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BAföG von A bis Z

Hauptschule (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, VwV 2.1.4)

Die Hauptschule baut auf der Grundschule oder der Orientierungsstufe auf und endet mit der Klasse 9 oder 10. Sie führt zum Hauptschulabschluss und kann am Ende der Klasse 10 einen mittleren Bildungsabschluss vermitteln. (Definition aus den BAföG-Verwaltungsvorschriften)

Eine BAföG-Förderung des Besuchs der Hauptschule ist erst ab Kl. 10 und dann nur unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich.

Mehr dazu: Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG





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