Alle Tipps und Tricks!BAföG-Antrag 2024/2025
1. Häufige Fragen
Egal ob du den Antrag online ausfüllst oder die Antragsformulare nutzt: Du wirst einige Unterlagen zusammensuchen müssen. In der Regel sind das die Bescheinigung der Hochschule nach § 9 BAföG, deine Mietbescheinigung, Kontoauszüge und Steuerbescheide der Eltern. Siehe die Liste der möglichen Unterlagen.
Einfache Fälle sind in weniger als einer Stunde erledigt, komplizierte können über einen Arbeitstag dauern. Es kommt auf den konkreten Fall, die Erfahrung mit behördlichen Formularen aber auch darauf an, wie gut du und deine Eltern ihre Unterlagen ablegen. Denn ein guter Teil der Zeit neben dem Ausfüllen der Formulare ist das Zusammensuchen der nötigen Unterlagen.
BAföG gibt es ab dem Monat, in dem das Studium bzw. die Schule beginnt. Der BAföG-Antrag kann schon vorher gestellt werden, wirklich bearbeiten wird das Amt den Antrag aber in der Regel erst dann, wenn auch schon die Schul- bzw. Studienbescheinigung abgegeben wird.
Wenn du den Antrag vollständig eingereicht hast, dauert die Bearbeitung meist weniger als ein Monat. Bis zur Auszahlung kann dann aber nochmals Zeit vergehen.
Zum Wintersemester 2024/2025 gibt es Änderungen beim BAföG, vor allem auch höhere Förderbeträge. Ob einzelne Formblätter verändert werden, ist bisher nicht bekannt. Wenn, so betrifft es eher die Erläuterungen, neue Angaben sind unserer Einschätzung nach nicht nötig.
Die neue Studienstarthilfe wird allerdings unabhängig vom BAföG vorab beantragt werden können, möglicherweise nur über bafoeg-digital.de.
2. Nützliches für die Antragstellung
a. Wann sollte der Antrag eingereicht werden?
Damit du rechtzeitig zum Studienbeginn BAföG bekommst, solltest du deinen Erstantrag möglichst früh einreichen. Wichtig ist dabei, dass er vollständig ist! Ein Antrag ohne Immatrikulationsbescheinigung wird nicht bearbeitet – und wenn wichtige Unterlagen fehlen auch nicht.
Wichtig für Nachrücker*innen: Spätestens im Monat des Studienbeginns solltest du (zur Not auch formlos) einen Antrag stellen. Das BAföG wird niemals für Monate vor Antragstellung gewährt. Und hier auch wichtig: Tag der Antragstellung ist der Tag, an dem der Antrag beim Amt eingeht und nicht der Poststempel!
Beachte die Fristen für den Folgeantrag.
Studienbeginn ist in dem Monat, in dem die Vorlesungen beginnen. Das kann manchmal auch ein Monat später sein, als der Semesterbeginn – insbesondere an Fachhochschulen. Dann gibt es BAföG leider erst ab Oktober.
Aber natürlich gibt es auch wieder eine Ausnahme: „Vorkurse, die vor dem Monat des regulären Vorlesungsbeginns durchgeführt werden, können gefördert werden, wenn sie sich als „Aufnahme der Ausbildung“ darstellen. Dies setzt neben der Immatrikulation voraus, dass es sich um eine in Vollzeit und von Lehrkräften der Hochschule durchgeführte Veranstaltung handelt.“ (aus VwV 15.1.1 zu BAföG § 15)
b. Empfehlenswert: Online-Antrag
Nach einigen Jahren eher chaotischer Entwicklung verschiedener Online-Antragsmöglichkeiten je nach Bundesland gibt es inzwischen bafoeg-digital.de als bundesweit verfügbare Lösung. Es ist durchaus empfehlenswert, dieses Angebot zu nutzen, sofern man keine Bedenken dagegen hat.
c. Warum dauert die Bearbeitung (manchmal) so lange?!?
