Wie wirken sich Einkünfte auf BAföG aus?
Als Angestellte(r) (d.h. in abhängiger Beschäftigung) kannst du monatlich im Schnitt 520 € (seit Wintersemester 22/23, davor 450 €) oder in der gesamten Zeit eines Bewilligungszeitraums (BWZ) von 12 Monaten insgesamt 6.240 € dazu verdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Hast du Kinder erhöht sich die Freigrenze sogar um mehrere 100 Euro je Kind, wobei Unterhalt für das Kind den Freibetrag direkt reduziert. Auch für Ehepartner:innen gibt es einen Freibetrag. Und auch sinkt dieser Freibetrag, wenn der/die Ehepartner:in eigenes Einkommen hat.
Bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit bzw. Gewerbebetrieb (oder eben anderen nach §22 EStG ) liegt der Freibetrag für Studierende und Schüler:innen mit 420 € im Monat oder 5.040 € im Jahr niedriger, weil hier keine Werbe-, sondern nur eine Sozialpauschale beim Bruttoeinkommen berücksichtigt wird. Die für Angestellte genannten Freibeträge für Kinder und Ehepartner:innen gibt es auch für diese Einkommensart.
Bei Vergütung eines Pflichtpraktikums , einer Ausbildung oder Abschlussarbeit im Unternehmen , erfolgt nach Berücksichtigung von Werbekosten- und Sozialpauschale ein direkter Abzug der Vergütung vom BAföG (d.h ohne Freibeträge für sich selbst, Kinder oder Ehepartner:innen). Der abzuziehende Betrag wird über den gesamten BWZ verteilt, auch wenn das Pflichtpraktikum nur 3 Monate lang ist.
Hinweis: Die Werbungskosten (in der Regel die Pauschale von 1.230 €, 2022 waren es 1.200 €, bis Ende 2021 1.000 €) können nur einmal abgezogen werden. Bekommst du im gleichen Bewilligungszeitraum (BWZ) Vergütung für ein Pflichtpraktikum, deine Ausbildung oder eine Abschlussarbeit im Unternehmen und hast im gleichen Bewilligungszeitraum Einkommen aus abhängiger Beschäftigung/ Anstellung (NICHT Selbstständigkeit), kann deshalb der Freibetrag für dein Einkommen als Angestellte(r) auf etwas über 420 € im Monat bzw. 5.040 € insgesamt bei 12 Monaten Bewilligungszeitraum sinken. Je nach deinem Einkommen als Angestellter kann sich damit einhergehend im betroffenen BWZ auch das BAföG verringern. Mehr dazu im folgend verlinkten Artikel.
Bei Erhalt von Waisenrente liegen die monatlichen Freibeträge bei derzeit 190 € für Studierende. Derselbe Betrag gilt auch für die meisten Schüler:innen. Für nur zwei Schultypen liegt der Freibetrag höher.
Relevanter Zeitraum
Die Höhe des eigenen Einkommens gilt für den Zeitraum der BAföG-Bewilligung, NICHT das Kalenderjahr. Häufig sind das 12 Monate von Semesterbeginn / Schuljahresbeginn an. Je nach Antragstellung bzw. Studienende kann der Bewilligungszeitraum kürzer ausfallen.
Zuwendungen, Förderungen, Stipendien
Zuwendungen von Firmen, privaten Stiftungen und evt. auch andere staatliche Förderungen zählen i.d.R. ebenfalls als Einkommen, können von unserem Rechner aber nicht verarbeitet werden! Meist werden sie zu 100% vom BAföG abgezogen. Das Deutschlandstipendium und andere explizit begabungs- und leistungsabhängige Stipendien bleiben bis insgesamt 300 €/Monat unberücksichtigt ( BAföG § 21 (3) 2. ), können also bis in der genannten Höhe ohne Kürzung des BAföGs bezogen werden.
Unterhaltszahlungen
Der Unterhalt den deine Eltern oder dein Ehepartner/ deine Ehepartnerin für deine Ausbildung bezahlen, zählt NICHT als eigenes Einkommen.
Unterhaltszahlungen für deine eigenen Kind(er) gelten ebenso NICHT als eigenes Einkommen. Sie spielen nur eine Rolle, wenn du eigenes Einkommen aus Erwerbstätigkeit hast. In diesem Fall reduziert sich der zusätzliche Freibetrag auf dein Einkommen, den du für dein Kind bekommen würdest, um den Unterhalt, der für das Kind bestimmt ist. Evt. (bei entsprechend hoher Unterhaltszahlung) gibt es dann kein zusätzlichen Freibetrag.
Unterhaltszahlungen an dich, wenn du geschieden bist , spielen eine Rolle, werden aber extra im BAföG-Rechner erfragt, wenn du angibst, dass du geschieden bist.