How-to AntragBAföG-Formblatt 10 ausfüllen
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1. Häufige Fragen
Wer über die Regelstudienzeit hinaus BAföG bekommen will, braucht in jedem Fall Formblatt 10. Egal, ob es um ein Flexisemester, ein Antrag auf Verlängerung der Förderdauer oder die Studienstarthilfe geht – immer braucht es Formblatt 10.
Zunächst muss die Art der BAföG-Verlängerung angegeben werden (Flexibilitätssemester, Verlängerung der Förderungsdauer mit Begründung oder Studienstarthilfe), wobei auch mehrere möglich sind. Abhängig davon sind dann weitere Angaben zu machen und passende Belege beizufügen bzw. von der Hochschule ein Teil des Formulars auszufüllen.
Für das Flexibilitätssemester nichts weiter. Für die Verlängerung der Förderungsdauer Nachweise über die Gründe, die das Studium verzögert haben. Für die Studienstarthilfe braucht es die Bestätigung der Hochschule, dass das Studium in der nötigen Frist abgeschlossen werden kann.
Wenn es nicht um das Flexisemester geht, an die nötigen Nachweise bzw. das Ausfüllen des Abschnitts durch die Hochschule denken.
2. In welchen Fällen muss man BAföG-Formblatt 10 ausfüllen?
Du musst Formblatt 10 ausfüllen, wenn du BAföG über die Förderungshöchstdauer (=Regelstudienzeit) hinaus benötigst und entweder noch das Flexibilitässemester nutzen kannst, gute Gründe für eine Verlängerung der Förderdauer vorbringen kannst oder die Hilfe zum Studienabschluss nutzen willst. Oder auch alles davon …
Das Formblatt 10 ist im April 2025 neu eingeführt worden und möglicherweise noch nicht überall verbreitet. Also nicht wundern 🤪 Auch alle anderen Formblätter (1-9) gibt es seit April 2025 in einer veränderten Form – wir arbeiten selbst noch daran, unsere Artikel dazu zu aktualisieren. Achtet auf das Veröffentlichungsdatum – ist dieses vor April 2025, ist der jeweilige Artikel noch nicht aktualisiert!
3. Welche Unterlagen braucht man fürs Ausfüllen?
Da die Formblatt 10 für alle Varianten des BAföGs über die Förderungshöchstdauer hinaus gedacht ist, unterscheiden sich die nötigen Unterlagen sehr stark. Es ist durchaus möglich, gleich alle Varianten zu beantragen. Möglicherweise funktioniert ja eine Sache nicht – oder man bekommt z.B. ein Semester Verlängerung mit Begründung, braucht aber eigentlich zwei und hat dann mit dem Flexisemester gleich zwei. Im nächsten Abschnitt dazu nochmals mehr.
Flexibilitätssemester (Verlängerung der Förderungsdauer ohne Begründung)
Geht es um das Flexibilitätssemester („Flexisemester“), sind keine weiteren Belege nötig.
Zwar ist das Flexisemester direkt im Anschluss an die Förderungshöchstdauer die bequemste und einfachste Lösung. Warum noch nach einer Begründung suchen und diese belegen? Nachteil ist jedoch: Hast du es direkt nach dem Bachelor genutzt, steht es beim Master nicht mehr zur Verfügung. Sollte es also durchaus gute Gründe für eine Verlängerung geben, lohnt es vielleicht doch den Aufwand, die Verlängerung mit Begründung durchzubekommen. Dann hast du das Flexisemester entweder noch für danach (falls es noch länger dauert) oder eben für den Master.
Es ist umgekehrt aber auch nach dem Flexisemester noch möglich, eine Verlängerung mit Begründung durchzubekommen – wenn eben gute Gründe dafür nachgewiesen werden können.
