Lücken werden geschlossenMeister-BAföG soll ausgeweitet werden
Von Oliver Iost
Schüler-BAföG vs. Meister-BAföG
Teilweise gibt es Situationen, wo die Wahl zwischen Schüler-BAföG und dem Meister-BAföG besteht. Ersteres hat den Vorteil, zu 100% ein Zuschuss zu sein (es muss also nichts zurückgezahlt zu werden). Aber in der Regel ist es abhängig von der Einkommenssituation der Eltern, der Empfänger selbst darf nicht viel Vermögen haben und besonders hoch ist der monatliche Betrag auch nicht. In all diesen Punkten ist das Meister-BAföG günstiger. Entscheidender Nachteil am Meister-BAföG im Vergleich zum Schüler-BAföG bleibt die Tatsache, dass es zu einem Großteil und verzinst zurückgezahlt werden muss.
Der Begriff "Meister-BAföG" ist ein wenig irreführend (genau genommen heißt das Gesetz dazu "Aufstiegs- fortbildungsförderungsgesetzes", was die Sache besser umschreibt). Denn nicht nur die Vorbereitung auf die Erlangung eines Meistertitels wird gefördert. Auch diverse andere Fortbildungen sind förderungsfähig.
Die geplanten Änderungen des Meister-BAföGs dürften für eine Anstieg der Gefördertenzahlen führen. Denn einerseits gibt es zukünftig in mehr Fällen überhaupt die Fördermöglichkeit. Und zusätzlich werden die Bedingungen etwas attraktiver. Geplant ist das Inkrafttreten des Änderungsgesetzes für den 1. Juli 2009.
Eine Fortbildung kann gefördert werden, es muss nicht mehr die erste sein
Wer beim klassischen Schüler- oder Studierenden-BAföG bei einer eigentlich förderungsfähigen Ausbildung auf die BAföG-Förderung verzichtet, tut sich damit nichts Gutes. Das Förderanrecht wird nämlich nicht für eine spätere andere Ausbildung aufgespart, man kann u.U. nie mehr BAföG bekommen. Auch beim Meister-BAföG war das bisher so.
Mit der geplanten Änderung soll das anders werden. Wer eine erste prinzipiell förderungsfähige Ausbildung selbst finanziert, kann danach für eine andere Ausbildung Meister-BAföG bekommen.
Förderungsbereich wird ausgeweitet
Nicht jede Fortbildung oder jeder Fortbildungswillige wurde gefördert und auch in Zukunft gibt es natürlich Beschränkungen. Aber insgesamt wird der Förderungsbereich ausgeweitet. Und zwar vor allem auf:
Fortbildungen in der ambulanten und stationären Altenpflege mit Aufstiegscharakter (selbst wenn es keine entsprechenden landesrechtlichen Regelungen gibt, sofern sie nur im Wesentlichen den Weiterbildungsempfehlungen der Deutschen Kranken- hausgesellschaft entsprechen). Dies ist allerdings eine Übergangsregelung, mittelfristig müssen alle Bundesländer entsprechende landesrechtliche Fortbildungsregelungen schaffen.
Aufstiegsfortbildungen zum Erzieher oder zur Erzieherin
Ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben
Förderungslücke wird geschlossen
Bisher war es so, dass nach Ende der eigentlichen "Maßnahme" (also der Fortbildung) die Förderung für den Lebensunterhalt eingestellt wurde. Selbst dann, wenn einige Zeit später noch eine Prüfung stattfindet oder ein Prüfungsstück anzufertigen ist. Obwohl man aber eben in dieser Zeit weiter mit der Fortbildung beschäftigt sein muss, um sie zum erfolgreichen Ende bringen zu können. Zukünftig soll es für bis zu drei Monate nach Ende der Maßnahme ein Darlehen geben, sofern noch eine Prüfung abzulegen bzw. ein Prüfungsstück anzufertigen ist.
Mehr Teilerlassmöglichkeiten
Meister-BAföG ist zum Großteil ein Darlehen, dieses muss verzinst zurückgezahlt werden. Für einen Teil dieser Schulden soll es zukünftig Teilerlassmöglichkeiten geben. Wenn die Prüfung bestanden wird, sollen zukünftig 25% der Schulden aus dem Restdarlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
Wer innerhalb einiger Jahre nach der geförderten Maßnahme ein Unternehmen gründet bzw. übernimmt und Mitarbeiter dauerhaft einstellt, kommt ebenfalls in den Genuss von Teilerlassen bezogen auf das Restdarlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und zwar in Höhe von bis zu 66%.
Was offen bleibt – ein wenig Kritik
Am 26. Januar 2009 fand eine Expertenanhörung zu den geplanten Änderungen am Meister-BAföG im Bildungsauschuss des Bundestages statt. Fast alle Änderungen wurden einhellig begrüßt.
Dieter Dohmen vom Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie Berlin kritisierte jedoch die Einführung den Darlehensteilerlass von 25 Prozenz bei Bestehen der Prüfung. Dieser würde "nur zusätzlich den Druck [erhöhen]".
Vom Deutschen Gewerkschaftsbund wurde angeregt, die Förderung nicht an den Aufenthaltsstatus zu koppeln. "1,8 Millionen Migrantinnen und Migranten, die kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben, fallen damit automatisch aus der Förderung heraus", wurde vom DGB-Vertreter kritisiert.
Wer sich sonst vor allem mit dem "klassischen" BAföG beschäftigt, wird beim Meister-BAföG vor allem den großen Darlehensanteil und die variable Verzinsung beklagen. Gerade aktuell liegen die Zinsen für den Darlehensanteil (wie bei Bildungskredit und BAföG-Bankdarlehen) noch bei bedenklich hohen 6,37%. Vielleicht wäre also auch eine Zinsgrenze oder -dämpfung eine sinnvolle Ergänzung bei all diesen Darlehenen.
Auch das verbesserte Meister-BAföG bleibt aber in seiner Wirkung begrenzt und deckt (wie auch das klassische BAföG für die berufsqualifizierende Ausbildungen) nur einen Teil der Fort- und Weiterbildungen ab. Ein richtig großer Wurf wäre also ein Gesetz, dass alle Aus-, Fort- und Weiterbildungen nach dem grundlegenden Schulabschluss (Haupt/Realschule oder Gymnasium) abdeckt. Dazu wird es aber wohl so schnell nicht kommen – wenn überhaupt jemals ...
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