How-to AntragBAföG-Formblatt 1 ausfüllen
1. Häufige Fragen
JedeR, der / die Ausbildungsförderung beantragt, muss Formblatt 1 ausfüllen – unabhängig davon, ob du SchülerIn oder StudentIn bist, ob Erst- oder Folgeantrag.
Ausnahme: solltest du StudentIn sein und einen Folgeantrag ausfüllen wollen, könntest du in einfach gelagerten Fällen das BAföG-Formblatt 9 ausfüllen.
Es werden allgemeine Daten zu deiner Person (Name, Geburtstag, Wohnort usw.), deiner Ausbildungsstätte, deinen Eltern, Versicherung, Bankverbindung, Kontaktdaten abgefragt. Genau so wie Fragen zu deinem schulischen Werdegang, deinem Einkommen, Vermögen und anderen konkurrierenden finanziellen Leistungen abgefragt werden.
Du könntest u.a. eine Immatrikulationsbescheinigung, Wohnungs- oder Meldebescheinigung, Kranken- und/oder Pflegeversicherungsbescheinigung, Nachweise zu konkurrierenden finanziellen Leistungen, Aufenthaltsdokumente, Nachweise über Einkommen, Vermögen und Schulden, zudem Zeugnisse und weitere Unterlagen brauchen.
Du solltest daran denken, auf Seite 6 zu unterschreiben und alle nötigen Belege beizufügen. Achte dabei auch unbedingt darauf, ob du noch andere Formblätter ausfüllen und einreichen musst. Zudem solltest du lesbar in Druckschrift schreiben. Und: Lies die Hinweise, die im Formblatt rechtsseitig stehen!
2. Worum geht's im BAföG-Formblatt 1?
Mit Formblatt 1 beantragst du offiziell Ausbildungsförderung, unabhängig davon, ob als SchülerIn oder StudentIn. In diesem Formblatt werden zunächst allgemeine Daten abgefragt (Name, Geburtstag, Wohnort, Ausbildungsstätte, Eltern usw.). Zudem machst du Angaben zu deinem bisherigen Ausbildungs- und Berufswerdegang (nur bei Erstanträgen, nicht bei Folgeanträgen!), deinem Einkommen und deinem Vermögen.
3. In welchen Fällen muss man dieses Formblatt ausfüllen?
Du musst dieses Formblatt ausfüllen, wenn du Ausbildungsförderung beantragst, also generell erstmal fast immer. Wenn du zum ersten Mal Ausbildungsförderung beantragst, egal ob als SchülerIn oder StudentIn, musst du dieses Formblatt in jedem Fall ausfüllen.
Beantragst du BAföG für einen weiteren Bewilligungszeitraum – füllst du also einen sogenannten Folgeantrag aus –, musst du dieses Formblatt als SchülerIn ausfüllen, als StudentIn nicht unbedingt. In dem Fall, dass du StudentIn bist und sich bei dir keinerlei Daten im Vergleich zum vorherigen Antrag geändert haben (Einkommen, Vermögen, Wohnort, etc.), kannst du das BAföG-Formblatt 9 an Stelle von Formblatt 1 nutzen.
Musst du Formblatt 1 nutzen, hast aber weniger als 10.000 € Vermögen, so empfiehlt sich das Formblatt Vereinfachte Vermögensfeststellung. Es erspart dir das Ausfüllen von Seite 4 auf Formblatt 1 und das Einreichen von detaillierten Vermögensnachweisen.
4. Welche Unterlagen braucht man fürs Ausfüllen?
Als Belege für Formblatt 1 brauchst du immer:
eine Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG
➡️ alternativ für Nicht-Studierende (und falls die Hochschule keine Bescheinigung nach § 9 bietet): Formblatt 2Nachweise über Vermögen(sgegenstände)
➡️ (Online-)Konten, Sparbücher, Zulassungsbescheinigungen von Autos o.ä.Zeugnisse über bisherigen Schul- und Arbeitsverlauf
➡️ Schul-, Praktikums-, Berufsabschluss- und ähnliche Zeugnisse, Arbeitslosengeld-Bescheide, etc..