Verlängerung der Förderungsdauer mit Begründung
Hast du Gründe (oder jedenfalls einen guten Grund) für eine Verlängerung der Förderungsdauer, so musst du diesen bzw. diese jeweils belegen. Angaben in den Belegen, die für die Entscheidung des BAföG-Amtes keine Rolle spielen, können geschwärzt werden. Da die Unterlagen (wenn auf Papier eingereicht) möglicherweise digitalisiert und die Papier dann vernichtet werden, sollten keinesfalls Originale eingereicht werden.
Auf Seite 2 des Formblatts sind in den Zeilen 5 bis 14 die üblichsten Gründe aufgelistet. Mit dem Blattsymbol mit Nummer und + wird auf die benötigten Belege verwiesen, die auf Seite 4 des Formulars näher erläutert sind und die wir hier auch nochmals auflisten (mit den Nummer wie auf dem Formular):
Krankheit ➡️ ärztliches Attest
Schwangerschaft ➡️ ärztliches Zeugnis oder Zeugnis der Hebamme; falls schon vorliegend genügt eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
Erziehung Kind bis 14 Jahre ➡️ Kopie Geburtsurkunde; bei Bedarf weitere Belege (z.B. Anerkennung der Vaterschaft); falls anderer Elternteil auch BAföG bekommt: Erklärung der Eltern, wie die Kinderbetreuung aufgeteilt wird
Pflege Angehörige (mind. Pflegegrad 3) ➡️ Nachweise in Kopie wie Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes (Nachweis Pflegegrad), Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Nachweis der Verwandtschaft)
Behinderung ➡️ Schwerbehindertenausweis oder Bescheid zur Feststellung einer Behinderung des zuständigen Versorgungsamts
Studentisches Engagement in Gremien der Hochschule/Studierendenwerke ➡️ Bestätigung durch die entsprechende Institution
erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung (sofern für eigenen Studiengang überhaupt zutreffend!) ➡️ Bestätigung durch die Hochschule
Verzögerungen, die in der Verantwortung der Hochschule liegen ➡️ Bestätigung durch die Hochschule (vermutlich nicht einfach zu bekommen – war die Hochschule wirklich Schuld und wenn ja, will / kann sie das zugeben?)
War da überall nichts für dich dabei, kannst du es mit einem sonstigen schwerwiegenden Grund versuchen (Zeile 15/16). Als Beispiele werden das erstmalige Nichtbestehen eine Prüfung, die Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist genannt oder die Pflege eines behinderten Kindes über 14. Beides müsste entsprechend belegt werden (Nachweise der Hochschule, Nachweis der Behinderung des Kinder und evtl. Pflegestufe).
Egal, welchen der obigen Gründe du aufgeführt hast, musst du schließlich in den Zeilen 17 bis 19 aufführen, welche Leistungen dir am Ende der Förderungshöchstdauer noch fehlen und am besten durch eine Leistungsübersicht der Hochschule belegen.
Hilfe zum Studienabschluss
Keine Belege nötig, aber die Hochschule muss den entsprechenden Teil des Formulars ausfüllen (Seite 3)!
4. Ausfüllen des Formulars
Layout
Große Teile der Formulare sind auf horizontaler Achse in drei Bereiche geteilt.

Links: Die Antragsformulare haben an der linken Seite des Blattes einen farbigen Balken. Auf ihm befinden sich seit den 2025er-Formblättern Nummern für die einzelnen Zeilen. Der Balken signalisiert dir mit seiner Farbe, wer den jeweiligen Bereich ausfüllen muss.
petrol: Petrolfarbige Formularbereiche müssen von dir selbst ausgefüllt werden.
rot: Rote Formularbereiche sind von Eltern und ggf. EherpartnerInnen / LebenspartnerInnen auszufüllen.
gelb: Gelbe Formularbereiche sind von der Ausbildungsstätte (Uni, Schule, Betrieb, etc.) auszufüllen.
Formular 10 hat größtenteils petrolfarbene Balken an der Seite, diese musst du ausfüllen. Nur wenn es um die Hilfe zum Studienabschluss geht, muss deine Hochschule noch den Teil mit dem gelben Balken an der Seite ausfüllen.
