Studienfinanzierung in EuropaItalien
Studiengebühren und Lebenshaltungskosten
In Italien werden grundsätzlich Studiengebühren erhoben. Die Höhe der Studiengebühren variiert zwischen den verschiedenen Regionen, Hochschulen und auch Kursen (Vgl. Befragung Catalano). Für das Jahr 2004 werden Studiengebühren in der geschätzten Höhe von 950 bis 1.100 Euro für Bachelor-Studierende und 1.500 bis 1.700 Euro für Studierenden in Masterstudiengänge angegeben (Vgl. Vossensteyn 2004a: 46). Rund 85 bis 90 Prozent der Studierenden müssen Studiengebühren zahlen. Rund zehn bis 15 Prozent der Studierenden sind je nach Einkommen der Eltern von Studiengebühren ausgenommen (Vgl. Befragung Catalano).
Angaben zu durchschnittlichen Lebenshaltungs- und Studienkosten liegen nur für das Jahr 2000 vor. Demnach betrugen die durchschnittlichen monatlichen Lebenshaltungskosten für Studierende 417 Euro. Die studienbezogenen Kosten aus Studiengebühren und Studienmaterial beliefen sich auf monatlich 104 Euro. (Vgl. Eurostudent Italien 2000: 35; im Eurostudent-Report 2005 fehlen Angaben zu den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten italienischer Studierender)
Studienförderung – nach Bedürftigkeit und Leistung, aber ohne Rechtsanspruch
Studienförderung wird in Italien auf regionaler Ebene durch autonome Einrichtungen mit dem Namen „ente regionale per il diretto allo studio universitario“ (ERDSU) geleistet. Nur einige Vorgaben wie die minimale Höhe des Zuschusses und die maximale Höhe an Studiengebühren werden zentral per Gesetz festgelegt. (Vgl. Vossensteyn 2004a: 46, 49) Das italienische Studienfinanzierungssystem zeichnet sich durch eine Reihe von Besonderheiten aus: Zunächst einmal spielen Darlehen bis auf einige Modellversuche kaum eine Rolle (Vgl. Schwarz / Rehburg 2002: 110, Vossensteyn 2004a: 46 und Befragung Catalano 2007).
Die größte Besonderheit ist aber die Praxis der Vergabe von Zuschüssen. Die Zuschüsse sind an die Kriterien Leistung und Bedürftigkeit gekoppelt. Studierende, die einen Zuschuss erhalten wollen, müssen jedes Jahr eine bestimmte Anzahl von Kursen überdurchschnittlich abschließen. Der Notenschnitt wird unter allen Studierenden, die im selben Jahr im selben Kurs eingeschrieben waren errechnet. (Vgl. Vossensteyn 2004a: 49; für Erstsemester entfällt diese Bedingung zunächst)
Die Bedürftigkeit der Studierenden wird mit Hilfe eines nationalen Indikatorwertes errechnet. Der Indikatorwert differenziert nach Regionen und Anzahl der Familienmitglieder. Nur wenn das Gesamteinkommen der Familien der Studierenden nicht mehr als 67 Prozent dieses Indikatorwertes beträgt, gelten die Studierenden als bedürftig. (Vgl. Vossensteyn 2004a: 49, Schwarz / Rehburg 2002: 111)
Rund zwölf Prozent aller Studierenden haben im Studienjahr 2002 / 2003 die Leistungs- und Bedürftigkeitskriterien erfüllt. Allerdings erhielten nur 70 Prozent dieser Studierenden auch tatsächlich eine Förderung (Vgl. Vossensteyn 2004a: 48). Das liegt darin begründet, dass auch bei Erfüllung der Förderkriterien kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Stattdessen wird jährlich nur eine bestimmen Anzahl von Zuschüssen entsprechend einem festen Budget vergeben. Alle Förderberechtigen werden auf einer Liste gesammelt. Die Reihenfolge auf dieser Liste wird nach Leistung und Bedürftigkeit gewichtet. Schließlich werden entsprechend der Anzahl der zur Verfügung stehenden Zuschüsse die Studierenden in der Reihenfolge der Liste gefördert. (Vgl. Vossensteyn 2004a: 48 und Schwarz / Rehburg 2002: 110)
Die Höhe der Zuschüsse differenziert stark zwischen den unterschiedlichen Regionen. Generell sind die Zuschüssen im Norden vergleichsweise höher als im Süden des Landes (Vgl. Schwarz / Rehburg 2002: 110) Als einzig verlässliche Größe kann nur der zentral vorgegebene Minimalbetrag angeben werden. Im Studienjahr 2003 / 2004 lag dieser bei 4.000 Euro pro Jahr. (Vgl. Vossensteyn 2004a: 49) In der Regel wurde dieser Minimalbetrag aber auch als Maximalbetrag gehandhabt:
[…] in the past Regions have usually regarded the minimum amount of grant as the maximum amounts of grants as if it was the maximum on and no Region has carried out a research on student costs. (Vgl. Vossensteyn 2004a: 49)
Unterhalt und Transfers an die Eltern
Transferleistungen an die Eltern von Studierenden spielen in Italien keine wesentliche Rolle. (Vgl. Vossensteyn 2004a: 46) Auch ein Unterhaltsanspruch der Studierenden besteht nicht, wenngleich im Allgemeinen dennoch erwartet wird, dass die Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen (Vgl. Schwarz / Rehburg 2002: 111) Studienbeihilfen in Form subventionierter Dienstleistungen existieren in Italien in erheblichem Umfang und vielfältigen Varianten. Unter anderem in Form subventionierter Wohnheimzimmer und Essenspreise. Da die Ausgestaltung auch hier regional geprägt ist, können zum Gesamtvolumen dieser Förderungsart keine näheren Angaben gemacht werden. (Vgl. Vossensteyn 2004a: 50 und Befragung Catalano 2007)
Auslandsförderung
Die italienischen Förderleistungen können im Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Nur einzelne Regionen vergeben Zuschüsse an Studierende, die mit einem Erasmus-Stipendium ins Ausland gehen. (Vgl. Vossensteyn 2004b: 41)
Literatur
Befragung Catalano 2007: Giuseppe Catalano (Italien), Professor an der Politecnico Turin. Forschungsschwerpunkte im Bereich Bildungsökonomie und Studienfinanzierung. Schriftliche Email-Auskunft vom 25. Mai 2007
Eurostudent Italien (2000): Eurostudent Report. Social and Economic Conditions of Student Life in Europe. National Profile Italy. Zitiert: Eurostudent Italien (2000). www.eurostudent.eu/abt2/ab21/Eurostudent/eurostudent2000/download/Italien.pdf (zuletzt abgerufen am 15. Juni 2007).
Schwarz, Stefanie / Rehburg, Maike (2002): Studienkosten und Studienfinanzierung in Europa. Frankfurt am Main.
Vossensteyn, Hans (2004a): Student financial support. An inventory in 24 European countries. Background report for the project on the portability of student financial support. Center for Higher Education Policy Studies (CEPS). Enschede.
www.nessie.nu/doc/2005/student_financial_support_backgroundreport.pdf (bei archive.org).Vossensteyn, Hans (2004b): Portablity of student financial support. An inventory in 23 European countries. Main report. Center for Higher Education Policy Studies (CEPS). Enschede.
www.nessie.nu/doc/2005/portability_of_student_financial_support.pdf (bei archive.org).