KontaktBAföG-Amt Essen
Zuständig für Studierenden-BAföG bei Studium im Inland an staatlichen Hochschulen in Bottrop, Duisburg, Essen und Mülheim an der Ruhr und für private und kirchliche Hochschulen, die ihren Sitz in einer der genannten Städte haben, ist:
Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)
Zuständigkeit des BAföG Amt Essen
Bei einem Studium ist das BAföG-Amt normalerweise beim lokalen Studierendenwerk angesiedelt. Es ist für das Studierenden-BAföG an allen Hochschulen zuständig, die auch vom Studierendenwerk betreut werden. Dazu können weitere, meist private, Hochschulen aus der Nähe kommen.
Bei Hochschulen mit Standorten in verschiedenen Bundesländern – z.B. bei der IU Internationale Hochschule, der Diploma, der Fresenius oder der Macromedia Hochschule – gilt: Zuständig ist in der Regel für alle Studis das BAföG-Amt am Sitz der Hochschule.
Nicht zuständig ist das hier aufgeführte BAföG-Amt für Schüler-BAföG! Und für Auslands-BAföG dürfte es auch nicht die richtige Stelle sein. Bei diesem ist die Zuständigkeit abhängig vom Zielland – siehe unser Verzeichnis der BAföG-Ämter für Auslands-BAföG.
BAföG beantragen beim BAföG-Amt Essen
Um BAföG zu beantragen, musst du die entsprechenden BAföG-Formblätter ausfüllen. Das kannst du auch online mit bafoeg-digital.de erledigen. Details dazu findest du im Artikel Tipps und Hinweise zum BAföG-Online-Antrag.
Mit wie viel BAföG du rechnen kannst, kannst du dir von unserem BAföG-Rechner ausrechnen lassen. Falls du dir (noch) unsicher bist, ob du überhaupt BAföG-Anspruch hast, nutze unseren BAföG-Check.