Rechts: Auf der rechten Seite der Formulare sind Erläuterungen zu einzelnen Punkten zu finden. Diese sind im zu ausfüllenden Teil (Mitte) mit Pfeilen nach rechts gekennzeichnet. Zum Teil sind die Hinweise leicht verwirrend. Lies sie dir aber auf jeden Fall durch, denn meistens helfen sie doch eher.
Mitte: Zwischen farbigen Balken links und Erläuterungen rechts gibt es den eigentlichen Teil der Formulare, der ausgefüllt werden muss.
Wichtig ist außerdem das Symbol der anzuhängenden Belege. Es wird dir in den Formularen häufiger begegnen und kennzeichnet Angaben, die einen Beleg benötigen. Das Symbol ist ein Dokument mit umgeknickter Ecke oben links und einem „+“-Zeichen unten rechts (oben im Bild mit Pfeil und gelb markiert).
Seite 1
Auf Seite 1 musst du oben deine Förderungsnummer eintragen (in der Regel solltest du eine solche ja schon haben, weil das kaum dein erster Antrag sein sollte). Dann werden die Optionen A bis C ausführlich erklärt. Unten auf der Seite musst du (Zeilen 1+2) Deinen Namen, Geburtsdatum und Geburtsort eintragen.
Seite 2
Hier geht's dann zur Sache. Zunächst musst du angeben, wann du voraussichtlich dein Studium abschließen wirst (Zeile 3). Hier solltest du eine realistische Angaben machen und keinesfalls zu kurz schätzen.
Schließlich geht es darum, auf welche Möglichkeiten der Verlängerung des BAföGs du zurückgreifen willst, diese musst du ankreuzen (Zeile 4 für A, Zeile 20 für B, Zeile 21 für C). Du kannst theoretisch auch alle oder zwei Möglichkeiten angeben, das Amt prüft diese dann Schritt für Schritt und zwar in der Reihenfolge wie auf dem Formular, also A. Verlängerung der Förderungsdauer mit Begründung, B. Verlängerung … ohne Begründung (Flexibilitätssemester) und schließlich C. Hilfe zum Studienabschluss.
Bei A. Verlängerung der Förderungsdauer mit Begründung kreuzt du dann alle Punkte an, die zutreffen. Diese musst du jeweils belegen – Details und einige Hinweise siehe oben.
Bei B. ist außer dem Kreuz nichts zu tun.
Bei C. musst du angeben, für welche Zeit du die Hilfe beantragst (höchstens 12 Monate). Dazu musst du dann noch deine Hochschule um das Ausfüllen des gelb markierten Bereichs auf Seite drei des Formulars bitten. Ohne das brauchst du C. nicht beantragen.
Seite 3
Egal, welche Variante du auf Seite 2 angekreuzt hast: Auf Seite 3 musst du unter „Abschließende Erklärung“ mit Datum unterschreiben bzw. deinen Namen eintragen (eine Unterschrift ist formal nicht mehr nötig). Deinen Namen solltest du spätestens jetzt auch jeweils auf Seite 2 und 3 oben im Block „auszubildende Person“ eintragen.
5. „Und nun?“ – Die weiteren Formblätter...
Wenn du mit Formblatt 10 angefangen haben solltest: Das wird in keinem Fall reichen. Du wirst weitere Formblätter ausfüllen müssen – meistens mindestens noch Formblatt 9 (vereinfachter Folgeantrag) oder 1 (wenn es kein Folgeantrag ist oder die vereinfachte Variante nicht geht). Dazu Formblatt 3 (außer bei elternunabhängigem BAföG) und Formblatt 2 (bzw. ein geeigneter Nachweis der Hochschule über deine Immatrikulation, der Formblatt 2 ersetzten kann).
Alle Formblätter im Überblick








