Die schlauen Seiten rund ums Studium
Menü
> BAföG von A bis Z > Kind(er) des BAföG-Empfängers
BAföG von A bis Z

Kind(er) des BAföG-Empfängers (§ 25 Abs. 5, VwV 25.5.1)

Kinder des Auszubildenden im Sinne des Gesetzes sind in der Regel nur die leiblichen und die adoptierten Kinder. Nur beim Teilerlass bei Alleinerziehenden mit geringem Einkommen sowie bei der Gewährung von Freibeträgen auf das Einkommen der Eltern und des Ehegatten/Lebenspartners des Auszubildenden sowie bei der Freistellung von der BAföG-Rückzahlung wegen geringen Einkommens umfasst der Begriff des Kindes außerdem bestimmte Pflegekinder, in den Haushalt aufgenommene Kinder des Ehegatten und in den Haushalt aufgenommene Enkel.

Mehr dazu: Artikel BAföG-Rückzahlung (Seite 2), Artikel Eigenes Einkommen und Artikel Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten/Lebenspartners





©2024 Studis Online / Oliver+Katrin Iost GbR, Hamburg
URL dieser Seite: https://www.bafoeg-rechner.dehttps://www.bafoeg-rechner.de/a-bis-z/kind-er-des-bafoeg-empfaengers.php