Die Angaben dürfen nicht älter als 14 Tage vor dem Zeitpunkt der Antragstellung sein. Sprich: Stellst du am 1. Oktober deinen Antrag, müssen die Vermögenswerte vom 17. September oder danach sein.
Nachweise sind nicht notwendig, wenn Vermögen unter 10.000 € liegt (Nutzung von Formblatt 1 mit Formblatt Vereinfachte Vermögensfeststellung) bzw. Vermögen unter 15.000 € und Formblatt 9 genutzt werden kann.
Gegebenenfalls brauchst du zudem:
Einkommensbelege
➡️ falls du Einkommen beziehst: Gehaltsbescheinigungen, Waisenrentenbescheid, Belege über Unterhaltsleistungen o.ä.Kranken- und Pflegeversicherungsbescheinigung
➡️ nur wenn du nicht gesetzlich familienversichert bistMietvertrag, Wohnungsgeber- oder Meldebescheinigung
➡️ falls du nicht mehr bei deinen Eltern wohnsteine Ausweiskopie der/des Kontoinhabers/-inhaberin
➡️ falls du kein eigenes Konto hastSchuldenbelege
➡️ aktuelle Bescheinigungen Nachweise von Kreditinstituten/Bausparkassen, notarielle Verträge, wenn du irgendwo Kredite, Hypotheken o.ä. hastNachweise zu konkurrierenden Leistungen
➡️ Bezüge für Anwärter im öffentlichen Dienst, Leistungen (u.a. Stipendien) der Begabtenförderungswerke; Leistungen für die berufliche Aus- oder Weiterbildung, die von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter gewährt werdenRiester-Renten-Nachweise
➡️ Kopien des Vertrages und der Jahresbescheinigung.Aufenthaltsdokumente
➡️ wenn du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.Nachweise über den/die Sorgeberechtigte
➡️ falls deine Eltern nicht mehr verheiratet sind.
BAföG-Darlehen müssen hier ausdrücklich nicht aufgelistet werden!
Beziehst du „konkurrierende Leistungen“, kannst du kein BAföG beziehen. Doch bevor du aufgibst, achte darauf, welche Leistungen wirklich unter die „konkurrierenden Leistungen“ fallen.
Das heißt nicht, dass du bei JEDEM Stipendium kein BAföG bekommst. Lediglich, wenn dein Stipendiengeber in dieser Liste enthalten ist.
5. Ausfüllen des Formulars
Layout
Große Teile der Formulare sind auf horizontaler Achse in drei Bereiche geteilt.
Links: Die Antragsformulare haben an der linken Seite des Blattes einen farbigen Balken. Er signalisiert dir je nach Farbe, wer jeweiligen Bereiche ausfüllen muss.
petrol: Petrolfarbige Formularbereiche müssen von dir selbst ausgefüllt werden.
rot: Rote Formularbereiche sind von Eltern und ggf. EherpartnerInnen / LebenspartnerInnen auszufüllen.
gelb: Gelbe Formularbereiche sind von der Ausbildungsstätte (Uni, Schule, Betrieb, etc.) auszufüllen.
Formular 1 hat ausschließlich petrolfarbene Balken an der Seite, dementsprechend musst nur du es ausfüllen.
Rechts: Auf der rechten Seite der Formulare sind Erläuterungen zu einzelnen Punkten zu finden. Diese sind im zu ausfüllenden Teil (Mitte) mit Pfeilen nach rechts gekennzeichnet. Zum Teil sind die Hinweise leicht verwirrend. Lies sie dir aber auf jeden Fall durch, denn meistens helfen sie doch eher.
Mitte: Zwischen farbigen Balken links und Erläuterungen rechts gibt es den eigentlichen Teil der Formulare, der ausgefüllt werden muss.
Wichtig ist außerdem das Symbol der anzuhängenden Belege. Es wird dir in den Formularen häufiger begegnen und kennzeichnet Angaben, die einen Beleg benötigen. Das Symbol ist ein Dokument mit umgeknickter Ecke oben links und einem „+“-Zeichen unten rechts (oben im Bild mit Pfeil und gelb markiert).
