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BAföG von A bis Z

Schwerbehinderte Eltern (EStG § 33b)

Haben die Eltern des Auszubildenden einen Behinderungsgrad von mindestens 25%, werden ihnen nach dem Einkommensteuergesetz Freibeträge auf ihr Einkommen gewährt. Diese sind auch bei der Anrechnung des Elterneinkommens auf den BAföG-Förderbetrag zu berücksichtigen.





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