StipendiumEvangelisches Studienwerk e.V. Villigst
Das Studienwerk
Das Evangelische Studienwerk e.V. Villigst gehört zu den großen Begabtenförderungswerken, die mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung (BMBF) ihre StipendiatInnen fördern. Villigst definiert den Begriff der „Begabung“ jedoch nicht ausschließlich über Leistung. Überdurchschnittliche Leistungen werden in den Anforderungen an Bewerber zwar angegeben, sind jedoch nicht ausschließliches Kriterium.
Wichtiger ist es für Villigst, dass man sich außerhalb des Studiums engagiert und interessiert (insbesondere soziales Engagement ist gern gesehen) und Bereitschaft zeigt, sich kritisch mit Gesellschaft, Politik und seinem Umfeld auseinanderzusetzen. Das Begleitprogramm, das Villigst seinen StipendiatInnen neben der finanziellen Förderung (analog zum BAföG plus Büchergeld) ermöglicht, spiegelt dies wieder. Es gibt ein breites Sommer-Uni-Programm sowie Austauschforen und innerhalb der StipendiatInnenschaft Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen.
Zudem haben die StipendiatInnen bei Villigst sehr viele Mitspracherechte in Bezug auf die Gestaltung des stipendiatischen Lebens. Sogar an der Auswahl neuer StipendiatInnen sind sie beteiligt (jeweils einE StipendiatIn auf ein dreiköpfiges Auswahl-Team). Auch am Hochschulort organisieren sich die StipendiatInnen in „Konventen“. Sie werden von einem Vertrauensdozenten an der Uni sowie von einem Mitglied der Leitung des Studienwerkes begleitet.
Das Aufnahmeverfahren
Bei Villigst kann sich jede und jeder bewerben, der/die das 5. Fachsemester noch nicht überschritten hat. Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche ist nicht zwingend. In begründeten Fällen können auch Angehörige anderer Konfessionen oder Religionslose aufgenommen werden.
Das Auswahlverfahren bei Villigst erfolgt im Wesentlichen in zwei Schritten. Auf die obligatorische schriftliche Bewerbung (Einzelheiten sind www.villigst.de zu entnehmen) erfolgt zunächst eine Einladung zu einer mündlichen Auswahlrunde am Hochschulort. In einem halbstündigen Gespräch werden hier Fragen zur Person, zu Politik und Gesellschaft gestellt. Es ist hilfreich, wenn man einen guten Überblick über das aktuelle Geschehen hat, also z.B. regelmäßig Zeitung liest. Reines Wissen wird hingegen nicht abgefragt.
Wer diese Runde schafft, erhält eine Einladung zur Hauptauswahl in Haus Villigst (Schwerte). Hier werden die BewerberInnen in Gruppen eingeteilt, welche von den Auswählenden beobachtet werden. Diesen Gruppen werden Aufgaben gestellt, ein Film wird gemeinsam gesehen, jeder hält ein Kurzstatement und hernach wird darüber diskutiert. Den Abschluss bildet ein persönliches Gespräch mit den Auswählenden. Hiernach wird endgültig über die Aufnahme entschieden. Man sollte nach vollendeter Hauptauswahl jedoch nicht allzu viel darüber nachdenken. Zumeist analysiert man das Gespräch, findet immer neue Schwachpunkte und beginnt letztlich an sich selbst zu zweifeln. Wie die Entscheidung letztlich gefällt wird, ist von außen jedoch nicht verständlich. Hierfür muss man wohl selbst im Auswahlteam gesessen haben. Alles Grübeln hilft daher nichts.
Die Förderung – Rechte und Pflichten
Die Förderung erfolgt für die Dauer des Studiums. Ermöglicht werden insbesondere auch Auslandsaufenthalte, Praxissemster und für das Studium ergänzende Fortbildungen wie Sprachkurse und Seminare.
Wer aufgenommen wurde, muss verpflichtend nur an der Einführungswoche teilnehmen. Alle darüber hinausgehenden Angebote sind freiwillig. Verpflichtend sind ebenfalls jährliche Semesterberichte sowie ein Beitrag für die Öffentlichkeitsarbeit von Villigst (z.B. Vorstellen des Studienwerkes in einer Schule, an der Uni…). Viele StipendiatInnen bringen sich jedoch darüber hinaus gerne weiter ein. Sehr interessant ist z. B. die Arbeit in den Gremien, welche die StipendiatInnen gegenüber dem Studienwerk vertreten oder in der Öffentlichkeitsarbeit.
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