Seite 1
Auf Seite 1 musst du zunächst Angaben zu deiner Ausbildung (Wo machst du was mit welchem angestrebten Abschluss?), deiner Person und deinem Wohnsitz machen.
Es wird unterschieden zwischen der Anschrift des ständigen Wohnsitzes und der Anschrift während der Ausbildung. Auch wenn dies leicht misszuverstehen ist: gib beim ständigen Wohnsitz die Anschrift während deiner Ausbildung an, außer du bist Schüler und gehst auf ein Internat. Dann gib als ständigen Wohnsitz die Adresse deiner Eltern ein und als Anschrift während deiner Ausbildung die Adresse des Internats.
Seite 2
Weiter geht's mit Angaben zu deiner Bankverbindung, deiner Kranken- und Pflegeversicherung, deinen Eltern und deinen Kontaktdaten.
Falls du kein eigenes Konto haben solltest oder möchtest, dass das Geld auf ein anderes Konto als deins überwiesen wird, musst du den Namen des bzw. der KontoinhaberIn angeben und zudem eine Ausweiskopie dieser Person anhängen.
Als nächstes werden Infos zu deiner Kranken- und Pflegeversicherung abgefragt. Wenn du nicht gesetzlich familienversichert bist, musst du eine Bescheinigung deiner Krankenkasse beilegen. Diese muss eine Bescheinigung der Krankenversicherung nach § 257 Abs. 2a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und der Pflegeversicherung nach § 61 Abs. 5 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) enthalten.
Da du mit den obigen Paragrafen wahrscheinlich nichts anfangen kannst: Frag einfach bei deiner Krankenkasse nach. Sag den MitarbeiterInnen, dass du gerade BAföG beantragst und nenne ihnen ggf. die genannten Paragrafen. I.d.R. werden sie nicht zum ersten Mal mit BAföG-Anträgen konfrontiert und können dir sofort weiterhelfen.
Solltest du bei den Angaben zu deinen Eltern nicht die aktuelle(n) Adresse(n) eines oder beider Elternteile kennen, kannst du die letzte dir bekannte Adresse angeben und im Feld Ort „zuletzt“ hinzufügen.
Bei der Frage, ob deine Eltern verheiratet o.ä. sind, steht rechts kein Hinweis, was du tun solltest, falls du das nicht weißt. In dem Fall würden wir empfehlen, statt ein Kreuz zu setzen („ja“, „nein“, „ja, aber dauernd getrennt lebend“) daneben „unbekannt“ schreibst oder/und eine formlose Erläuterung, dass – und ggf. warum – du das nicht weißt, an deinen Antrag anfügst.
Seite 3
Auf Seite 3 werden Angaben zu (möglichen) konkurrierenden Leistungen und zur Einkommensfeststellung gefordert.
Du musst auf Seite 3 zu allen Angaben, die dich was angehen (beziehst du bspw. keine konkurrierenden Leistungen, geht dich dieser Punkt auch nichts an), Belege anfügen. Ausnahme: Anträge für noch nicht bewilligte Sozialleistungen.
Alle relevanten Hinweise zu konkurrierenden Leistungen findest du weiter oben in der Aufzählung der benötigten Belege.
Die Einkommensfeststellung ist der bisher umfangreichste Punkt. Du musst hier zunächst den Bewilligungszeitraum angeben, welcher auch der Zeitraum ist, für den du nachfolgend Einkommensangaben machst. Der Bewilligungszeitraum umfasst fast immer ein Jahr.
In den meisten Fällen möchten Studis ja direkt ab dem ersten Monat des Studiums BAföG erhalten. Du bist erst mitten im Semester auf die Idee gekommen, dass ein BAföG-Antrag für dich Sinn ergeben würde? Kein Problem. Füllst du im November deinen Antrag aus, gib als Zeitraum einfach den Dezember des laufenden Jahres bis November des nächsten Jahres an.
