Koalition hat sich geeinigtDoch mehr BAföG 2024
Ein wenig merkwürdig kann man es schon finden, wie die rot-grün-gelbe Koalition solche wirklich nicht unwichtigen Änderungen kommuniziert. Der Ausschuss tagte und alle redeten über den bisher vorliegenden Gesetzentwurf. Dass dieser offenbar schon Makulatur ist, wurde erst danach bekannt – und dann in Windeseile von verschiedenen Akteuren wie dem studentischen Dachverband fzs, den Juso-Hochschulgruppen oder dem Deutschen Studierendenwerk verbreitet. Und auch der wie immer gut informierte Bildungsjournalist Jan-Martin Wiarda berichtete in seinem Blog.
Inzwischen hat die Bundesregierung die Änderungsvorschläge bestätigt – siehe hier. Dazu gibt es noch eine Erklärung von den Abgeordneten Ria Schröder (FDP), Laura Kraft (Bündnis 90/Die Grünen) und Dr. Lina Seitzl (SPD) – jeweils in ihren Fraktionen für das BAföG zuständig – zu den aktuellen Änderungen:
„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum 29. BAföG-Änderungsgesetz wurde ein Vorschlag für wesentliche Anpassungen am Regierungsentwurf verabschiedet. So sollen die Bedarfssätze künftig um fünf Prozent steigen, der Wohnkostenzuschlag soll sich von 360 auf 380 Euro erhöhen und auch die Elternfreibeträge sollen um 5,25 Prozent ansteigen, um das BAföG weiter zu öffnen. Die Erhöhung der Darlehensobergrenze wurde zurückgenommen. Mit diesem Vorschlag werden wir nun in unsere Fraktionen gehen. Ziel ist die Verabschiedung der BAföG-Novelle in der nächsten Woche, so dass sie zum 1. August 2024 in Kraft treten kann.“
Die Änderungen im Detail
Die BAföG-Bedarfssätze sollen um 5% steigen, die Wohnkostenpauschale von 360 auf 380 €. Dass der Zuschlag für KV/PV auch steigt, war schon im ersten Gesetzentwurf vorgesehen. Insgesamt können Studierende also wahrscheinlich mit folgendem BAföG-Höchstsatz rechnen:
Voraussichtlicher BAföG-Höchstsatz für Studierende ab WiSe 2024/25 | ||
---|---|---|
Bestandteil | WiSe 24 | Bisher |
1 Wenn du noch bei den Eltern oder in einer Wohnung/Haus, die deinen Eltern gehört, wohnst, erhälst du ab WiSe 2024 wahrscheinlich 62 € Wohnpauschale (bisher 59 €). 2 KV = Krankenversicherung; PV = Pflegeversicherung; den Zuschlag gibt es nur, wenn ihr selbst beitragspflichtig versichert seid. In den meisten Fällen sind Studierende noch familienversichert. | ||
Grundbedarf | 475 € | (452 €) |
+Wohnpauschale für gemietete Unterkunft1 | 380 € | (360 €) |
=BAföG-Höchstsatz ohne KV/PV2 | 855 € | (812 €) |
+Zuschlag KV/PV2 | 130 € | (122 €) |
=BAföG-Höchstsatz mit KV/PV2 | 985 € | (934 €) |
Zusätzlich soll der Schuldendeckel unverändert bleiben. Somit bleibt es wohl bei den monatlichen Rückzahlungsraten von 130 €. Zusammen mit den höchstens 77 zu leistenden Raten ergeben sich daraus die 10.010 Euro Schuldengrenze. Im bisherigen Gesetzentwurf sollte die Rate auf 150 € steigen, die Höchst-Zahl der Raten bei 77 bleiben – das wären dann 11.550 Euro Schuldengrenze gewesen.
Schließlich sollen die Elternfreibeträge statt um 5% um 5,25% steigen. Das führt bei allen, die nicht den Höchstsatz erhalten, weil vom elterlichen Elterneinkommen etwas angerechnet wird, durchaus auch zu ein wenig mehr BAföG, allerdings in der Regel eher im Bereich weniger Euro.
Kommt das wirklich?
Das BMBF hatte die ganze Zeit – so ja auch in der Entgegnung zur Stellungnahme des Bundesrats bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag im Mai die Linie hochgehalten, man könne nicht so viel Geld ausgeben, weil das nächstes Jahr dann noch viel mehr Geld nötig machen würde.
Anders sahen das vor allem SPD und GRÜNE, die sich hier nun offenbar durchsetzen konnten. Anders sahen das vor allem SPD und GRÜNE, die sich hier möglicherweise durchsetzen konnten. Wobei hier auch die FDP-Fraktion nicht als Bremser dastehen will und inzwischen in einem X-Posting von einer guten Bildungs-News gesprochen hat. Komisch nur, dass das FDP-geführte BMBF die Erhöhungen zunächst gar nicht wollte (weil der FDP-Finanzminister ja auch zum Sparen aufgerufen hat, Schuldenbremse und so …).
Wie auch immer: Es spricht nun eigentlich nichts mehr dagegen, dass das wirklich so kommt 😇 Beschlossen werden soll das 29. BAföG-Änderungsgesetz bereits nächste Woche (10.-14.06.). So heißt es jedenfalls in der schon erwähnten Erklärung. Ein früher Beschluss wäre allein deswegen sinnvoll, weil ja all die Änderungen in verschiedenste Systeme eingespielt werden (Software für BAföG-Ämter, BAföG-Online-Antrag) und die Sachbearbeiter:innen in den Ämtern sich darauf einstellen müssen.