BAföG von A bis Z
Berufsoberschule (BOS) (VwV 2.1.13)
Die Auszubildenden an den Berufsoberschulen in Bayern, in der Oberstufe der Berufsoberschulen in Baden-Württemberg und in den Klassen 13 der Berufsoberschulen in Niedersachsen sind hinsichtlich der BAföG-Förderung den Auszubildenden an Kollegs gleichgestellt. Für die Auszubildenden in den als Vorstufe eingerichteten einjährigen Klassen an den Berufsoberschulen in Bayern gilt das Gleiche wie für die Auszubildenden an Berufsaufbauschulen.