Danach musst du angeben, ob und welche Art von noch nicht bewilligten Sozialleistungen du beantragt hast und ob und wieviel du für die Riester-Rente einzahlst. Die Höhe des steuerlich geförderten Vermögens durch die Riester-Rente gibst du erst später beim Vermögen an.
Nun gibst du allerlei Infos zu deinen Einnahmen an – also Einnahmen im von dir angegebenen Bewilligungszeitraum.
Gerade an dieser Stelle – also beim Einkommen, aber auch im nachfolgenden Punkt, wo du dein Vermögen angeben musst – ist es sehr wichtig, dass du die Hinweise an der rechten Seite liest! Fast jeder Punkt braucht eine Erläuterung, es wird recht unübersichtlich und verschiedene Einkünfte sollen auf verschiedene Arten berechnet werden (brutto/netto).
Achte also darauf, ob du die Einkünfte als Brutto- oder Nettobetrag angeben sollst und lies zudem genau, welche Einkünfte zu einem Punkt zusammengefasst sind. Bspw. heißt ein Punkt „Waisenrente und/oder Waisengeld (einschl. Weihnachtszuwendung), sonstige Renten (z. B. Unfallrenten)“. Wer hier zunächst Waisenrente liest, kann schnell mal überlesen, dass seine (mögliche) Unfallversicherung unter diesem Punkt ebenfalls angegeben werden muss.
Bei Ausbildungs- oder Praktikumsvergütungen werden auch Sachbezüge berücksichtigt (bspw. freie Unterkunft und Verpflegung). Wenn dir freie Unterkunft oder Verpflegung gewährt wird, ohne dass deren Wert dir aufgeschlüsselt wird, so mache auf einem Beiblatt Angaben zu ihrem Umfang (z.B.: „Verpflegung mittags wird wochentäglich gestellt“, „Zimmer wird von 05.10.2020 bis voraussichtlich Ende der Ausbildung kostenfrei gestellt.“). Das BAföG-Amt wird dann Pauschalen dafür ansetzen.
Unter Ausbildungsbeihilfen zählen u.a. auch Stipendien, die du nicht von Begabtenförderungswerken bekommst. Im Gegensatz zu Stipendien von Begabtenförderungswerken erlauben diese Stipendien einen Bezug von BAföG-Leistungen bzw. schließen diesen nicht aus.
In der Zeile zu den Unterhaltsleistungen sind damit Leistungen gemeint, die du als Kind bekommst, nicht als Elternteil.
Seite 4
Auf Seite 4 werden Vermögenswerte in Form von Bank- und Sparguthaben, Bausparguthaben, Wertpapieren, Kraftfahrzeugen, Lebensversicherungen, Riester-Renten-Vorsorgevermögen, etc. angegeben.
Auch auf Seite 4 musst du zu allen Angaben, die dich was angehen, Belege anfügen. Ausnahmen gibt es keine – außer dein Vermögen liegt unter 10.000 € und du nutzt das Formular Vereinfachte Vermögensfeststellung und füllst die Seite 4 dann auch nicht aus!
Dabei wird zwischen Guthaben und Schulden unterschieden, letztere werden erst am Ende von Seite 4 angegeben.
Aber: Wenn du mit deinen Konten in Summe (Giro-Konten plus Online-Konton wie PayPal, etc.) im Minus bist – also Schulden bei der Bank hast –, musst du das wohl dennoch nicht im Bereich der „Schulden und Lasten“ angeben, sondern im Feld „Höhe der Bank- und Sparguthaben“ mit einem Minus vor dem Betrag (bspw. „-500“) angeben.
Direkt am Anfang der Seite wird darauf hingewiesen, dass du darauf achten musst, dass auch Dritte (also deine Eltern, Großeltern, andere Verwandte, etc.) Vermögen für dich angelegt haben könnten. Dieses musst du auch unbedingt angeben!
