KontaktBAföG-Amt Stuttgart
Zuständig für Studierenden-BAföG bei Studium im Inland an staatlichen Hochschulen in Esslingen am Neckar, Göppingen, Horb am Neckar, Ludwigsburg und Stuttgart und für private und kirchliche Hochschulen, die ihren Sitz in einer der genannten Städte haben, ist:
Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)
Zuständig für Studierenden-BAföG bei Studium an der Universität Hohenheim ist:
Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)
Zuständigkeit des BAföG Amt Stuttgart
Bei einem Studium ist das BAföG-Amt normalerweise beim lokalen Studierendenwerk angesiedelt. Es ist für das Studierenden-BAföG an allen Hochschulen zuständig, die auch vom Studierendenwerk betreut werden. Dazu können weitere, meist private, Hochschulen aus der Nähe kommen.
Das Studierendenwerk Stuttgart ist mit seinem BAföG-Amt auch für alle Studierenden der Macromedia Hochschule zuständig. Es ist egal, an welchem Standort in Deutschland diese Studierenden konkret studieren (oder ein Fernstudium machen) – da die Macromedia formal ihren Sitz in Stuttgart hat, ist das BAföG-Amt ebenda zuständig.
Nicht zuständig ist das hier aufgeführte BAföG-Amt für Schüler-BAföG! Und für Auslands-BAföG dürfte es auch nicht die richtige Stelle sein. Bei diesem ist die Zuständigkeit abhängig vom Zielland – siehe unser Verzeichnis der BAföG-Ämter für Auslands-BAföG.
BAföG beantragen beim BAföG-Amt Stuttgart
Um BAföG zu beantragen, musst du die entsprechenden BAföG-Formblätter ausfüllen. Das kannst du auch online mit bafoeg-digital.de erledigen. Details dazu findest du im Artikel Tipps und Hinweise zum BAföG-Online-Antrag.
Mit wie viel BAföG du rechnen kannst, kannst du dir von unserem BAföG-Rechner ausrechnen lassen. Falls du dir (noch) unsicher bist, ob du überhaupt BAföG-Anspruch hast, nutze unseren BAföG-Check.