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BAföG von A bis Z

Förderungsart (§ 17)

Ausbildungsförderung kann je nach Ausbildungssituation als Vollzuschuss, je zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Staatsdarlehen oder als verzinsliches Bankdarlehen geleistet werden.

Mehr dazu: Artikel Förderungsarten





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