In KürzeBAföG-Anspruch nach Studienzeit ohne BAföG
Der Ausschuss fand das Anliegen nachvollziehbar und hat die Eingabe einstimmig an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) "als Material" überwiesen. Den Mitgliedern des Petitionsausschusses scheint die Logik des BAföG-Gesetzes nicht eingeleuchtet zu haben. In einer Kurzmeldung von "heute im bundestag" heißt es: "[Die Mitglieder des Petitionsausschusses] kritisierten vor allem, dass es sich nachteilig auswirke, wenn ein Student erst nach der Wahl des für ihn "richtigen" Studienganges BAföG beantrage. Daher hielten sie es für wichtig, die Eingabe bei künftigen Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen."
Das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erklärte dazu, "das BAföG [stelle] darauf ab, ob es sich dabei um förderungsfähige Ausbildungen gehandelt habe. Dies sei auch durch das Bundesverwaltungsgericht 1998 bestätigt worden. Die Förderung werde grundsätzlich nur für eine umsichtig geplante und zielstrebig durchgeführte berufsqualifizierte Ausbildung geleistet. Dieser Verpflichtung seien auch die Auszubildenden unterworfen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Förderungsantrag gestellt oder Leistungen erhalten hätten."
Wird sich etwas ändern?
Zwar entscheidet nicht das Ministerium über Änderungen, sondern letztlich der Bundestag. Die Macht (und der Einfluss) des Petitionsausschusses ist allerdings nicht sonderlich groß. Zwangsläufig befassen sich seine Mitglieder im Rahmen der Petitionen mit Themen, für die sie keine Spezialisten sind. In den – soll wirklich eine Änderung angeschoben werden – fachlich zuständigen Ausschüssen dagegen würde vielleicht schon ganz anders geurteilt. Und wahrscheinlich eher so, wie es das BMBF geäußert hat.
Da die beschriebene Sachlage beim BAföG schon seit langem besteht (und auch von verschiedener Seite kritisiert wurde, ohne dass es zu Änderungen gekommen wäre), ist es wenig wahrscheinlich, dass es gerade jetzt eine Änderung geben wird. Für die davon Betroffenen zwar bitter, nur wäre es auch verfehlt, sich daraufhin Hoffnungen zu machen. Aber immerhin hat auch der Petitionsauschuss mal wieder bemerkt, dass so manches Gesetz nicht dem entspricht, was der/die durchschnittliche BürgerIn (oder hier StudentIn) erwarten würde. Aber das ist leider auch nichts Neues ...
Bleibt abschließend als nur zu sagen, was weiterhin gilt: BAföG immer sofort mit Beginn einer Ausbildung beantragen, um nichts zu verschenken!