BAföG von A bis Z
Fernunterricht (§ 3)
Auch für Fernunterricht kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung in Betracht kommen, allerdings nur dann, wenn es um Lehrgänge geht, die nicht als Besuch von Ausbildungsstätten im Sinne des BAföG (§ 2 BAföG) anzusehen sind. Deshalb fällt z. B. das (Vollzeit-)Fernstudium an der Uni Hagen nicht unter den förderungsfähigen Fernunterricht, sondern unter das normale BAföG.