In KürzeExtra-Leistungen für Schulkinder im Rahmen der Grundsicherung
Schon beim BAföG stöhnt so mancher über die Komplexität der Anträge. Viel schwieriger ist die Lage aber bei ALG II und der "Grundsicherung für Arbeitssuchende", die entgegen dem, was der Name vermuten lässt, auch für Kinder gedacht ist. Denn Sozialhilfe gibt es seit den Hartz-Reformen für sie nicht mehr. Und leider auch fast keine einmaligen Beihilfen mehr. Dumm nur, dass aber offenbar nur unzureichend an besondere Bedarfe gedacht hat, die sich aus dem Schulbesuch ergeben können.
Auch vor der für 1. Januar 2009 zu erwartenden Änderungen, die dann hoffentlich alle solche Bedarfe erfassen und Zuständigkeiten klären, kann man aber auf Unterstützung hoffen. Es gibt einige einschlägige Gerichtsurteile, die grundsätzlich dafür sprechen, dass Geldhilfen möglich sind. Unklarheit herrscht allerdings noch darüber, welches Amt zuständig ist. Aktuell wird empfohlen, sich zunächst an das Sozialamt zu wenden und zwar BEVOR die entsprechenden Ausgaben anfallen.
Alle weiteren Details und ein Musterschreiben kann man dem nachfolgend verlinkten Artikel entnehmen.