KontaktBAföG-Amt Bremen
Zuständig für Schüler-BAföG (Bremer Besonderheit!) und Studierenden-BAföG bei Studium im Inland an staatlichen Hochschulen in Bremen und Bremerhaven und für private und kirchliche Hochschulen, die ihren Sitz in einer der genannten Städte haben, ist:
Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)
Zuständigkeit des BAföG Amt Bremen
Bei einem Studium ist das BAföG-Amt normalerweise beim lokalen Studierendenwerk angesiedelt. Es ist für das Studierenden-BAföG an allen Hochschulen zuständig, die auch vom Studierendenwerk betreut werden. Dazu können weitere, meist private, Hochschulen aus der Nähe kommen.
Bei Hochschulen mit Standorten in verschiedenen Bundesländern – z.B. bei der IU Internationale Hochschule, der Diploma, der Fresenius oder der Macromedia Hochschule – gilt: Zuständig ist in der Regel für alle Studis das BAföG-Amt am Sitz der Hochschule.
Das Studierendenwerk Bremen ist mit seinem BAföG-Amt nicht nur für alle Studierenden der Hochschulen mit Sitz im Bundesland Bremen zuständig, sondern auch für das Schüler-BAföG. Das gibt es so nur in Bremen – überall sonst sind die Zuständigkeiten für Schüler:innen- und Studierenden-BAföG getrennt.
Für Auslands-BAföG ist Bremen zuständig, sofern es um Mittelamerika und Südamerika inklusive der karibischen Inseln geht. Siehe insgesamt unser Verzeichnis der BAföG-Ämter für Auslands-BAföG.
BAföG beantragen beim BAföG-Amt Bremen
Um BAföG zu beantragen, musst du die entsprechenden BAföG-Formblätter ausfüllen. Das kannst du auch online mit bafoeg-digital.de erledigen. Details dazu findest du im Artikel Tipps und Hinweise zum BAföG-Online-Antrag.
Mit wie viel BAföG du rechnen kannst, kannst du dir von unserem BAföG-Rechner ausrechnen lassen. Falls du dir (noch) unsicher bist, ob du überhaupt BAföG-Anspruch hast, nutze unseren BAföG-Check.