicht bezogen auf eine Option, die zwar für viele eine Verbesserung darstellt, aber in Einzelfällen auch nachteilig sein kann, gibt es meiner Kenntnis nicht.
Um ein Beispiel aus einem anderen Bereich zu bringen: Die Telekom (oder jedes andere Unternehmen) hat auch nicht die Verpflichtung, Altkunden auf günstigere neue Tarife hinzuweisen.
Natürlich ist auch eine politische Änderung nicht sonderlich aussichtsreich. Aber meiner Ansicht nach sogar ein Ticken aussichtsreicher als juristische Auseinandersetzungen.
43. HaDuy kommentierte am 15.11.2021 um 14:08:20 Uhr
Vorzeitige Rückzahlung geringere Rabatte
Hallo Zusammen,
habe ein ähnliches Problem und wollte wissen, ob die Klage beim Verwaltungsgericht Erfolg hatte ? @sndylcs4683?
Bei ist es folgendermaßen:
Ich habe einen Bescheid aus 2017, dass bei vorzeitiger Rückzahlung 6.451,09 Euro anstelle von 8.777,00 Euro zu zahlen habe. Da ich mich damals noch in der Rückzahlungspahse des KFW Bankkredites befand wurde mir mitgeteilt, dass ich erst nach Beendigung des KFW Bankkredites den im Bescheid vom 10.09.2017 genannten Betrag von 6.451,09 Euro zu zahlen habe. Jetzt im Nov. 2021 ist die letzte Rate des KFW Bankkredites gezahlt worden. Nun ist es an der Zeit das Bafög Darlehen zurückzuzahlen. Zeitgleich habe ich nach Antragstellung für die vorzeitige Rückzahlung einen Bescheid erhalten, nachdem nunmehr die Summe von 7.065,48 Euro anstatt der 6.451,09 Euro zu zahlen sind. Ich bin fest davon ausgegangen, dass ich bis Februar 2022 bei vorzeitiger Rückzahlung die Summe von 6.451,09 Euro zu zahlen habe und habe auf diese Summe hin gespart.
Es gab keine Info darüber, dass durch die Änderung aus 2019/2020 ? auch die vorzeitige Rückzahlung davon betroffen gewesen ist.
Danke
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