Die schlauen Seiten rund ums Studium
Menü
> BAföG von A bis Z > Härtefreibetrag
BAföG von A bis Z

Härtefreibetrag (§§ 23 Abs. 5, 25 Abs. 6, 29 Abs. 3)

Zur Vermeidung unbilliger Härten kann beim BAföG ausnahmsweise vom Einkommen - beim Auszubildenden selbst auch vom Vermögen – neben dem üblichen Freibetrag ein weiterer Betrag von der Anrechnung freigestellt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind allerdings sehr eng.





©2024 Studis Online / Oliver+Katrin Iost GbR, Hamburg
URL dieser Seite: https://www.bafoeg-rechner.dehttps://www.bafoeg-rechner.de/a-bis-z/haertefreibetrag.php