Frag also deine Eltern vorsichtshalber vor dem Abschicken nochmal, ob derartige Vermögen (z.B. in Form von Sparbüchern) ohne dein Wissen bestehen – aber sei nicht enttäuscht, wenn sie verneinen 😉
Übrigens können Vermögenswerte, die kürzlich von dir auf andere übertragen wurden, trotzdem als dein Vermögen gezählt werden – vermutlich, damit AntragstellerInnen nicht kurz vorher ihre Vermögenswerte auf Dritte übertragen, um (mehr) BAföG zu bekommen.
Jedenfalls sollst du dich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung melden, falls du kürzlich Vermögen(swerte) auf andere übertragen hast, damit überprüft werden kann, ob eine Anrechnung vorgenommen wird.
Maßgeblich für die Ermittlung des jeweiligen Vermögenswertes.ist der Zeitwert, der durch die oben erklärte 14-Tage-Regel definiert ist.
Weitere Infos und Tipps zur Vermögensanrechnung – bspw. wie du den Zeitwert für dein Auto ermitteln kannst, welche Freibeträge es gibt und wie du vermeiden kannst, dass dein Vermögen die Höhe deines Förderungsbetrages nach unten drückt – findest du im folgenden Artikel:
Seite 5
Nun musst du eine Chronologie deiner bisherigen (Schul-)Ausbildungs- und Berufslaufbahn erstellen. Dazu ist im Formular ein Muster vorgegeben mit Regeln, wie du dieses auszufüllen hast.
Diesen Abschnitt musst du nur beim Erstantrag ausfüllen. Zudem musst du zu jeder „Station“ einen Beleg beilegen. Also Schul-, Praktikums-, Berufsabschluss- und ähnliche Zeugnisse, Arbeitslosengeld-Bescheide, etc..
Angegeben werden
Schulbesuche
Ausbildungen
Praktika
Freiwilligendienste
Studium
Erwerbstätigkeit und gleichgestelltes (wird im Formular erläutert)
Zwischenzeit (alles sonstige)
Dabei spielt es keine Rolle, ob Ausbildungen, Schul- und Hochschulbesuche abgeschlossen wurden.
Seite 6
Auch wenn der obere Abschnitt auf Seite 6 ausschließlich für SchülerInnen ist, dürfen Studierende dieses Blatt auf keinen Fall überspringen! Am Ende des Blattes muss jedeR eine abschließende Erklärung unterschreiben!
Schüler, deren Eltern nicht mehr verheiratet sind, müssen auf Seite 6 noch angeben, wer das Sorgerecht über sie hat.
Zudem müssen SchülerInnen, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, in den meisten Fällen noch einen Grund dafür angeben, dass sie nicht mehr „zu Hause“ wohnen.
Abschließend ist, wie gesagt, für jede und jeden eine abschließende Erklärung auszufüllen.
Seite 7 und 8
Auf Seite 7 wird eine Übersicht über die für Formblatt 1 notwendigen Belege gegeben, zudem gibt es eine Übersicht zu den restlichen BAföG-Formblättern und die Hinweise zur Farbcodierung.
Auf Seite 8 werden zudem noch Hinweise zum Einkommen gegeben.
6. „Und nun?“ – Die weiteren Formblätter...
In den meisten Fällen musst du nach Formblatt 1 noch weitere Formblätter ausfüllen – meistens mindestens noch Formblatt 3.
Alle Formblätter im Überblick
Ab dem 2. Jahr BAföG können Studierende bei einfachen Folgeanträgen statt diesem Formblatt 9 nehmen. Schüler:innen nehmen immer Formblatt 1.
Verzichten auf alle anderen Formblätter...
...kannst du demnach nur dann, wenn...
du StudentIn bist,
mit keiner / keinem EhepartnerIn oder eingetragener / eingetragenem LebenspartnerIn in einem Haushalt wohnst,
keine eigenen Kinder hast,
noch nicht im 5. Fachsemester bist,
kein/e Ausbildung oder Praktikum im Ausland machst,
keinen Aktualisierungsantrag stellst,
keine Vorausleistungen beantragst
und wenn du zudem elternunabhängiges BAföG beantragst.