BAföG von A bis Z
Hauptschule (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, VwV 2.1.4)
Die Hauptschule baut auf der Grundschule oder der Orientierungsstufe auf und endet mit der Klasse 9 oder 10. Sie führt zum Hauptschulabschluss und kann am Ende der Klasse 10 einen mittleren Bildungsabschluss vermitteln. (Definition aus den BAföG-Verwaltungsvorschriften)
Eine BAföG-Förderung des Besuchs der Hauptschule ist erst ab Kl. 10 und dann nur unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich.
Mehr dazu: Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG