How-to AntragBAföG-Formblatt 2 ausfüllen
1. Häufige Fragen
Die Eignung deiner Ausbildung muss bei jedem Antrag nachgewiesen werden. Als StudentIn kannst du deinem BAföG-Antrag alternativ zu Formblatt 2 aber auch eine Immatrikulationsbescheinigung / Studienbescheinigung nach § 9 BAföG beilegen – die meisten Hochschulen liefern diese automatisch mit der Immatrikulation / Rückmeldung. Ist das nicht der Fall, z.B. weil du BAföG für ein Pflichtpraktikum beantragen möchtest oder du noch SchülerIn bist, musst du Formblatt 2 verwenden.
BAföG wird generell für verschiedene Arten von Ausbildungen gewährt: sowohl als StudentIn als auch als SchülerIn oder PraktikantIn kannst du theoretisch BAföG-Leistungen beziehen. Die Eignung deiner Ausbildung – egal ob schulisch, akademisch oder im Zuge eines Praktikums – muss bei deinem BAföG-Antrag nachgewiesen werden. Dafür ist Formblatt 2 da.
Du musst für Formblatt 2 keine Nachweise einreichen. Du kannst als StudentIn deinem BAföG-Antrag jedoch anstelle des Formblatts eine Immatrikulationsbescheinigung / Studienbescheinigung nach § 9 BAföG beilegen. Dann kannst du auf Formblatt 2 sogar verzichten.
Du musst nur einen kleinen Teil von Formblatt 2 selber ausfüllen. Das von dir „angefangene“ Formblatt musst du dann der Verwaltung deiner Ausbildungsstätte bzw. Praktikumsstelle aushändigen, die dann den Rest ausfüllt und dir das Blatt danach zurückgibt. Für den von dir auszufüllenden Teil solltest du dich informieren, welches BAföG-Amt für dich zuständig ist.
2. Worum geht's im Formblatt 2?
BAföG wird generell für verschiedene Arten von Ausbildungen gewährt: sowohl als StudentIn als auch als SchülerIn oder PraktikantIn kannst du theoretisch BAföG-Leistungen beziehen. Die Eignung deiner Ausbildung – egal ob schulisch, akademisch oder im Zuge eines Praktikums – muss bei deinem BAföG-Antrag nachgewiesen werden. Dafür ist Formblatt 2 da.
Es wird auch „Bescheinigung nach § 9 BAföG“ genannt, da § 9 des BAföG-Gesetzes die Eignung der Ausbildung regelt, die es braucht, damit die Ausbildung förderungsfähig ist.
Du füllst Formblatt 2 nur zu einem kleinen Teil selber aus. Wenn du das getan hast, gibst du das Blatt (informier dich bei deiner Ausbildungsstätte ggf., ob ausgedruckt oder digital) der Verwaltung deiner Ausbildungsstätte. Bspw. der Fakultätsverwaltung, dem Schulsekretariat oder der Personalabteilung des Unternehmens (bei einem Praktikum).
3. In welchen Fällen muss man dieses Formblatt ausfüllen?
Die Eignung deiner Ausbildung muss bei jedem Antrag nachgewiesen werden. Als SchülerIn geht das nur mit dem Formblatt 2, als StudentIn dagegen brauchst du das Formblatt 2 nur dann, wenn deine Hochschule keine Immatrikulationsbescheinigung / Studienbescheinigung nach § 9 BAföG mit den Semesterunterlagen bereitstellt. Die Formulierung „nach § 9 BAföG“ muss auf der Bescheinigung vorhanden sein, es reicht nicht eine einfache Immatrikulationsbescheinigung!
4. Welche Unterlagen braucht man fürs Ausfüllen?
Welch ein Glück: für Formblatt 2 musst du keine Nachweise beilegen.
5. Ausfüllen des Formulars
Layout
Große Teile der Formulare sind auf horizontaler Achse in drei Bereiche geteilt.
Links: Die Antragsformulare haben an der linken Seite des Blattes einen farbigen Balken. Er signalisiert dir je nach Farbe, wer jeweiligen Bereiche ausfüllen muss.
petrol: Petrolfarbige Formularbereiche müssen von dir selbst ausgefüllt werden.
rot: Rote Formularbereiche sind von Eltern und ggf. EherpartnerInnen / LebenspartnerInnen auszufüllen.
gelb: Gelbe Formularbereiche sind von der Ausbildungsstätte (Uni, FH, Schule) oder der Praktikumsstelle (Betrieb, etc.) auszufüllen.
Formular 2 hat zunächst einen petrolfarbene Balken an der Seite, dementsprechend musst du diesen Teil ausfüllen. Ab dem Punkt, an dem der gelbe Balken beginnt, muss deine Ausbildungsstätte ausfüllen.
Rechts: Auf der rechten Seite der Formulare sind Erläuterungen zu einzelnen Punkten zu finden. Diese sind im zu ausfüllenden Teil (Mitte) mit Pfeilen nach rechts gekennzeichnet. Zum Teil sind die Hinweise leicht verwirrend. Lies sie dir aber auf jeden Fall durch, denn meistens helfen sie doch eher.
Mitte: Zwischen farbigen Balken links und Erläuterungen rechts gibt es den eigentlichen Teil der Formulare, der ausgefüllt werden muss.
Wichtig ist außerdem das Symbol der anzuhängenden Belege. Es wird dir in den Formularen häufiger begegnen und kennzeichnet Angaben, die einen Beleg benötigen. Das Symbol ist ein Dokument mit umgeknickter Ecke oben links und einem „+“-Zeichen unten rechts (oben im Bild mit Pfeil und gelb markiert).
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Das Ausfüllen sollte innerhalb weniger Momente erledigt sein: du musst einige allgemeine Angaben zu dir und deiner Ausbildungsstätte machen.
Übersieh dabei nicht das Feld „Amt für Ausbildungsförderung, bei dem der Antrag gestellt wird“. Informier dich vorher, welches Amt für Ausbildungsförderung – auch BAföG-Amt genannt – für dich zuständig ist. Das kannst du auch hier einsehen.
6. „Und nun?“ – Die weiteren Formblätter…
In den meisten Fällen musst du nach Formblatt 2 noch weitere Formblätter ausfüllen – meistens mindestens noch Formblatt 3.
Alle Formblätter im Überblick
Ab dem 2. Jahr BAföG können Studierende bei einfachen Folgeanträgen statt diesem Formblatt 9 nehmen. Schüler:innen nehmen immer Formblatt 1.
Verzichten auf alle folgenden Formblätter nach 2 …
…kannst du nur dann, wenn du…
mit keiner / keinem EhepartnerIn oder eingetragener / eingetragenem LebenspartnerIn in einem Haushalt wohnst,
keine eigenen Kinder hast,
noch nicht im 5. Fachsemester bist,
kein/e Ausbildung oder Praktikum im Ausland machst,
keinen Aktualisierungsantrag stellst,
keine Vorausleistungen beantragst
und wenn du zudem elternunabhängiges BAföG beantragst.