Die Bearbeitungsdauer von BAföG-Anträgen dauert leider häufig recht lange. Es gibt dafür unterschiedlichste, teilweise individuelle Gründe. Auf ein paar geht der Artikel Rückblick und Ausblick: Wie es zu BAföG-Engpässen kommen kann ein. Auch wenn der Artikel schon älter ist, sind die meisten Tipps, was du individuell tun kannst, um die Bearbeitung zu beschleunigen, immer noch gültig.
Wenn du Probleme damit hast, in der Wartezeit auf die BAföG-Entscheidung deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, solltest du hier schauen, ob du ggf. einen Anspruch auf Bürgergeld hast. Was z.B. auch der Fall sein kann, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst und diese selbst wenig Einkünfte haben.
Sofern der Antrag von dir „weitgehend vollständig“ beim Amt eingereicht wird, besteht übrigens nach acht Wochen Anspruch auf einen BAföG-Vorschuss!
3. Die nötigen Formulare für den BAföG-Antrag
Das BMBF hat alle nötigen Formulare als PDF-Dateien (mit Möglichkeit, sie direkt auszufüllen und so auszudrucken) ins Netz gestellt, Link siehe unterhalb der folgenden Tabelle. Die PDFs der einzelnen Formblätter haben wir in der Tabelle jeweils unter dem Text „Download“ verlinkt. Ganz klassisch auf Papier solltest du die Formulare auch direkt bei BAföG-Ämtern bekommen können. Es gibt darüber hinaus einige Situationen, zu denen man Angaben machen muss, für die es aber keine bundesweiten Formulare gibt. Einige BAföG-Ämter bieten dafür ergänzende Vordrucke, um die nötigen Angaben möglichst vollständig zu erfassen.
Hinweis, falls du nicht bei deinen Eltern wohnst (und auch nicht in einer Wohnung, die den Eltern zu mindestens 50% gehört): Bereits seit Oktober 2010 ist eine Mietkostenbescheinigung nicht mehr nötig, nur noch der Nachweis, dass du anderswo als bei deinen Eltern wohnst. Der Nachweis kann durch den Mietvertrag oder die Meldebestätigung erfolgen. Viele Studierendenwerke stellen immer noch ihre (alten) Mietkostenbescheinigungen bereit, obwohl es auf den Mietpreis gar nicht mehr ankommt. Eine gelungene neue und allgemein verwendbare Vorlage (da ohne Adresse des Amtes) haben wir beim BAföG-Amt Trier gefunden: Mietbescheinigung.
Ab dem 2. Jahr BAföG können Studierende bei einfachen Folgeanträgen statt diesem Formblatt 9 nehmen. Schüler:innen nehmen immer Formblatt 1.
Spezielle Vordrucke für erklärungsbedürftige Details
Es gibt eine Reihe von Situationen, die neben den Angaben in den Formblättern weitere Erläuterungen (und in der Regel auch Nachweise) erfordern. Diese könnten zwar auch formlos gemacht werden, nur besteht dann die Gefahr, entscheidende Details zu vergessen. Einige BAföG-Ämter haben deshalb ergänzende Vordrucke entwickelt bzw. nutzen Vordrucke, die zu diesem Zweck von speziellen Dienstleistern entwickelt und gleich einer ganzen Reihe von BAföG-Ämtern zur Verfügung gestellt werden. Am besten fragst du beim eigenen Amt nach, ob es solche Vordrucke bereithält und verwendest diese. Sollte es vom eigenen Amt keine Vordrucke geben oder möchte man sich die Anfrage sparen, so haben wir im Folgenden jeweils einen geeigneten Vordruck verlinkt, den du verwenden kannst. In einigen ist die Adresse des herausgebenden Amtes schon enthalten – dann müsstest du dir daraus einen eigenen Vordruck basteln oder am Ende die Adresse überkleben.
