In KürzeBundesregierung sieht keinen BAföG-Änderungsbedarf
Das ist jedenfalls kurz zusammengefasst die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.
BAföG fördert kürzeres Studium ... weil es im Master nichts mehr gibt, wenn man zu alt ist
Gefragt wurde die Bundesregierung u.a. danach, welchen Anpassungsbedarf sie sieht, um Schlechterstellung von Studierenden bei Bachelor/Master-Studiengängen im Vergleich zu alten Abschlüssen zu verhindern. Gemeint war mit Schlechterstellung vor allem die Tatsache, dass man mit knapp unter 30 noch einen Diplomstudiengang anfangen kann (bald wird es aber keine mehr geben) und bis zum Ende mit BAföG gefördert wird. Mach man dasselbe mit einem Bachelor, ist man zu Beginn des Masters schon über 30 und wird (bis auf weniger Ausnahmen) kein BAföG mehr bekommen können.
Die Bundesregierung sieht "keine ungerechtfertigte Schlechterstellung". Die gestufte Ausbildungsstruktur sei u.a. auch eingeführt worden, "um hierdurch eine Verkürzung der im internationalen Vergleich zu langen Ausbildungszeiten in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen." Ein wenig zynisch ist die Antwort schon, denn damit sagt die Regierung in gewisser Weise, ist doch gut, wenn der Master dann nicht mehr gefördert wird und (relativ) ältere Leute eben nicht mehr so lange studieren können, weil das BAföG für den Master nicht mehr möglich ist.
Übergangszeit zwischen Bachelor und Master: Freut Euch auf ALG II
Das BAföG sieht zwar für eine Übergangszeit von einem (!) Monat zwischen BAföG-geförderten Ausbildungsabschnitten vor, dass BAföG weitergezahlt werden kann. Dazu müsste es aber gelingen die letzte Prüfungsleistung des Bachelors erst im August erbringen zu können, damit man dann bei einem im Oktober anfangenden Master auch für den September mit BAföG rechnen kann (Unsere Tipps dazu hier).
In der Realität gelingt dies oft nicht, der Bachelor ist im Juni/Juli zu Ende, direkt in den Master "umschreiben" geht meist nicht, auch wenn man schon erste Vorlesungen oder gar Prüfungsleistungen aus dem Master vor dem Bachelor-Abschluss erbracht hat. Also ist man in den Monaten bis Oktober geldmäßig auf dem Trockenen.
Die Bundesregierung verweist hier lapidar darauf, dass man in der Zwischenzeit ja arbeiten könne oder – falls dies nicht gelinge – ALG II erhalten könne. Nicht anders sei es ja auch bei anderen Übergängen, z.B. zwischen BAföG-geförderter schulischer Ausbildung und einem anschließenden Studium. Schließlich führt sie an, dass mit dem Abschluss des Bachelors ja keineswegs sicher sei, dass man überhaupt eine Zulassung für ein Masterstudium erhalte.
Auch hier ist die Antwort amtlich, aber nicht unbedingt angemessen. Der Vergleich mit anderen Übergängen zwischen BAföG-geförderten Ausbildungsabschnitten könnte auch zur Erkenntnis führen, dass man diese Übergänge allgemein einfacher gestalten sollte. Und erst mit dem Bachelor/Master tritt das Problem verstärkt auf. Der Verweis darauf, dass ein Masterstudium nach einem Bachelor-Abschluss keineswegs gesichert sei, ist zwar nicht falsch, aber zeigt auch hier, dass das Ziel der Reform vor allem ein kürzeres Studium für viele war, den Master sollen eben nicht alle machen dürfen.
Vielleicht doch kleine BAföG-Novelle?
Vor allem von Seiten der SPD (wobei sicherlich auch einzelne CDU/CSU-Abgeordnete sich inhaltlich dem anschließen könnten) gibt es offenbar – so will bspw. der freien zusammenschluss von studentInnenschaften erfahren haben – innerhalb der Koalition aber durchaus Ansätze dazu, doch zu zumindest kleinen Verbesserungen in Bezug auf die genannten Punkte zu kommen. Neben weiteren kleinen Korrekturen in anderen Punkten soll es vor allem um die Übergangszeit zwischen Bachelor und Master gehen. "Damit wäre zumindest jenen vielen tausend Studierenden geholfen, die im Sommerurlaub keinen Job finden, um ihre Finanzierung zu sichern. Ganz unabhängig von jenen, die vielleicht noch ein Kind zu betreuen haben..." liest man dazu vom fzs.
Sehr wahrscheinlich ist es allerdings nicht, dass diese Idee sich durchsetzt. Die letztes Jahr beschlossene "große" BAföG-Novelle greift ja erst in diesen Tagen mit ihren finanziellen Aspekten und hat (minimale) Erhöhungen in Sachen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag schon für den März 2009 vorgesehen. Erst danach würde man also realistisch ein weiteres Gesetz beschließen. Was sich aber genau mit dem Wahlkampf für die Bundestagswahlen 2009 überschneiden würde, in denen größere Gesetzesvorhaben bei großen Koalitionen fast immer aufgeschoben werden, weil beide Seiten hoffen, nach der Wahl in einer anderen Koalition ihre Anliegen stärker durchsetzen zu können.
Quellen