Aufstiegs-BAföG
Schon immer im erstmals 1996 beschlossenen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt, wird seit 2016 vom Aufstiegs- und nicht mehr vom Meister-BAföG gesprochen. Zwar teilt sich das Aufstiegs-BAföG einige Regelungen mit dem „normalen“ BAföG, es hat aber insbesondere eine andere Zielgruppe, Förderhöhe und Rückzahlungskonditionen. Vor allem gibt es keine Altersgrenze!
Das Aufstiegs-BAföG soll berufliche Aufstiegsfortbildung in allen Berufsbereichen finanziell unterstützen und Existenzgründungen erleichtern. Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. .
Mehr dazu: Mehr auf den offiziellen Seiten: Allgemeine Informationen und Förderrechner