Kein Kontakt zu den Eltern (bzw. einem Elternteil) und auch kein Anhaltspunkt über deren/dessen Aufenthaltsort:
Erklärung nach § 11 Abs. 2a BAföGEinkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres liegt noch nicht vor: Erklärung nach § 24 Abs. 2 BAföG
Härtefreibetrag für außergewöhnliche Belastungen (insbesondere Schwerbehinderung mit Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises oder Bescheid des Versorgungsamtes): Erklärung nach § 25 Abs. 6 BAföG
Nur für SchülerInnen, die nur dann BAföG bekommen können, wenn es keine Schule in der Nähe der Wohnung der Eltern gibt und deswegen in einer eigene Wohnung wohnen („notwendige auswärtige Unterbringung“): Erklärung nach § 12 Abs. 2 BAföG
BAföG-Antragsteller besitzt eigenes Haus bzw. Grundstück:
Ergänzende Erklärung über bebautes oder unbebautes Grundstück
4. Nötige Unterlagen und Belege für den BAföG-Antrag
Auf den Antragsformularen finden sich jeweils Hinweise, ob zusätzlich zu der Angabe auf dem Formular auch ein Beleg beigefügt werden muss. Für einige kompliziertere Dinge haben manche Ämter auch weitere Vordrucke vorbereitet, um die entscheidenden Angaben von dir bzw. deinen Eltern korrekt einzusammeln.
Damit du auch unabhängig vom Durcharbeiten der Formulare die wichtigsten Belege zusammenstellen kannst, hier eine Liste der Unterlagen, die bei den meisten nötig werden. Die Liste bezieht sich vor allem auf Studierende an Hochschulen!
Immatrikulationsbescheinigung
Achtung: nicht irgendeine, sondern nur die, auf der „Bescheinigung nach § 9 BAföG“ steht – andernfalls muss Formblatt 2 verwendet werden.Bescheinigung der Krankenversicherung
Nicht nötig, wenn du gesetzlich familienversichert bist/sein wirst.Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz, Meldebescheinigung oder Mietvertrag (nur die Seiten mit Vertragsparteien, Mietadresse, Mietbeginn und -ende, Unterschriften)
Nur, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst.ALLE Konto- und Depotauszüge, Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen
Wenn du nach (!) Durchsicht der Unterlagen sicher bist, dass dein Vermögen unter 10.000 € liegt (dabei aber bitte nicht schon möglicherweise vorhandene Schulden abziehen, es geht hier wirklich nur um positives Vermögen!), kannst du mittels des Formulars „Vereinfachte Vermögensfeststellung“ erreichen, dass du keine Nachweise im Detail vorlegen musst. Entsprechendes gilt auch beim Online-Antrag.Steuerbescheide der Eltern vom vorletzten Kalenderjahr
Die Eltern müssen dir die Steuerbescheide nicht zeigen und können sie auch direkt dem Amt zusenden.
Bei Aktualisierungsantrag zusätzlich Einkommensnachweis des Elternteils vom aktuellen Jahr.
Nicht erforderlich, wenn du elternunabhängiges BAföG bekommst oder Vollwaise bist.
Und hier noch weiteres – jeweils eingeleitet von der Situation, in der diese Unterlagen nötig werden:
Du arbeitest während des Bewilligungszeitraums oder bekommst (Waisen-)Renten:
Gehaltsbescheinigungen, Waisenrentenbescheide u.ä.Du hast Schulden:
Nachweis über Schulden (z.B. Kreditvertrag).
Achtung: Schulden aus dem BAföG sind hier nicht anzugeben!Du bist verheiratet:
Steuerbescheid des Ehepartners vom vorletzten KalenderjahrDu hast Kinder:
Geburtsurkunde deiner KinderDu hoffst auf elternunabhängiges BAföG:
Belege für alle Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten seit dem ersten SchulabschlussDu hast keine deutsche Staatsangehörigkeit:
gültige Aufenthaltsdokumente
Schließlich müssen deine Eltern möglicherweise neben dem Steuerbescheid noch weitere Unterlagen abgeben. Sie sollten beim Ausfüllen des Formblatts 3 genau notieren, welche dies sind.
Prüft mit dem BAföG-Check schnell und einfach, ob du BAföG-berechtigt bist!
