BAföGBundesverfassungsgericht zum Fachrichtungswechsel nach "Parkstudium"
Artikel ergänzt und überarbeitet am 20.10.2006
Offenbar hat sich - entgegen der hier im Artikel ursprünglich (Fassung vom 14.09.2005) dargestellten Interpretation - die Ansicht durchgesetzt, dass allgemein Fachwechsel auch nach Beginn des 4. Fachsemesters ohne Verlust des BAföG-Anspruchs möglich sind, wenn durch den Wechsel nicht mehr als 3 Fachsemester "verloren" werden (bei Wechsel direkt nach dem 4. Fachsemester müsste man also ins 2. Fachsemester wechseln können, damit man noch eine Chance hat). Eine gute Begründung ist aber in jedem Fall notwendig, sofern man mehr als 2 Semester verliert.
Konkret ging es in der Entscheidung zwar nur um Studierende, die zu einem Studienfach wechseln wollen, bei dem es Aufnahmebeschränkungen (NC) gibt, der einen schnelleren Wechsel unmöglich macht, bei dem aber Leistungen des bisherigen Faches angerechnet werden können. Solange es dann möglich ist, soviel angerechnet zu bekommen, dass man insgesamt höchstens drei Semester verloren hat, sollte der Wechsel nicht schädlich für das BAföG sein.
Entscheidend bei einem "Parkstudium" und Wechsel nach mehr als drei Fachsemestern ist noch, dass die Wechselentscheidung bis zu Beginn des 4. Fachsemesters fällt, man sich ab da kontinuierlich um einen Studienplatz im neuen Fach bemüht und im alten Fach trotzdem fleißig weiterstudiert. Der Begriff "Parkstudium", der für ein Studium in Wartestellung oft verwendet wird, passt da fast gar nicht, da so mancher darunter ein Studium versteht, das nur auf dem Papier besteht. Will man aber noch BAföG bekommen, darf man nicht nur "parken", sondern muss auch wirklich studieren.
Quelle: Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut (BVerfG, 1 BvR 309/03 vom 24.8.2005)
Konkret ging es in der Entscheidung zwar nur um Studierende, die zu einem Studienfach wechseln wollen, bei dem es Aufnahmebeschränkungen (NC) gibt, der einen schnelleren Wechsel unmöglich macht, bei dem aber Leistungen des bisherigen Faches angerechnet werden können. Solange es dann möglich ist, soviel angerechnet zu bekommen, dass man insgesamt höchstens drei Semester verloren hat, sollte der Wechsel nicht schädlich für das BAföG sein.
Entscheidend bei einem "Parkstudium" und Wechsel nach mehr als drei Fachsemestern ist noch, dass die Wechselentscheidung bis zu Beginn des 4. Fachsemesters fällt, man sich ab da kontinuierlich um einen Studienplatz im neuen Fach bemüht und im alten Fach trotzdem fleißig weiterstudiert. Der Begriff "Parkstudium", der für ein Studium in Wartestellung oft verwendet wird, passt da fast gar nicht, da so mancher darunter ein Studium versteht, das nur auf dem Papier besteht. Will man aber noch BAföG bekommen, darf man nicht nur "parken", sondern muss auch wirklich studieren.
Quelle: Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut (BVerfG, 1 BvR 309/03 vom 24.8.2005)