BAföG von A bis Z
Spracherwerb (§ 15a Abs. 3)
Setzt ein Studiengang über die Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Latein hinaus Sprachkenntnisse voraus und werden diese während des Besuchs der Hochschule erworben, verlängert sich die Förderungshöchstdauer für jede Sprache um ein Semester.
Mehr dazu: Abschnitt Verlängerung der Förderungshöchstdauer beim Erwerb von Sprachkenntnissen im Artikel BAföG-Förderungsdauer