5. Tipps zum Erstantrag
Unterlagen zusammenstellen / Formloser Antrag (wenn noch was fehlt)
Am Ausfüllen der Anträge und dem Zusammenstellen diverser Belege kommst du leider nicht vorbei. Im Antrag ist markiert, welche Angaben du durch weitere Unterlagen belegen musst, einen ersten Überblick hatten wir ja weiter oben gegeben. Du solltest den Antrag so schnell wie möglich nach Erhalt deines Studienplatzes stellen. Gleiches gilt bei Schüler-BAföG: Sobald du die Bescheinigung der Schule hast – Antrag stellen. Das meiste kannst du sogar schon vorher vorbereiten, da die Bearbeitung des Antrages durchaus ihre Zeit dauert.
Falls das Studium / die Ausbildung schon begonnen hat und du die Unterlagen noch nicht zusammen hast, solltest du einen formlosen Antrag stellen. So wahrst du alle deine Ansprüche. Details und eine Vorlage für einen solchen Antrag findest du im Artikel Formloser BAföG-Antrag. Ab August 2022 ist eine Unterschrift nicht mehr zwingend notwendig, schadet aber natürlich nicht.
Nicht vergessen solltest du …
Falls du noch kein eigenes Girokonto haben solltest, dann solltest du spätestens jetzt eines einrichten, denn schließlich soll das BAföG dich auch direkt erreichen. Fast alle Banken und Sparkassen bieten für Studierende oder SchülerInnen ein kostenfreies Girokonto an (Studiennachweis erforderlich).
Du solltest einen Ordner anlegen, in dem du alle Unterlagen aufbewahrst, die im Zusammenhang mit dem BAföG-Antrag relevant sind. Hefte Kopien aller Unterlagen, die du beim Amt einreichst, dort ab. Ebenso verfahre mit allen Zahlungsbelegen (Kontoauszügen) und jedem Schriftverkehr, den du mit dem Amt führst. Es empfiehlt sich, von allen Gesprächen (auch telefonischen) mit MitarbeiterInnen des BAföG-Amtes eine Notiz anzufertigen und abzuheften. Diese sollte die wichtigsten Inhalte des Gesprächs, Datum und Name des/der MitarbeiterIn enthalten. Bei Rückfragen oder gar Streitigkeiten mit dem BAföG-Amt kannst du dann besser nachvollziehen, worum es geht und bist in einer besseren Position – das kann bares Geld wert sein.
Bei allen Schreiben an das BAföG-Amt Förderungsnummer angeben (die bekommst du mit deinem BAföG-Bescheid, nachdem du deinen Erstantrag gestellt hast)!
6. BAföG-Antrag zurückziehen
Stellst du nach Antragstellung fest, dass du Vermögen übersehen hast oder dass andere Gründe es geschickter erscheinen lassen, den Antrag doch nicht aufrecht zu erhalten, so kannst du ihn zurückziehen. Am besten natürlich so schnell wie möglich – du musst dem Amt ja nicht unnötig Arbeit machen. Aber selbst wenn du den Bescheid bekommen hast, kannst du innerhalb der Widerspruchsfrist noch formlos erklären, dass du den Antrag zurücknimmst.
So steht es in den BAföG-Verwaltungsvorschriften (konkret: VwV 46.1.6). Am besten erklärst du die Rücknahme des Antrags schriftlich und lässt dir den Empfang bestätigen. Oder du schickst die Erklärung per Einschreiben an das Amt.
Ist die Widerspruchsfrist jedoch abgelaufen, kannst du i.a. erst ein Jahr später (bzw. nach Ablauf des auf dem Bescheid vorgesehenen Bewilligungszeitraums) wieder einen Antrag stellen!
7. Weiterförderungsantrag / Folgeantrag
Normalerweise musst du jährlich erneut einen Antrag stellen („Weiterförderungs- / Folgeantrag“). Bei kürzerem Bewilligungszeitraum (bspw. bei Auslands-BAföG für ein Semester Auslandsaufenthalt, für das immer ein extra Antrag nötig ist) kann der Folgeantrag früher notwendig werden.
Alle Details zum BAföG-Folgeantrag liest du im gleichnamigen Artikel.
Noch Fragen?
Erste Anlaufstelle ist unser BAföG-FAQ. Ansonsten schau in unser BAföG-Forum, vielleicht wurden deine Fragen schon von anderen gestellt und beantwortet. Bei Bedarf kannst du auch eigene Beiträge verfassen und dein Problem schildern.