Keine Auswirkungen auf das BAföGStudiengebühren und Studienbeitragsdarlehen
Studienbeiträge sind keine unbillige Härte
Bisher konnte die eher wenigen Studierenden, die - z.B. an privaten Hochschulen - schon Studiengebühren zahlen mussten, zwar nicht mehr BAföG bekommen, immerhin konnten sie auf Antrag etwas mehr jobben, ohne dass ihr BAföG gekürzt wurde. Wer nun aber geglaubt hat, diese Regelung würde auch bei den kommenden allgemeinen Studiengebühren (oder "Studienbeiträge", wie sie von Seiten der Politik genannt werden) gelten, der hat sich getäuscht.
Jedenfalls hat das Bundesbildungsministerium am 1.September ein Rundschreiben verfasst, in dem es darauf hinweist, dass nach Ansicht des Ministeriums bei Studienbeiträgen eine unbillige Härte nicht vorliegt. Begründung: Die landesweite Einführung von Studienbeiträgen und ein gleichzeitig bestehender Anspruch auf Gewährung eines Studienbeitragsdarlehens schließen eine unbillige Härte aus, da grds. alle Studierenden diese Belastung trifft. Durch das Angebot eines Darlehens scheidet die Annahme einer unbilligen Härte aus.
Diese Haltung ist durchaus konsequent - und zwar, was vielleicht auf den ersten Blick überrascht, aus Sicht aller Parteien der großen Koalition.
Die Bundes-SPD lehnt Studiengebühren ab, insofern soll auch das BAföG nicht zur Finanzierung von Studiengebühren dienen. Denn das würde bedeuten, dass der Bund den Ländern ein Teil der Studiengebühren bezahlt - sonst würde er ja den Bundesländern mit Studiengebühren mehr Transferleistungen zubilligen, als denen ohne.
Aus Sicht der CDU/CSU ist es ebenfalls konsequent, dass das BAföG nicht mit der Finanzierung der Studiengebühren von staatlichen Hochschulen vermischt wird. Zum einen soll es nach der Logik insbesondere der Bundesbildungsministerin Schavan einen Wettberwerb der Bundesländer auch in Sachen Ausgestaltung der Studiengebühren geben (und da gehört eben auch die Gestaltung der Studienbeitrags-Darlehen dazu). Zum anderen ist Schavan keine Freundin des BAföG, jede Ausweitung des BAföG würde es nur schwieriger machen, es irgendwann abzuschaffen. Zur Zeit muss sie wegen des Koalitionsfriedens noch am BAföG festhalten.
Hinweis: Auch wenn man die Belastung durch Studiengebühren nicht als Härtefreibetrag anerkannt bekommt, so ist auf Grund des normalen Einkommens-Freibetrags und weiterer Pauschalen immerhin jobben bis 350 Euro monatlich (im Durchschnitt betrachtet) möglich, ohne dass es zu Kürzungen beim BAföG kommt. Das gilt für alle Studierenden an Hochschulen, bei SchülerInnen ist der Freibetrag geringer. Siehe für Details den Artikel Eigenes Einkommen der BAföG-Empfängerin / des BAföG-Empfängers.
Petition für Aufstockung des BAföG um Studiengebühren
Bereits seit Mai (und noch bis 12. Oktober) läuft eine Online-Petition, die eine Erhöhung des BAföG um die Höhe der Studiengebühren fordert. Dass dieses Anliegen wohl keine Chancen bei der aktuellen Regierung haben wird, ergibt sich aus den weiter oben gemachten Ausführungen.
Man kann sich daneben auch die Frage stellen, ob die genannte Petition überhaupt sinnvoll ist. Wer Studiengebühren grundsätzlicher ablehnt, würde sich jedenfalls keinen Gefallen tun, wenn er oder sie die Petition unterzeichnet. Denn dann müsste man ja die Studiengebühren bekämpfen (z.B. durch die Forderung eines bundesweiten Verbotes - auch wenn diese Forderung zur Zeit sicher auch wenig Chancen hat) und nicht das BAföG um die Höhe der Studiengebühren erhöhen.
Dazu kommt: Wenn der Staat über das BAföG Studiengebühren der staatlichen Hochschulen finanziert, müsste er dies - zumindest in der Höhe der staatlichen Studiengebühren - auch für private Hochschulen tun. Jedenfalls liegt es nahe, dass solche Forderungen juristisch dann gute Chancen hätten. Ob eine solche Subvention von privaten Hochschulen sinnvoll wäre, ist dann doch zu bezweifeln.
Studienbeitragsdarlehen besser als sonstige Kredite
Wer konkret vor der Frage steht, wie er "Studienbeiträge" (=Studiengebühren) aufbringen soll - in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen stellt sich Erstsmestern ja erstmals diese Frage - dem kann man nur raten, auf die Studienbeitragsdarlehen der jeweiligen Landesbanken zurückzugreifen, wenn man sonst die "Beiträge" gar nicht anders aufbringen kann. Günstigere als Studienkredite sind sie auf jeden Fall. Selbst wenn man parallel noch ein Studienkredit aufnehmen sollte, ist es besser, die Studiengebühren über die Studienbeitragsdarlehen zu finanzieren - auch wenn es natürlich bedeutet, dass man mehr Anträge ausfüllen und später verschiedene Rückzahlungsforderungen im Blick behalten muss.
In Nordrhein-Westfalen kann man Studiengebühren unter Umständen über die Aufnahme des Studienbeitragsdarlehen ganz oder teilweise erlassen bekommen. Dies ist der Fall für alle, die BAföG in einer Höhe bekommen, dass sie im Jahr nah an oder über 2000 Euro Darlehensanteil (also 4000 Euro BAföG) kommen. Es können höchstens noch Zinsen anfallen - wenn man lange Rückzahlungszeiträume anstrebt, kann dies ungünstig sein. Vorsicht: Wer soviel BAföG bekommt, ohne ein Studienbeitragsdarlehen zu stellen, kann nachträglich die Studienbeiträge nicht erlassen bekommen!
In Niedersachsen (und in den nächsten Semestern in weiteren Bundesländern, die sich eher an den Bedingungen von Niedersachsen orientieren) dagegen lohnt sich die Aufnahme des Darlehens weniger. Man wird in jedem Fall bis zu 5000 Euro (je nach Länge des Studiums) Studiengebühren zahlen müssen, dazu kommen dann noch Zinsen. Nur wer länger als 10 Semester studiert, profitiert von einem gewissen Rabatt durch die Schuldendeckelung von 15.000 Euro (die Grenze bezieht sich jedoch nur auf die Schulden Zeitpunkt des Studienendes, danach kann durch Zinsen die Gesamtrückzahlung doch größer werden).
Zum Thema Studienbeiträge und Studienbeitragsdarlehen informiert Studis Online auf den Seiten zum Thema Studiengebühren (denn Studienbeiträge sind nichts anderes als Studiengebühren). Details gibt es auf den jeweilgen Länderseiten.
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