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BAföG von A bis Z

Aufbaustudium (und BAföG) (§ 7 Abs. 2)

Der Begriff umfasst Aufbau-, Vertiefungs- und Ergänzungsstudiengänge, die rechtlich erforderlich sind, um den angestrebten Beruf aufnehmen zu können, ohne dass es sich um eigenständige Ausbildungen handelt. Die Zugangsbedingung zu dem angestrebten Beruf muss in einer Rechtsvorschrift geregelt sein.

Ein Aufbaustudium kann unter bestimmten Voraussetzungen als weitere Ausbildung gefördert werden, allerdings nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens.

Mehr dazu: Details finden sich im Abschnitt zum Aufbaustudium im Artikel Förderungsfähigkeit





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