BAföG von A bis Z
Schwerbehinderte Eltern (EStG § 33b)
Haben die Eltern des Auszubildenden einen Behinderungsgrad von mindestens 25%, werden ihnen nach dem Einkommensteuergesetz Freibeträge auf ihr Einkommen gewährt. Diese sind auch bei der Anrechnung des Elterneinkommens auf den BAföG-Förderbetrag zu berücksichtigen.