BAföG-Check
Finde heraus, ob Du „dem Grunde nach“ einen Anspruch auf BAföG hast – und ob es sogar elternunabhängiges BAföG sein könnte! Die BAföG-Höhe kann im Anschluss direkt mit unserem BAföG-Rechner abgeschätzt werden. Ist kein BAföG möglich, gibt der Check in vielen Fällen Hinweise darauf, welche anderen Fördermöglichkeiten es geben könnte.
Los geht's … (auf Basis der gesetzlichen Regeln, die seit August 2024 gültig sind!)
Was ist mit „Vollzeit“ gemeint?
Bei einem Vollzeitstudium werden im Schnitt 30 Punkte nach dem ECTS pro Semester vergeben. Ein sechssemestriges Vollzeitstudium muss bspw. auf 180 Punkte nach dem ECTS kommen, ein achtsemestriges auf 240.
Im schulischen Bereich spricht man im Sinne des BAföG von einer Vollzeitausbildung, wenn nach den Ausbildungsbestimmungen oder der allgemeinen Erfahrung die Ausbildung (Unterricht, Vorlesung, Praktika, Vor- und Nachbereitung) 40 Wochenstunden erfordert und die Unterrichtszeit mindestens 20 Wochenstunden beträgt. Der Religionsunterricht ist mitzuzählen, auch wenn Auszubildende im Einzelfall daran nicht teilnehmen.
Eine Abendhaupt- oder -realschule oder ein Abendgymnasium bietet in diesem Sinne nur zweitweise eine Vollzeitausbildung. Und zwar im letzten Schuljahr (Abendgymnasium: letzte drei Schulhalbjahre), wenn keine Erwerbstätigkeit mehr vorgeschrieben ist und gleichzeitig die gerade erwähnten Bedingungen erfüllt sind.
Alle Angaben des BAföG-Check ohne Gewähr! Berücksichtigt bereits die Regeln des 29. BAföG-Änderungsgesetz, die seit August 2024 gelten!
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