BAföGDatenabgleich: Hunderte Bußgelder von über 1000 Euro / studentischer Dachverband sieht realitätsferne gesetzliche Anforderungen
Was der Datenabgleich überhaupt ist, dazu kann man sich in einem gesonderten Beitrag von uns informieren.
In Berlin wurden nach dem Bericht der "Süddeutschen" nach der aktuellen Überprüfungswelle insgesamt 1600 Studierende zur Rückzahlung ihres BAföG (ganz oder teilweise) aufgefordert, es ging um mehr als 10 Mio. Euro. Zu einem Großteil ist das Geld wohl schon zurückgezahlt worden.
Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zahlreiche Bafög-Empfänger wegen Sozialbetrugs. In mehreren hundert Fällen wurden Bußgelder von mehr als tausend Euro verhängt. Leider geht aus dem Bericht nicht hervor, ab welchen Schwellen solch drastischen Maßnahmen ergriffen wurden.
Übrigens ist der Datenabgleich nicht eine reine Idee der Bundesregierung, er wurde gemeinsam von Bund und Ländern beschlossen. Einige BAföG-Ämter wollten nach dem Bericht der "Süddeutschen" vor allem wegen Bedenken bezüglich des Datenschutzes nicht teilnehmen, wurden aber von ihren Landesregierungen dazu angewiesen.
Interessant ist die Aussage des bayerischen Datenschutzbeauftragten, der offenbarerklärte, man habe trotz Bedenken die Überprüfung nicht behindert, weil der Umfang der Unregelmäßigkeiten so groß gewesen sei. Genau das konnte man ja aber erst nach der Überprüfung wissen ... Darüberhinaus wird an einer umfassenden Rechtsgrundlage gearbeitet - zumindest in Zukunft wird es also keinerlei Möglichkeit mehr geben, juristisch gegen den Datenabgleich vorzugehen. Und wie die Chancen aktuell stehen, das muss man abwarten.
Der studentische Dachverband formuliert in einer Presseerklärung: "Die jetzt bekannt gewordenen Rückzahlungsforderungen beziehen sich fast ausschließlich auf die Jahre 2000 und 2001. Im Jahr 2001 wurde das BAföG reformiert, die Vermögensfreibeträge von 6.000 auf 10.000 DM erhöht. Der Vermögensfreibetrag von 6.000 DM wurde 1977 festgesetzt; über 24 Jahre gab es keine Erhöhung. Damit waren die Freibeträge so unrealistisch gering, dass selbst BAföG-BeraterInnen häufig nicht ausdrücklich von einer Fehlangabe über die tatsächlichen Vermögensverhältnisse abgeraten haben."
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat die Bafög-EmpfängerInnen ebenfalls in Schutz genommen. "Es geht hier nicht um verschwiegenes Vermögen in Luxemburg, sondern um Studierende, die trotz einkommensschwacher Eltern so viel Geld auf der hohen Kante hatten, dass sie keinen Anspruch auf die gezahlte staatliche Studienfinanzierung gehabt hätten", erklärte DSW-Präsident Hans-Dieter Rinkens.
Noch ein Hinweis, bevor wir auf den Artikel in der "Süddeutschen" verweisen: In ihm sind einige Dinge etwas verkürzt dargestellt. Der Freibetrag für Vermögen liegt für Anträge, die sich auf Förderzeiträume ab 1.7.2002 beziehen, bei 5200 Euro. Davor waren es 10000 DM und zwar ab 1.4.2001 (das unterschlägt die Süddeutsche). Davor waren es 6000 DM - und das über Jahrzehnte ...
Bericht in der "Südeutschen Zeitung" (10.6.03)
Presseerklärung des fzs (10.6.03)
Hintergrund: Datenabgleich (Artikel bei uns)
In Berlin wurden nach dem Bericht der "Süddeutschen" nach der aktuellen Überprüfungswelle insgesamt 1600 Studierende zur Rückzahlung ihres BAföG (ganz oder teilweise) aufgefordert, es ging um mehr als 10 Mio. Euro. Zu einem Großteil ist das Geld wohl schon zurückgezahlt worden.
Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zahlreiche Bafög-Empfänger wegen Sozialbetrugs. In mehreren hundert Fällen wurden Bußgelder von mehr als tausend Euro verhängt. Leider geht aus dem Bericht nicht hervor, ab welchen Schwellen solch drastischen Maßnahmen ergriffen wurden.
Übrigens ist der Datenabgleich nicht eine reine Idee der Bundesregierung, er wurde gemeinsam von Bund und Ländern beschlossen. Einige BAföG-Ämter wollten nach dem Bericht der "Süddeutschen" vor allem wegen Bedenken bezüglich des Datenschutzes nicht teilnehmen, wurden aber von ihren Landesregierungen dazu angewiesen.
Interessant ist die Aussage des bayerischen Datenschutzbeauftragten, der offenbarerklärte, man habe trotz Bedenken die Überprüfung nicht behindert, weil der Umfang der Unregelmäßigkeiten so groß gewesen sei. Genau das konnte man ja aber erst nach der Überprüfung wissen ... Darüberhinaus wird an einer umfassenden Rechtsgrundlage gearbeitet - zumindest in Zukunft wird es also keinerlei Möglichkeit mehr geben, juristisch gegen den Datenabgleich vorzugehen. Und wie die Chancen aktuell stehen, das muss man abwarten.
Der studentische Dachverband formuliert in einer Presseerklärung: "Die jetzt bekannt gewordenen Rückzahlungsforderungen beziehen sich fast ausschließlich auf die Jahre 2000 und 2001. Im Jahr 2001 wurde das BAföG reformiert, die Vermögensfreibeträge von 6.000 auf 10.000 DM erhöht. Der Vermögensfreibetrag von 6.000 DM wurde 1977 festgesetzt; über 24 Jahre gab es keine Erhöhung. Damit waren die Freibeträge so unrealistisch gering, dass selbst BAföG-BeraterInnen häufig nicht ausdrücklich von einer Fehlangabe über die tatsächlichen Vermögensverhältnisse abgeraten haben."
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat die Bafög-EmpfängerInnen ebenfalls in Schutz genommen. "Es geht hier nicht um verschwiegenes Vermögen in Luxemburg, sondern um Studierende, die trotz einkommensschwacher Eltern so viel Geld auf der hohen Kante hatten, dass sie keinen Anspruch auf die gezahlte staatliche Studienfinanzierung gehabt hätten", erklärte DSW-Präsident Hans-Dieter Rinkens.
Noch ein Hinweis, bevor wir auf den Artikel in der "Süddeutschen" verweisen: In ihm sind einige Dinge etwas verkürzt dargestellt. Der Freibetrag für Vermögen liegt für Anträge, die sich auf Förderzeiträume ab 1.7.2002 beziehen, bei 5200 Euro. Davor waren es 10000 DM und zwar ab 1.4.2001 (das unterschlägt die Süddeutsche). Davor waren es 6000 DM - und das über Jahrzehnte ...
Bericht in der "Südeutschen Zeitung" (10.6.03)
Presseerklärung des fzs (10.6.03)
Hintergrund: Datenabgleich (Artikel bei uns)